Entscheidungsvorlage - FB 37/0017/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen, Haushaltsjahr 2016, Produkt 021501 Brandbekämpfung: Ersatzbeschaffung Atemschutzgerätewagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 37/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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30.08.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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13.09.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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14.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, seine Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 190.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur Ersatzbeschaffung eines Atemschutzgerätewagens zu erteilen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat seine Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 190.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur Ersatzbeschaffung eines Atemschutzgerätewagens zu erteilen.
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung i.H. von 190.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zur Ersatzbeschaffung eines Atemschutzgerätewagens.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach einschlägigen technischen Regeln und Richtlinien (Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7, vfdb-Richtlinie 0804, GUV-I 8674) dürfen an einer Einsatzstelle gebrauchte Atemschutzgeräte i. d. R. nicht durch einfachen Tausch der Atemluftflasche erneut in Nutzung gebracht werden. Zur zeitnahen Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft aller Fahrzeuge rückt daher gemäß Dienstanweisung BF 200-1/13 vom 29.02.2012 zu allen atemschutzbedürftigen Einsätzen der Feuerwehr (Brände und Gefahrguteinsätze) standardisiert ein Gerätewagen Atemschutz aus. Das Fahrzeug verfügt über 30 einsatzbereite Atemschutzgeräte, die je nach Bedarf unmittelbar an der Einsatzstelle gegen verbrauchte Geräte ausgetauscht werden können.
Das zu ersetzende Fahrzeug ist auf einem Basisfahrgestell aus 2006 aufgebaut, auf das ein vorhandener Kofferaufbau (Aluminium-Stahlbauweise) aus dem Jahr 1972 aufgesetzt wurde. Heute übliche Hygiene- und Sicherheitsstandards erfordern für einen zielgerichteten und vorgabenkonformen Betrieb notwendige Anpassungen, die zurzeit jedoch nicht erfüllt und auch mit diesem Fahrzeug technisch nicht darstellbar sind.
Grundlegende Anforderung ist eine Abschottung einsatzbereiter Atemschutztechnik zu verbrauchten, häufig stark verschmutzten und kontaminierten Geräten. Zu jedem Zeitpunkt der Arbeitsprozesse ist eine Verschleppung von Verschmutzungen sicher auszuschließen. Jene Schwarz-Weiß-Trennung wird im Rahmen des Umbaus der Hauptfeuerwache Stolberger Straße für alle Arbeitsbereiche, insbesondere aber für die Atemschutzwerkstatt als Anforderung des Gesetzgebers konsequent umgesetzt. Folgerichtige Zielsetzung ist daher, jenen Standard auch im Fuhrpark der Feuerwehr abzubilden.
Mit Konzeption und Bau des Fahrzeugs wird beabsichtigt, ein technisch-taktisch den heutigen Maßgaben entsprechendes Einsatzmittel bereitzustellen. Zur Ergänzung des Konzepts ist für 2017 die Beschaffung eines Abrollbehälters Atemschutz vorgesehen, der zusätzlich zum Ersttausch einzelner Geräte die Versorgung größerer Einsatzstellen mit einer Vielzahl weiterer Atemschutzgeräte ermöglicht.
Die Kalkulation benötigter Mittel gründete zur Zeit der Haushaltsanmeldung auf Erfahrungswerten hinsichtlich der Beschaffung von Basisfahrgestellen, Kofferaufbauten und funktionellen Innenausbauten für die Atemschutztechnik sowie Kommunikation und EDV-Arbeitsplatz.
Die Fahrzeugbeschaffung wurde im Jahr 2016 zur Ausschreibung gebracht und wird in 2017 kassenwirksam ausgeliefert.
In der ursprünglichen Planung beliefen sich die benötigten Mittel auf etwa 175.000 € investiv, die Gesamtkosten zur Beschaffung werden jedoch 190.000 € betragen.
Zur Auftragsvergabe wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 190.000 € benötigt, deren Deckung durch das PSP-Element 5-120102-900-06300-300-1 „ICE-Bahnhof, südlicher Eingang“ und der Finanzposition 78520000 „Tiefbaumaßnahmen“ erfolgt.
Die ursprünglich in der Haushaltsplanung 2016 vorgesehene Verpflichtungsermächtigung ist irrtümlich in den abschließend genehmigten Haushaltsplan nicht übertragen worden.
Die Finanzierung der Maßnahme ist über den Haushalt 2017 i.H. von 175.000 € gedeckt, im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 werden die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 15.000 € haushaltsneutral verlagert.
Gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Aufwendungen/Auszahlungen erheblich sind.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 175.000 | 190.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 15.000 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||