Entscheidungsvorlage - FB 61/0502/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die beschilderungs- und bautechnische Änderung der Parkordnung in der Kackertstraße auf Grundlage des beigefügten Plans zu beschließen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die beschilderungs- und bautechnische Änderung der Parkordnung in der Kackertstraße auf Grundlage des beigefügten Plans. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

Die CDU- und SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg stellten am 16.10.2015 einen Antrag zur Verbesserung des Verkehrsflusses in der Kackertstraße. Sich begegnende Schwerkraftfahrzeuge im oberen Teil der Kackertstraße hätten wegen parkender Pkw keine Ausweichmöglichkeit. Hierdurch komme es oft zu einem Erliegen des Verkehrs. Durch die Einrichtung von Haltverbotszonen sollte das Parken in diesem Bereich entweder verboten oder alternierendes Parken mit langen Ausweichbuchten ermöglicht werden.

 

2. Heutige Situation

Die Kackertstraße ist eine Gewerbestraße im Gewerbegebiet Süsterfeld und Bestandteil des Verkehrsstraßennetzes in Aachen. Sie erschließt einerseits die Grundstücke des Gewerbegebietes und verbindet andererseits die Roermonder Straße mit der Süsterfeldstraße, wodurch sie auch überörtliche Verkehre zwischen Laurensberg und Toledoring bzw. von und zur Autobahn aufnimmt.

 

Zwischen der Bushaltestelle Kackertstraße, die von den Linien 70, 74 und 80 bedient wird, und der Einmündung Ritterstraße wird die nutzbare Fahrbahnbreite durch Parken am südlichen Fahrbahnrand auf ca. 5,00 m reduziert. Auf der Nordseite ist ein baulich angelegter Parkstreifen vorhanden. Abschnittsweise ist dort auf der Fahrbahn das Liefern und Laden mittels eingeschränkten Haltverbots zugelassen. Der Bereich mit zulässigem Fahrbahnrandparken wird intensiv genutzt.

 

Lkw-Begegnungsverkehr benötigt laut Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) mindestens 5,90 m Fahrbahnbreite. Ein Ausweichen für größere Fahrzeuge ist im o.g. Abschnitt der Kackertstraße nicht möglich, da keine entsprechenden Ausweichstellen vorhanden sind. Der Begegnungsverkehr Pkw / Pkw ist dagegen unproblematisch. Die Begegnung Pkw / Lkw kann i. d. R. nur erfolgen, wenn Pkw in die durch Grundstückszufahrten vorhandenen Lücken ausweichen. Eine Unfallhäufung wurde bislang nicht festgestellt: in 2014 und 2015 wurden 4 von insgesamt 8 Unfällen in der Kackertstraße durch einen Konflikt zwischen einem Fahrzeug des fließenden und einem des ruhenden Verkehrs ausgelöst (davon einer mit einem Leichtverletzten).

 

In der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 12.09.2012 bzw. im Mobilitätsausschuss am 15.11.2012 wurden bereits vorangegangene Anträge der CDU- und SPD-Fraktion zur Verbesserung des Verkehrsflusses in der Kackertstraße behandelt. Die Verwaltung hatte den südlichen Bereich der Kackertstraße mit folgendem Ergebnis überplant:

-          Im Einmündungsbereich der Ritterstraße wurden Sperrflächen markiert, um dort das Parken zu verhindern und die Sichtbeziehungen zu verbessern.

-          Der separate Linksabbieger-Fahrstreifen an der Einmündung Roermonder Straße wurde demarkiert, um dort Parken am südlichen Fahrbahnrand zu ermöglichen (wodurch 8 zusätzliche Parkstände im öffentlichen Straßenraum entstanden sind).

-          Gegenüber Hausnr. 6 wurde eine Haltverbotszone eingerichtet, um den Begegnungsverkehr zwischen Pkw und Lkw zu erleichtern.

 

Im Bereich der südlichen Bushaltestelle Kackertstraße besteht eine Ausweichmöglichkeit. Westlich davon und östlich der Einmündung Ritterstraße ist die Fahrbahn breiter und die Situation damit unproblematisch.

 

3. Planung

Im Bereich der eingerichteten Haltverbotszone gegenüber Hausnr. 6 befinden sich zwei ungenutzte Grundstückszufahrten und ein dazwischen liegender, ca. 4 m langer Grünstreifen ohne Baumpflanzungen. Mit dem Zeichen 315 StVO (Parken auf Gehwegen erlaubt) in der Haltverbotszone werden die Zufahrten als Parkraum genutzt. Im Bereich der Grünfläche wird jedoch häufig verbotswidrig am Fahrbahnrand geparkt, wodurch die beabsichtigte Verbesserung der Situation für Pkw-Lkw-Begegnungsverkehre nicht eintritt (vgl. Anlage 2). Durch Befestigen der bisherigen Grünfläche als Parkstand wird das verbotswidrige Fahrbahnrandparken gemieden.

 

Um zusätzlich eine Ausweichstelle für Lkw- und Bus-Verkehre untereinander zu schaffen, wird gegenüber Hausnr. 10 am südlichen Fahrbahnrand eine weitere Haltverbotszone eingerichtet (vgl. Anlage 3). Durch das Haltverbot entfallen dort zwei Parkstände im öffentlichen Straßenraum.

 

4. Fazit und Empfehlung

Durch die zusätzlichen Maßnahmen wird einerseits der Begegnungsverkehr in der Kackertstraße erleichtert und andererseits der dadurch entstandene Parkraumverlust gering gehalten (insgesamt lediglich ein Parkstand). Die Verwaltung schlägt daher die beschilderungs- und bautechnische Änderung der Parkordnung auf Grundlage des beigefügten Plans vor, wobei zu beachten ist, dass die Maßnahme nicht unmittelbar sicherheitsrelevant ist und sich daher zur Umsetzung in die Priorität der ausstehenden Kleinmaßnahmen einordnen muss.

 

5. Kosten und finanzielle Auswirkungen

Der Umbau der o.g. Flächen kostet etwa 5.000 €. Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2017 in die Prioritätenliste für Kleinmaßnahmen aufgenommen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 (jährliche Maßnahme)

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

174.000

174.000

372.000

372.000

0

0

Ergebnis

174.000

174.000

372.000

372.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-947-2 (jährliche Maßnahme)

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

87.500

87.500

288.800

288.800

0

0

Abschreibungen

20.000

20.000

60.000

60.000

0

0

Ergebnis

107.500

107.500

348.800

348.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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