Kenntnisnahme - FB 45/0276/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den priorisierten und geplanten KiTa Ausbaumaßnahmen für die Jahre 2016 ff. (vgl. Anlage 1) zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Ausgangslage

Seit dem 01.08.2013 besteht für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagespflegeperson.

 

Entgegen der ursprünglichen Annahme, dass im Bereich der unter dreijährigen Kinder eine Versorgungsquote von 35 % ausreichend ist, hat sich gezeigt, dass der Bedarf in der Stadt Aachen mittlerweile weitaus höher liegt.

 

Basierend auf einem Antrag erfolgte in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 04.06.2013 der Beschluss, dass für die Stadt Aachen eine Zielversorgungsquote von 50 % im U3 Bereich festgelegt wird.

Ausgehend von der Bedarfsplanung des KiTa-Jahres 2014/ 2015 waren zu diesem Zeitpunkt ca. 500 weitere U3 Plätze zu schaffen, um diese Quote zu erreichen.

Die Verwaltung wurde seinerzeit beauftragt, Vorschläge zu erarbeiten, wie eine entsprechende Anzahl an U3 Plätzen geschaffen werden kann.

 

Insgesamt konnte die gesamtstädtische U3 Versorgungsquote in den letzten vier Jahren von 36,90 % im KiTa-Jahr 2013/ 2014 auf 44,05 % im KiTa-Jahr 2016/ 2017 gesteigert werden. Dies entspricht einer Neuschaffung von 397 U3 Plätzen.

 

Unter Zugrundelegung der aktuellen Kinderzahlen ist für das KiTa-Jahr 2017/ 2018 von einem weiteren Platzbedarf zur Erreichung der Zielversorgungsquote in Höhe von 50 % auszugehen.

Die Anzahl der neu zu schaffenden Betreuungsplätze lässt sich allerdings nicht präzise beziffern, da wegen der steigenden Geburtenzahlen und der Zuwanderungsgewinne aktuell eine Zunahme der Kinderzahlen in Aachen zu verzeichnen ist.  

 

Im Rahmen des in den vergangenen Jahren stark fokussierten U3 Ausbaus wurden durch zahlreiche Umwandlungen zu Lasten des ü3 Bereichs entsprechende U3-Plätze geschaffen. Insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Kinderzahlen und der Zuwanderungsgewinne gilt es nunmehr auch auf die zwischenzeitlich gestiegene Nachfrage im ü3 Bereich kurz- wie auch mittelfristig zu reagieren.

 

Am 19.04.2016 wurde im Kinder- und Jugendausschuss die Vorlage „Sachstand Kita-Ausbauprogramm“ (FB 45/0222/WP17) zur Ausbausituation vorgestellt. Dabei wurde darum gebeten, den Zeitplan und die Zahl zu schaffender Plätze im U3/ ü3 Bereich in einer der folgenden Sitzungen detailliert darzustellen.

 

2.Übersicht der laufenden und zeitnah startenden baulichen Maßnahmen

Anlage 1 dieser Vorlage bietet einen aktuellen Sachstand der derzeit laufenden sowie perspektivisch geplanten Maßnahmen. Hierbei wurde erneut eine Einordnung vorgenommen, welcher der Konkretisierungsgrad der Planungen für die einzelnen Maßnahmen in abnehmender Reihenfolge zu entnehmen ist.

 

Sobald die einzelnen Projekte beschlussreif sind, werden sie dem Ausschuss jeweils zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

Folgende Kategorien finden sich in dem Status wieder:

 

A+

Die Maßnahme befindet sich bereits in der Umsetzung, d.h. ein Bauantrag ist gestellt bzw. wird zeitnah gestellt.

 

A

Die Maßnahme soll zeitnah geplant und realisiert werden. Die Finanzierung der Maßnahme ist voraussichtlich sichergestellt, bedarf allerdings noch politischer Beschlüsse und/ oder der frühe Zeitpunkt der Planung liefert noch keine verlässlichen Kosten.

 

B

Die Maßnahme soll zeitnah geplant und realisiert werden. Vor einer Entscheidung sind jedoch noch Prüfungen erforderlich und/ oder die Finanzierung ist noch nicht sichergestellt.

 

C

Es gibt erste Überlegungen zu der Maßnahme, die allerdings noch diversen Prüfungen zur Planung und Realisierung bedürfen, sodass der Zeitpunkt für die Realisierung unklar ist.

 

 

Bei dem vorgelegten Tableau handelt es sich mit Ausnahme der Kategorie A+ lediglich um einen Maßnahmenkatalog, der unter Berücksichtigung der Kategorisierungen jeweils noch um Aussagen zu den zu erwartenden Kosten ergänzt werden muss. Solche Ergänzungen und dadurch ermöglichte genauere Aussagen hinsichtlich der zeitlichen Realisierung der einzelnen Maßnahmen sind allerdings erst möglich, wenn Planungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung mit Kostenschätzung und Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) vorgenommen wurden.

Darüber hinaus ist zum jetzigen Zeitpunkt überwiegend noch unklar, ob und aus welchen Fördertöpfen einzelne Projekte gefördert werden können bzw. sollten. Auch die Förderwirksamkeit in Hinblick auf die Durchführungs- und Förderzeiträume kann bei den unkonkreten Projekten erst zu einem späteren Zeitpunkt betrachtet werden.

Folglich aktualisieren sich das Tableau und die dahinter liegenden Finanzierungen ständig und die Verwaltung ist gehalten, die zur Verfügung stehenden Finanzierungsquellen so einzusetzen, dass eine maximale Wirkung erzielt werden kann.

Dieser Umstand kann dazu führen, dass derzeit im Tableau aufgeführte Maßnahmen nach Konkretisierung der Planungen ggf. wegfallen oder im weiteren Verlauf der Planungen durch laufende Entwicklungen neue Projekte in das Tableau eingebracht werden.

 

 

 

3.Finanzierung

Keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um eine Berichtsvorlage handelt.

 

4.Ausblick

Mit Blick auf die geplanten Maßnahmen, die Zeitschiene der Realisierung und die vielen Variablen, ist zu sagen, dass der Zeitpunkt der Erreichung einer Versorgungsquote von 50 % im U3 Bereich nicht präzise bestimmt werden kann.

Die Versorgungsquote im ü3 Bereich liegt aktuell bei 96,91 %, sodass davon ausgegangen wird, dass der Bedarf derzeit gesamtstädtisch ausreichend abgedeckt ist. Weiterhin wird angenommen, dass mit den geplanten Maßnahmen auch zukünftig auf die steigende Nachfrage im ü3 Bereich kurz- wie auch mittelfristig reagiert werden kann. Im Rahmen dessen sind zudem ggf. Umwandlungspotentiale u.ä. in Betracht zu nehmen.

 

Die in der Anlage ersichtlichen voraussichtlichen Fertigstellungstermine stellen zunächst einen Annahmewert bei idealtypischem Verlauf der Maßnahmen dar. Hierbei gilt stets zu berücksichtigen, dass die aufgeführten Maßnahmen vielfach auch von nicht zu beeinflussenden Faktoren abhängig sind, woraus längere Fertigstellungszeitpunkte und spätere Inbetriebnahmen resultieren können.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um eine Berichtsvorlage handelt

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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