Kenntnisnahme - FB 61/0533/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsbelastung der Rödgener Straße zwischen Zehnthofweg und Brückstraße; Bürgerantrag verschiedener Anwohner vom 09.03.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Kenntnisnahme
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07.09.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 09.03.2016 berichtete ein Anwohner über die Verkehrssituation in der Rödgener Straße. Eine Gruppe von Anwohnern hätte das Ziel, den Durchgangsverkehr zu vermindern und eine Verkehrsberuhigung zu erzielen. Aus diesem Grund sei durch die Bewohner eine Verkehrserhebung durchgeführt worden, um den Anteil des Durchgangsverkehrs am Gesamtverkehr und die Reisegeschwindigkeiten in der Rödgener Straße zu ermitteln. Seitens der Anwohner wurde vorgeschlagen, eine Verkehrsentlastung z.B. durch Verlagerung auf breitere Parallelstraßen und/oder Ausbildung der Rödgener Straße als Sackgasse zu erreichen. Die Bezirksvertretung hatte daraufhin zugesagt, dass die Verkehrsmengen und gefahrenen Geschwindigkeiten in der Rödgener Straße durch die Fachverwaltung erfasst und ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Verkehrserhebung liegen nun vor.
2. Analyse
Vom 16.06.2016 bis 20.06.2016 wurde in etwa auf Höhe der Hausnummer 105 eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Über diesen Zeitraum betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit insgesamt 39 km/h (37 km/h in Richtung Zehnthofweg und 41 km/h in Richtung Brückstraße). Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 94 km/h (in Richtung Zehnthofweg). Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt und von 85% aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug 48 km/h (45 km/h in Richtung Zehnthofweg und 51 km/h in Richtung Brückstraße). Der Anteil der Geschwindigkeiten größer 40 km/h betrug 40,5% (33,2 % in Richtung Zehnthofweg und 48,7% in Richtung Brückstraße). Die Prozentangabe ordnet die Straße in eine Kategorie, bei der in der Regel Beobachtungen/Messungen mit Ahndungen (25 bis 40 %) bzw. Überprüfung baulicher Maßnahmen (über 40 %) erforderlich sind. Im Vergleich mit anderen Geschwindigkeitsmessungen in Tempo-30-Zonen des Stadtgebiets ist das Geschwindigkeitsniveau der Rödgener Straße als hoch einzustufen.
Insgesamt wurden bei der Messung 1945 Fahrzeuge erfasst, was einer täglichen Verkehrsstärke von 560 Fahrzeugen entspricht. Die größte tägliche Verkehrsstärke trat am 17.06.2016 auf und betrug 768 Fahrzeuge. Am 11.05.2010 wurde an der Einmündung Rödgener Straße/Zehnthofweg eine Kfz-Verkehrserhebung durchgeführt: von 07.00 bis 19.00 Uhr befuhren 880 Kfz die Rödgener Straße. Die Zählung entspricht hochgerechnet einer Belastung von etwa 1.100 Fahrzeugen am Tag. Die Verkehrsbelastung ist für Erschließungsstraßen bzw. Straßen in Tempo-30-Zonen nicht unüblich. Umliegende Straßen haben vergleichsweise folgende tägliche Verkehrsstärken: Josefstraße ca. 5.000 Kfz, Severinstraße ca. 2.000 Kfz, Kaiserstraße ca. 1.000 Kfz und Warmichstraße ca. 700 Kfz.
Die Unfalllage ist bisher nicht auffällig. Vom 01.01.2011 bis 31.12.2015 wurde in der Rödgener Straße ein Unfall der Kategorie 1-4 erfasst (mit einem Leichtverletzten). Hierbei handelte es sich nicht um einen Unfall mit Unfallursache Geschwindigkeit.
3. Fazit
Die Daten der Verkehrserhebung zeigen, dass die Verkehrsbelastung der Rödgener Straße nicht ungewöhnlich hoch ist. Die Ausbildung der Straße zu einer Sackgasse oder andere Durchfahrtsbeschränkungen sind aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig und könnten durch den fehlenden Gegenverkehr und die Verkehrsabnahme gegebenenfalls sogar zu einer Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten führen.
Das Geschwindigkeitsniveau ist hingegen vergleichsweise hoch. Die Verwaltung wird prüfen, inwiefern im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten sowie in Anbetracht der räumlichen Gegebenheiten Geschwindigkeitskontrollen mit Ahndungen vorgenommen werden und weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen ergriffen werden können.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2017 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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138,2 kB
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