Entscheidungsvorlage - B 03/0065/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss bekräftigt seine Position, die Musikbunker mit Hilfe von Städtebaufördermitteln anzukaufen und diesbezüglich entsprechende Verhandlungen mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen zu führen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss hatte in 2014 beschlossen, den Ankauf der Bunker Goffartstraße und Junkerstraße mit den notwendigen Umbaumaßnahmen durch den Musikbunker e.V. von der BIMA mit Städtebaufördermitteln zu unterstützen. Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage im Jahr 2015 einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung eingereicht.

 

Zweck des Förderantrags ist die Sicherung des Fortbestands der derzeitigen kulturellen Nutzung der ehemaligen Luftschutzbunker. Die Eigentümerin der Immobilie, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die Liegenschaften zum Verkauf angeboten. Ein Eigentümerwechsel hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Auflösung des seit 1989 bestehenden Pachtvertrages mit dem Musikbunker-Verein zur Folge.

 

Durch den Kauf der Bunker wird das Angebot in einem für alle sozialen Schichten bezahlbaren Rahmen erhalten. Die Maßnahmen zu Anpassung und Modernisierung der Gebäude bleiben nachhaltig für den Verein nutzbar und fließen nicht fremden Vermögen zu.

 

Ziele

 

Erhalt des Baudenkmals

Sicherung der Nutzung als Veranstaltungsort und Proberaum für Musikgruppen

Dauerhafte Lösung des Lärmkonflikts zwischen der Wohnnachbarschaft und dem Musikbunker

Barrierefreie Zugänglichkeit des Veranstaltungsbereich und eines Teils der Proberäume

Erhöhung der Sicherheit innerhalb der Gebäude, insbesondere des Brandschutzes

 

Denkmalschutz

Die ehemaligen Luftschutzbunker an der Junker- und Goffartstraße sind zwei von fünf Hochbunkern, die als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen sind. Diese Auswahl erfüllt die Kriterien als Baudenkmal bezüglich städtebaulicher Ausprägung, geschichtlicher Bedeutung und einem guten Erhaltungszustand. Durch die Umnutzung oder den Abriss diverser Luftschutzanlagen im Aachener Stadtgebiet kommt der Erhaltung der fünf verbliebenen denkmalgeschützten Hochbunker eine besondere, mahnende Aufgabe zu, um den Zivilschutz und letztlich den Niedergang des dritten Reiches im Stadtgefüge von Aachen zu dokumentieren.

 

Ziel der Stadt Aachen ist es, die geschützten Baudenkmäler Junker- und Goffartstraße in einem möglichst authentischen Zustand zu belassen. Das gelingt jedoch nur dann, wenn eine sinnvolle Nutzung gefunden wird, die den Erhalt der Immobilie sichert und darüber hinaus eine verträgliche Nutzung – im Sinne des Denkmalschutzes – garantiert. Die derzeitige Nutzung als Konzert- und Veranstaltungsort sowie die Bereitstellung von Proberäumen für Musiker hat sich als ideale Belegung erwiesen. Die Nutzung benötigt keine hochwertige Außendarstellung und ist auf eine möglichst geschlossene Gebäudehülle angewiesen, damit keine Schallemissionen nach außen dringen. Dies passt in idealer Weise zur Charakteristik des Hochbunkers und zum Bewahrungsanspruch des Denkmalschutzes.

 

Musikkultur

Aus unterschiedlichen Gründen ist in der Aachener Innenstadt ein Rückgang des Musikclub-Angebots zu verzeichnen. Insbesondere das Angebot für junge Erwachsene schrumpft dramatisch. Die Stadt Aachen hat es sich zum Ziel gemacht, diesem Trend zu begegnen, um weiterhin ein breites Kulturangebot in der Hochschulstadt anbieten zu können. Die Ursachen des Clubsterbens sind vielfältig. Sicherlich hat der Niedergang mit geändertem Nutzerverhalten, Nichtraucherschutz und grundsätzlich auch mit Lärmschutzproblemen zu tun. Offenkundig spielt jedoch auch ein gewisser Verdrängungsprozess traditioneller Musikclubs durch renditeträchtige Nutzungen eine Rolle. Durch den anhaltenden Wohnbedarf, vor allem im Innenstadtbereich, ist eine erhöhte Nachfrage nach Grundstücken für den Wohnungsbau festzustellen. Vielfach führt diese Nutzungskonkurrenz, in Kombination mit Lärmproblemen, zu einer Verdrängung der Musik- und Kneipenkultur. Muss eine etablierte und bislang im Umfeld akzeptierte Nutzung umziehen, wird die Suche nach einem neuen Standort durch Ressentiments gegen die Nutzung erheblich erschwert.

