Entscheidungsvorlage - FB 61/0552/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Barrierefreier Zugang Rathausplatz Richterich, Querung ParkstraßeAusführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Entscheidung
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07.09.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass:
Mit Schreiben vom 14.10.2014 beantragte die SPD-Fraktion die direkt genutzte Wegeverbindung in Richterich zwischen Markt auf der einen Seite und Bäckerei auf der anderen Seite barrierefrei auszubauen.
Im Antrag wird aufgeführt, dass auf Grund fehlender Absenkungen und ausreichender Breite zwischen parkenden Fahrzeugen ein Passieren für Gehbehinderte und Nutzer von Rollatoren kaum möglich ist.
Aktuelle Situation:
Der Rathausplatz in Richterich wird durch die Parkstraße und den Parkstreifen unterteilt. Er hat auf Grund zahlreicher Geschäfte und Arztpraxen, Cafés, Banken und Apotheke eine wichtige Funktion in punkto Nahversorgung.
Menschen mit Gehbehinderungen, die auf Rollatoren oder Rollstühle angewiesen sind, haben wegen der fehlenden Absenkung und geringer Durchgangsbreite zwischen den parkenden Fahrzeugen Probleme bei der Querung.
Die vorhandenen zwei Behindertenparkplätze sind nicht barrierefrei ausgebaut, so dass ein Ein- und Aussteigen der Fahrzeuge für Menschen mit Behinderungen nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist.
Umsetzung:
In der Parkstraße soll eine barrierefreie Querungsmöglichkeit zwischen Marktplatz und gegenüberliegender Seite geschaffen werden. Dazu werden die Behindertenparkplatze im vorhandenen Parkstreifen an die geplante Querungsstelle verlegt, so dass ein barrierefreies Aus- und Einsteigen in die Fahrzeuge möglich ist. Diese Parkplätze werden durch Beschilderung und Piktogramme ausgewiesen.
Die Fläche zwischen den beiden neu angelegten Behindertenparkplätzen wird als Gehweg bis zur Vorderkante des Parkstreifens auf einer Breite von 2,70m ausgebaut und mit taktilen Elementen ausgebaut, um auch für Menschen mit Sehbehinderung eine Möglichkeit zu schaffen, barrierefrei die Straße zu queren.
Kosten und Finanzierung:
Die Baukosten belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 24.000,00 €.
Diese Kosten verteilen sich auf 21.500,00 € Tiefbau und Markierung sowie 2.500,00 € für Beschilderung.
Im laufenden Haushaltsjahr stehen unter dem PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“, ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 – Kleinmaßnahmen im Straßenraum
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 174.000 | 174.000 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 174.000 | 174.000 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
PSP-Element 4-120102-947-2 – Kleinmaßnahmen im Straßenraum | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 87.500 | 87.500 | 288.800 | 288.800 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 107.500 | 107.500 | 348.800 | 348.800 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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249,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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377,6 kB
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