Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0069/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebssauschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen er Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.

 

Der Finanzausschuss nimmt den Beschluss des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den Wirtschaftsplan 2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

VORWORT

 

Die ab dem 01.01.2003 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb nimmt die Durchführung und Gewährleistung der Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Friedhofswesen, Krematorium, Grün- und Freiflächenpflege (inkl. Sportanlagen und Spielplätze), Straßenreinigung und gebührenpflichtiger Winterdienst sowie den Hilfs- und Nebenbetrieben wahr. Zum 01.01.2007 wurde das Aufgabenspektrum des Aachener Stadtbetriebes durch die Integration des damaligen Bauhofes des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau (FB 68/21) um die Aufgabe der Straßenunterhaltung erweitert.

 

Der zu beschließende Wirtschaftsplan stellt die nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellte Prognose des Jahresergebnisses (Erfolgsplan) für das Wirtschaftsjahr 2017 dar. Er besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1 und 1.a-b), der mittelfristigen Ergebnisplanung (Anlage 1.c), dem Vermögensplan (Anlage 2 und 2.a-b), dem Stellenplan (Anlage 3) sowie dem Finanzplan für die Jahre 2017-2021 (Anlage 4). Der Wirtschaftsplan wird mit seinen Anlagen als Gesamtplan für alle Aufgabenbereiche des Aachener Stadtbetriebes aufgestellt.

 

Organigramm Aachener Stadtbetrieb

(Stand 01.04.2016)

 

 

 

Durch den Reorganisationsprozess 2013 wurde die Aufbauorganisation des Aachener Stadtbetriebes verschlankt und Kompetenzen unter einer einheitlichen Führung gebündelt.

Der Aufbau des Erfolgsplans weicht in Teilen von der Struktur des Organigramms ab und ist produktorientiert gegliedert, so dass insbesondere bei den Gebührenhaushalten weiterhin Transparenz und eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren gegeben ist.

ERFOLGSPLAN

 

Der Erfolgsplan entspricht dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren laut Handelsgesetzbuch und Eigenbetriebsverordnung, erweitert um die Information der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das Einnahme- und Ausgabevolumen wurde den Aufgabenbereichen des Aachener Stadtbetriebes verursachungsgerecht zugeordnet und entspricht den aus heutiger Sicht notwendigen Ansätzen für die wirtschaftliche Wahrnehmung der Aufgaben.

 

ERTRÄGE

Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen

Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt verbucht. Im Wirtschaftsjahr 2017 erhält der E 18 eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim E 18 ertragswirksam erfasst. Der Zuschuss stellt beim E 18 einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.

Der Zuschussbedarf der gebührenrelevanten Betriebssparten beträgt 43.436 T€ (Vorjahr 43.815 T€). In den Bereichen Abfallwirtschaft und Straßenreinigung könne durch organisatorische Optimierungen Kosten gespart werden. Der Ansatz für das Wirtschaftsjahr 2017 liegt daher unter dem Planansatz 2016. Im Bereich Friedhofswesen und Krematorium entspricht der Planansatz für das Wirtschaftsjahr 2017 dem von FB 20 festgelegtem Ansatz im Haushaltsplan 2016. Im Bereich Abfallwirtschaft wird zum 01.01.2017 die Höhe und Struktur der Gebühren geändert, da sie in den vergangenen Jahren nicht mehr kostendeckend war. Die Berechnung der Gebührensätze obliegt dem FB 20.

 

Der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen beinhaltet nicht den anteiligen Verwaltungskostenbeitrag, welcher im städtischen Haushalt für die Produkte aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen veranschlagt ist.

