Entscheidungsvorlage - BA 5/0035/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Sie beschließt die Beteiligung des Stadtbezirks Brand am Projekt City-Service und stellt für die Finanzierung des Teams von 2 Mitarbeitern für den Zeitraum  von September 2016 bis Dezember 2018 einen Betrag in Höhe von 6.843,20 €  aus bezirklichen Mitteln bereit.

 

Die Bezirksvertretung Aachen - Eilendorf  nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Sie beschließt die Beteiligung des Stadtbezirks Eilendorf am Projekt City-Service und stellt für die Finanzierung  des Teams von 2 Mitarbeitern für den Zeitraum  von September 2016 bis Dezember 2018 einen Betrag in Höhe von 6.843,20 €  aus bezirklichen Mitteln bereit.

 

Die Bezirksvertretung Aachen - Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Sie beschließt die Beteiligung des Stadtbezirks Brand am Projekt City-Service und stellt für die Finanzierung  des Teams von 2 Mitarbeitern für den Zeitraum  von September 2016 bis Dezember 2018 einen Betrag in Höhe von 6.843,20 €  aus bezirklichen Mitteln bereit.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Sie beschließt die Beteiligung des Stadtbezirks Brand am Projekt City-Service und stellt für die Finanzierung  des Teams von 2 Mitarbeitern für den Zeitraum  von September 2016 bis Dezember 2018 einen Betrag in Höhe von 6.843,20 €  aus bezirklichen Mitteln bereit.

 

Die Bezirksvertretung Aachen - Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Sie beschließt die Beteiligung des Stadtbezirks Laurensberg am Projekt City-Service und stellt für die Finanzierung des Teams von 2 Mitarbeitern für den Zeitraum von September  2016 bis Dezember 2018 einen Betrag in Höhe von 4.105,92 € (3/5 Anteil) aus bezirklichen Mitteln bereit.

 

Die Bezirksvertretung Aachen - Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Sie beschließt die Beteiligung des Stadtbezirks Richterich am Projekt City-Service und stellt für die für die Finanzierung des Teams von 2 Mitarbeitern für den Zeitraum  von September  2016 bis Dezember 2018 einen Betrag in Höhe von 2.737.28 € (2/5 Anteil) aus bezirklichen Mitteln bereit.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Zeit vom 01.06.2011 bis 31.07.2014 lief das Projekt City-Service  in den Stadtbezirken. Hierbei handelt es sich um ein von der Bundesagentur für Arbeit finanziertes und in Trägerschaft des Sozialwerks Aachener Christen verankerten Projektes zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in das Erwerbsleben.

 

Die Aufgaben des City-Services umfassten die Präsenz im öffentlichen Bereich und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Stadtbezirken. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Services wirkten unterstützend für die Ordnungsbehörden in den Bezirksämtern.

Zu den Aufgaben gehörten u. a. die Kontrollen des öffentlichen Straßenraums, Parkanlagen, Spielplätzen, Friedhöfen und anderen öffentlichen Einrichtungen mit Blick auf Müllablagerungen und Beschädigungen, ungesicherte Gefahrenstellen, Schrottfahrräder, nicht mehr zugelassenen Fahrzeugen und nicht angeleinten Hunden.  

Den Mitarbeitern des City-Service wurden keine hoheitlichen Rechte übertragen, sondern sie wurden im Rahmen des sog. Jedermannsrechtes tätig, meldeten die festgestellten Missstände dem jeweiligen Bezirksamt und sprachen bei Bedarf auch vor Ort die Bürgerinnen und Bürger gezielt an.  

 

Wesentliches Element des City-Service war aber auch die Nähe zur Bevölkerung. Die MitarbeiterInnen waren durch eine einheitliche und entsprechend gekennzeichnete Kleidung erkennbar und standen für die Bevölkerung auch als Ansprechpartner  zur Verfügung. Sie nahmen Anregungen, Nachfragen oder Beanstandungen entgegen und stärkten durch ihre Präsenz das Sicherheitsempfinden.

 

Das Sozialwerk Aachener Christen ist in 2016 wieder an die Stadtbezirke herangetreten, um das auch aus Sicht der Stadtbezirke erfolgreiche Projekt im Rahmen des Bundesprojektes „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (sTAM)“ fortzuführen.

Die Stellen werden wiederum beim Sozialwerk Aachener Christen eingerichtet. Die Lohnkosten, gezahlt wird der Mindestlohn, werden durch das Jobcenter im Rahmen des Bundesprogramms bezuschusst. Die Einsatzplanung vor Ort obliegt dem jeweiligen Bezirksamt.

 

Die Bewilligung von 10 Stellen für die Bezirke durch das Bundesamt ist kurzfristig erfolgt. Mit dem Datum der Antragsstellung beginnt nun eine dreimonatige Frist. In diesem Zeitraum, d.h. bis spätestens 29. August 2016, müssen die 10 Stellen besetzt sein, anderenfalls verfallen die ausgestellten Bewilligungsbescheide und das Projekt kann nicht mehr umgesetzt werden.

 

Aus den 10 Stellen werden fünf Teams á 2 Personen gebildet. In den Stadtbezirke Brand, Eilendorf, Haaren und Kornelimünster/Walheim kommt jeweils ein Team zum Einsatz, die Bezirke Laurensberg und Richterich habe sich darauf verständigt, das Team an zwei Tagen in Richterich und an drei Tagen / Woche in Laurensberg zum Einsatz zu bringen und die Kosten entsprechend aufzuteilen.

Die tägliche Arbeitszeit eines Mitarbeiters/in ist auf  6 Stunden festgelegt.. 

 

Der Einsatz des City-Service in den Bezirken kann erfolgen, wenn die nachstehende Deckungslücke durch die Bezirke übernommen wird.

 

Wie der beigefügten Kalkulation des Projektes City-Service zu entnehmen ist, ergibt sich unter Berücksichtigung von Personal- und Sachkosten

 

eine monatliche Deckungslücke pro Mitarbeiter in Höhe von 122,20 €.

 

Dies entspricht unter Berücksichtigung der Förderung von BMAS und Jobcenter ca. 8% der Gesamtleistung des Projektes. Die Kosten für die Ausstattung der Mitarbeiter wie auch die Kosten für die monatliche Busfahrkarte werden vom Jobcenter der Städteregion Aachen übernommen. Die Kalkulation ist der Vorlage beigefügt.

 

Um den Voraussetzungen der Förderung durch das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ Genüge zu leisten, wird das Sozialwerk Aachener Christen mit den Bezirken eine Kooperationsvereinbarung abschließen, die die aus der ‚Bürgerarbeit‘ bekannte Zusammenarbeit regelt.

 

Das Jobcenter hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Erhöhung des Mindestlohnes entweder zu einer neuen Richtlinie führt, d. h. der Mindestlohn im Projekt ist anzupassen und das Budget muss entsprechend aufgestockt werden. Oder die aktuellen Projekte erhalten einen Sonderstatus per Ausnahmeregelung.

Das Jobcenter geht derzeit nicht davon aus, dass die Erhöhung von 34 Cent pro Stunde zu Lasten der Träger/Arbeitgeber geht.

 

Im Hinblick auf die Festschreibung des Projektes auf den Zeitraum von September 2016 bis Dezember 2018 (28 Monate) und um sowohl dem Maßnahmenträger Sozialwerk Aachener Christen als auch insbesondere den im City-Service tätigen Mitarbeitern eine Planungssicherheit geben zu können, wird  empfohlen, die Kosten für die gesamte Laufzeit des Projektes  aus bezirklichen Mitteln zur Verfügung zu stellen.

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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