 

Die Musikbunker, sowohl die Proberäume als auch der Veranstaltungsort in der Goffartstraße, erfüllen eine wichtige Aufgabe in der Aachener Subkultur, insbesondere für ein junges Publikum. In ihnen hat sich eine Kulturszene entwickelt, die einzigartig im Stadtgebiet ist und sich über viele Jahre erhalten und weiterentwickelt hat.

Der Musikbunker als Veranstaltungsort ist als Auftritts- und Vermarktungsplattform ein wichtiger Baustein in der Wertschöpfungskette der Musikwirtschaft. Gerade diese Musikwirtschaft ist auf solche, niederschwelligen Veranstaltungsorte angewiesen. Veranstaltungsorte dieser Art sind Ausdruck einer lebendigen Musikkultur und ein Indikator für Urbanität und Kreativität in der Stadt.

 

Barrierefreiheit

Bei der Errichtung der Hochbunker in der Junker- und Goffartstraße spielte der Gesichtspunkt der Barrierefreiheit keine Rolle. Ziel der Planung ist es, einen Teil der Proberäume und den Veranstaltungsbereich barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Der Antrag wurde von der Bezirksregierung Köln unterstützt und für das Städtebauförderprogramm des Landes Nordrhein Westfalen angemeldet.

 

Lärmschutz

Verbunden mit der intensiven Nutzung der Immobilie kommt es bei größeren Veranstaltungen zu Nutzungskonflikten mit den benachbarten Wohnnutzungen insbesondere bezüglich des Lärmschutzes beim Ein- und Auslass der Gäste. Insoweit besteht ein Erfordernis zur Lösung des Lärmkonflikts, einerseits durch planungsrechtliche Sicherung des Veranstaltungsortes, andererseits durch z.B. eine Verlagerung der Besucherströme und die Schaffung eines schallgeschützten Außenbereichs für auf Einlass wartende Personen. Ziel der Stadt Aachen ist es, den Erhalt der Einrichtung zu sichern und die Situation städtebaulich derart zu regeln, dass Nutzungskonflikte minimiert werden.

 

Um die Besucherzahl bei Veranstaltungen erhöhen zu können, hatte der Verein

einen Bauantrag gestellt und eine Baugenehmigung erhalten. Gegen die Bauge-

nehmigung wurde eine Klage durch eine Nachbarin eingereicht, die derzeit weiterhin

anhängig ist.

Eine zwischenzeitlich seitens der Stadt Aachen im Rahmen eines Bebauungsplanes

eingeholtes Lärmschutzachten stellt eine deutliche Überschreitung der Richtwerte

nach RdErl. Freizeitlärm NW im besagten Umfeld fest. Zur Erzielung der

immissionsschutzrechtlichen Gebietsverträglichkeit wird daher die Errichtung einer

Lärmschutzwand erforderlich, die schallabschirmend wirken soll und zusätzlich der

Lenkungsfunktion der Besucherströme dient. Aus prozesssualen Gründen ist es

unabdingbar, mit dem Bau der Lärmschutzwand zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu

beginnen.

Insofern wurde mit Schreiben vom 04.05.2016 der vorzeitige Maßnahmebeginn zum

Bau der Lärmschutzwand beantragt. Mit Bescheid vom 18.05.2016 erfolgte die

Bewilligung. Die entsprechende Ausschreibung wird derzeit im Fachbereich Umwelt vorbereitet.

 

 

Im Mai 2016 eröffnete das Ministerium für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen den Vertretern der Stadt, dass man derzeit nicht gewillt sei, dieses Projekt mit Städtebaufördermitteln zu unterstützen.

Daraufhin haben die Landtagsabgeordneten der Stadt um ein Gespräch mit Herrn Minister Groschek gebeten.

 

Ergebnis dieses Gespräches ist, dass nunmehr keine grundsätzliche Ablehnung auf Seiten des Ministeriums mehr besteht, jedoch ein deutliches Signal städtischerseits erwartet werde.   

 

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