Zuschuss städtischer Haushalt

Im Bereich der freiwilligen Leistungen erhält der Aachener Stadtbetrieb einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt. Da die Kosten des Kaufmännischen Bereichs und der Technik vollständig über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung vom gesamten Betrieb getragen werden, entfällt der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt lediglich auf die Betriebssparten Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung und Brückenbau. Der Planansatz 2017 entspricht dem im städtischen Haushaltsplan 2016 vom FB 20 festgelegten Ansatz für das Wirtschaftsjahr 2017. Ausgehend vom festgeschriebenen Zuschuss des Vorjahres wurden in den Geschäftsbereichen der Grün- und Freiflächenpflege sowie der  Straßenunterhaltung die Betriebskostenzuschüsse um 22 T€  erhöht.

 

Derzeit reichen in den Bereichen Grün- und Freiflächenpflege und Straßenunterhaltung und Brückenbau die Zuschüsse nicht aus, um die geplanten Ausgaben vollständig zu saldieren. Ein möglicher Verlust ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken. 

 

Der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt enthält ebenfalls Leistungen des Aachener Stadtbetriebes für das CHIO, die Karlspreisverleihung sowie sonstige, für die Stadt Aachen bedeutsame Veranstaltungen. Diese veranstaltungsbezogenen Kosten werden nicht weiterberechnet, sondern stellen aufgrund der herausragenden Bedeutung einen Beitrag des Aachener Stadtbetriebes bzw. der Stadt Aachen dar. Sämtliche Leistungen für weitere Veranstaltungen sind, nicht zuletzt wegen der schwierigen Haushaltslage, vom jeweiligen Auftraggeber gegen Rechnung zu bezahlen.

 

Sowohl der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen als auch der Zuschuss vom städtischen Haushalt sind von den jeweils zuständigen städtischen Stellen in vier gleich hohen Raten zu Beginn eines Quartals auf das Konto des Aachener Stadtbetriebes zu überweisen, damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit gesichert ist. Eine Veränderung des jeweiligen Zuschusses bedarf der Zustimmung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes.

Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für die Stadt Aachen

 

Betrag

Bemerkung

Abfallwirtschaft

2.162 T€

Erlöse aus Papierverkauf, Entgelte DSD

Friedhof und

Krematorium

3 T€

Einnahmen aus Grabanlagen und Grabbepflanzungen der Stiftungsgräber;

Kostenerstattung vom u.a. „Nachlass Honderich“ für Aufwertungsarbeiten auf dem Friedhof Hüls

Grün-

und Freiflächenpflege

188 T€

gärtnerische Jahrespflege an städtischen Objekten; Veranstaltungen

Kaufmännischer Bereich / Technik

242 T€

Gestellung Fahrzeuge + Geräte, Betriebsstoffe, Arbeiten und Leistungen der Werkstatt

Straßenunterhaltung

349 T€

Kostenersatz für die Beseitigung von Schäden und Sicherstellung der Verkehrssicherheit

Straßenreinigung

105 T€

Sonderreinigungen, Winterdienst an Schulen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Erträge

 

 

Betrag

Bemerkung

Friedhofswesen

192 T€

Erlöse durch den Verkauf von GWG, Grabsteinen und Metallen;

Mieteinnahmen; Ersatz der Unterhaltungskosten jüdische Friedhöfe

Grün-

und Freiflächenpflege

83 T€

Erlöse aus der Gestellung von Arbeitsgeräten und Leistungen;

Erlöse für Dekorationen; Erlöse durch den Verkauf von GWG, Mulch und Kompost; Ersatz für Schäden und Überzahlungen; Ersatz von Strom- und Wasserkosten

Kaufmännischer Bereich / Technik

140 T€

Abgabe von Betriebsstoffen an Dritte; Erstattung von Schätzkosten;

sonstige Leistungen für Dritte und andere Eigenbetriebe; Erträge aus Personalkostenerstattungen

Abfallwirtschaft

65 T€

Erlöse aus Stromverkauf Deponie Herzogenrath

Straßenunterhaltung

12 T€

Erlöse aus Materialverkauf und Anlagenabgängen

Straßenreinigung

25 T€

Erlöse aus Anlagenabgängen

 

 

AUFWENDUNGEN

Material- und Dienstleistungsaufwand

Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die zur Leistungserbringung notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fremdleistungen (z.B. Gebühren des ZEW, Asphaltarbeiten, gärtnerische Unterhaltung, Erstellung Baumkataster, Reparaturaufträge durch Fachwerkstätten).

