Kenntnisnahme - FB 36/0112/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Richterich nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, nochmals mit dem Straßenbaulastträger über Lärmminderungsmaßnahmen für die L 232, Kohlscheider Straße, im Bereich Schönauer Friede zu verhandeln (u.a. Temporeduzierung und lärmmindernder Belag auf der Kohlscheider Straße, Hinweisschilder auf das Wohngebiet) und die fehlenden Lärmschutzelemente auf der Brücke über die Kohlscheider Straße Richtung Berensberg zu ersetzen.

In diesem Zusammenhang wird verwaltungsseitig  darauf hingewiesen, dass die Verkehrsbelastung auf der Kohlscheider Straße in den vergangenen 10 Jahren nicht zugenommen, sondern nach Informationen von Straßen NRW leicht abgenommen hat.

 

Rechtliche Möglichkeiten Lärmschutz einzufordern bzw. durchzusetzen

 

  1. Forderung nach baulicher Nachbesserung des Lärmschutzes für das Wohngebiet:

Bebauungsplan Nr. 714 – Kohlgasse -

 

Der Lärmschutz für das Wohngebiet im Bereich Schönauer Friede ist Bestandteil des 1993 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplans. Im Rahmen der Planung des Gebietes wurde der Aspekt „Lärmschutz“ fachgerecht betrachtet und umgesetzt. Es liegen keine nachweisbaren Planungs-, Erschließungs- oder Baufehler vor. Dementsprechend besteht keine rechtliche Möglichkeit, eine Verstärkung des Lärmschutzes einzufordern.

 

  1. Forderung nach Temporeduzierung/ Hinweisschilder auf das Wohngebiet:

Anspruchsvoraussetzungen auf verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm

 

Gemäß §45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung kann die Straßenverkehrsbehörde  (der Stadt Aachen) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Hierbei wird die Lärmschutz - Richtlinie StV herangezogen, die den Straßenverkehrsbehörden eine Orientierungshilfe zur Entscheidung über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen geben soll. Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutz-maßnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort [RLS90] die angegebenen gebietsspezifischen Richtwerte überschreitet. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall. Somit ist die maßgebende Anspruchs-voraussetzung nicht gegeben.

Die Straßenverkehrsbehörde hat sich außerdem seinerzeit bereits hierzu wie folgt geäußert: Bei der Kohlscheider Straße „überwiegen die Funktion der Straße und die Freizügigkeit des Verkehrs die Belange der Umwelt. Die Belange des Einzelnen werden den Belangen der Allgemeinheit untergeordnet.“ Demnach sind keine geschwindigkeitsregulierenden Maßnahmen einforderbar.

 

 

 

 

  1. Forderung nach lärmmindernden Belag:

Straßenbaulastträger Straßen NRW

 

Der Straßenbaulastträger Straßen NRW zieht sich ausdrücklich auf die bisherige Stellungnahme aus dem Jahre 2014 zurück und erklärt, dass es hierzu keine neuen Gesichtspunkte gibt. Eine Deckensanierung ist aufgrund des guten Zustandes der Straße kurzfristig nicht vorgesehen.

 

  1. Forderung, die fehlenden Lärmschutzelemente auf der Brücke über die Kohlscheider Straße Richtung Berensberg zu ersetzen

 

Auf der Brücke über die Kohlscheider Straße wurden beidseitig jeweils die letzten beiden transparenten Lärmschutzelemente durch Fremdeinwirkung zerstört. Die fehlenden Elemente haben eine Gesamtfläche von ca. 12 m².

Für den Ersatz der transparenten Lärmschutzelemente ist nach Angebotsbeiziehung durch den Aachener Stadtbetrieb mit Kosten in Höhe von 9.000 € zu rechnen, die aus dem Wirtschaftsplan des Aachener Stadtbetrieb finanziert werden. Die Umsetzung der Maßnahme kann nach Auskunft des Stadtbetriebs bis Ende des dritten Quartals 2016 erfolgen.

 

  1. Zusammenfassung:

 

Für die Kohlscheider Straße sind auf absehbare Zeit keine zusätzlichen lärmmindernden Maßnahmen angedacht bzw. seitens der Stadt Aachen bei Straßen NRW einforderbar.

Die fehlenden Lärmschutzelemente werden bis Ende September 2016 ersetzt.

 

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