Personalaufwand

Die im Stellenplan aufgeführten Positionen werden mit den hier veranschlagten Mitteln gedeckt. Dem Aachener Stadtbetrieb zugewiesene Beamte werden weiterhin im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und von dieser bezahlt. Zum 01.01.2017 enthält der Personalkostenansatz einen Anteil für die Aufwendungen der Beamten in Summe von 982 T€. Die Kosten werden jedoch durch den Stadtbetrieb vollständig erstattet. In diesen Erstattungsbeträgen sind anteilig auch die Beträge enthalten, welche die Stadt Aachen der Pensionsrücklage zuführt. Der Pool an offenen, d.h. derzeit nicht besetzten Stellen wird in diesem Rahmen und mit dem Ziel der weiteren Konsolidierung auf vollständig einzusparende Stellen geprüft. Die in der Vergangenheit geübte Praxis, offene Stellen nicht umgehend wiederzubesetzen, führt zu einer deutlichen Mehrbelastung des vorhandenen Personals.

Im Bereich der Personalkosten wurde eine Steigerung der Personalkosten von 2,1 % anlässlich der in 2017 anstehenden Entgelterhöhung aus dem Ergebnis der Tarifverhandlungen 2016 eingeplant.

 

Der Personalkostenansatz berücksichtigt zudem wie in den Vorjahren nicht den Anteil der Mitarbeiter, welche aufgrund von Elternzeit, Mutterschutz, befristeter Freistellung, Krankheit oder sonstigen Gründen zeitweise oder dauerhaft aus der Lohnfortzahlung entfallen, sofern hierfür keine befristeten Einstellungen erfolgten. Würden diese Mitarbeiter in der Kalkulation berücksichtigt, wäre der Personalkostenansatz entsprechend zu erhöhen.

Kapitalaufwand

Im Erfolgsplan werden die handelsrechtlichen Abschreibungen und Zinsen veranschlagt. Bei den Gebührenbedarfsberechnungen können jedoch weiterhin die rechtlich zulässigen, höheren kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Die durch die Differenz zwischen kalkulatorischen und handelsrechtlichen Ansätzen bedingten Mehreinnahmen verbleiben bei der Stadt, da diese die Gebühren und somit auch den höheren Ansatz vereinnahmt.                                          

Sonstige betriebliche Aufwendungen, außerordentliche Aufwendungen, Steuern

Hierunter fallen die Aufwendungen zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung des Betriebes, seiner Anlagen und Vermögenswerte.

 

 

INNERBETRIEBLICHE LEISTUNGSVERRECHNUNG

 

Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung gibt Auskunft darüber, welche leistungsmäßigen Beziehungen zwischen den einzelnen Betriebssparten innerhalb des Aachener Stadtbetriebes bestehen. Durch die unterjährige Erfassung und Dokumentation von Stundenaufschreibungen, Materialverbrauch und direkten Kostenzuordnungen werden die tatsächlichen Leistungsbeziehungen wertmäßig abgebildet. Hierdurch wird eine aktuelle und verursachungsgerechte Aufteilung erreicht, die eine umfassende Transparenz bietet. 

 

 

JAHRESERGEBNIS

 

Insgesamt schließt der Erfolgsplan mit einem Ergebnis von -2.517 T€ (Vorjahr -3.342 T€) ab. Die Abweichung zum Vorjahreswert ist hauptsächlich auf die Einsparungen durch Optimierungen der Ressourceneinsätze zurückzuführen. Das vorrangige Ziel des Aachener Stadtbetriebes im Wirtschaftsjahr 2017 ist, den bisherigen Standard der ausgeführten Arbeiten zu halten, Rückstände aufzuarbeiten und die Basis für eine positive Entwicklung des Betriebes zu festigen. Durch stetige Kontrolle und Hinterfragung der Prozesse sollen die Arbeitsabläufe weiter optimiert werden, so dass der wirtschaftliche Umgang mit den Ressourcen stets verbessert wird. Eine Intensivierung des Fuhrparkmanagements soll insbesondere eine höhere Auslastung der technischen Ressourcen (Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) gewährleisten. Auch durch die Teilnahme am Projekt ÖKOPROFIT Netz NRW wurden Maßnahmen erarbeitet, um einzelne Arbeitsprozesse umweltschonender und zugleich wirtschaftlicher zu gestalten. So wurden auf den Standorten Madrider Ring und Wilmersdorfer Straße (Krematorium) Photovoltaikanlagen installiert, welche die Stromkosten reduzieren.

 

Bestandteil des Erfolgsplans ist die mittelfristige Ergebnisplanung, welche Auskunft über die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge der weiteren drei auf das aktuelle Planungsjahr folgenden Jahre gibt. Verdeutlicht wird hier die Absicht, den Betriebskostenzuschuss aus dem städtischen Haushalt für die freiwilligen Aufgaben dauerhaft weitestgehend konstant zu halten. Wie im Erfolgsplan, sind auch in der mittelfristigen Ergebnisplanung mögliche Kostensteigerungen durch Aufgabenerweiterung nicht enthalten.

 

Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Erfolgsplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.              

 

VERMÖGENSPLAN

 

Im Vermögensplan sind die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre getrennt nach Betriebssparten aufgeführt. Der Ansatz aller Investitionen ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs zur Weiterführung der übertragenen Aufgaben notwendig. Vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Ansätze, welche aufgrund wirtschaftlichen Verantwortungsbewusstseins noch nicht verausgabt wurden, werden nach § 16 Abs.4 S.1 EigVO in die Folgejahre übertragen.

 

Eine spartenbezogene Aufstellung der Ansätze ist der Anlage 2.a) zum Vermögensplan zu entnehmen, wo ebenfalls eine sachliche Zuordnung zu den Positionen des Anlagenspiegels erfolgt. Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Vermögensplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.              

 

Die Anlage 2.b) gibt Auskunft über die einzelnen geplanten Investitionsmaßnahmen und die voraussichtliche Investitionshöhe. Dabei wurden die Maßnahmen den nachstehenden Kostengruppen zugeordnet.

 

 

STELLENPLAN

 

Der Stellenplan wurde vorbehaltlich den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Aachen aufgestellt. Die Darstellung der Stellen entspricht den Vollzeitäquivalenten.

 

 

Beschäftigte

Die Verschiebungen innerhalb der Entgeltgruppen ergeben sich aufgrund tarifrechtlicher Bestimmungen.

Auszubildende

In 2017 werden 21 Auszubildende im Aachener Stadtbetrieb beschäftigt.

Beamte

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und werden hier nur nachrichtlich aufgeführt.

 

 

FINANZPLAN 2017-2021

 

Der Finanzplan weist die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre aus und gibt Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Nachdem in den vergangenen Jahren eine eher zögerliche Umsetzung der Investitionsvorhaben erfolgt ist, wird analog des Vorjahres auch in 2017 das betriebsnotwendige Vermögen erneuert und erhalten werden. Der Aachener Stadtbetrieb wird in Abstimmung mit der Stadtkämmerin keine Kredite zur Deckung des Investitionsvolumens aufnehmen. Da den geplanten Investitionen 2017 in Höhe von 4.552 T€ die geplante Kredittilgung aus Altverträgen von 387 T€ hinzugerechnet wird und dieser Summe Abschreibungen in Höhe von 3.010 T€ und geplanten Abgängen des Anlagevermögens von 150 T€ gegenüberstehen, ergibt sich eine Finanzierungslücke, welche bilanziell z.B. durch die allgemeine Rücklage zu decken ist.

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Erfolgsplan

Wirtschaftsplan

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Anlagen

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