Entscheidungsvorlage - FB 61/0552/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich beschließt den Ausführungsbeschluss für die barrierefreie Querung der Parkstraße im Bereich Rathausplatz auf Grundlage des beigefügten Planes.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass:

 

Mit Schreiben vom 14.10.2014 beantragte die SPD-Fraktion die direkt genutzte Wegeverbindung in Richterich zwischen Markt auf der einen Seite und Bäckerei auf der anderen Seite barrierefrei auszubauen.

Im Antrag wird aufgeführt, dass auf Grund fehlender Absenkungen und ausreichender Breite zwischen parkenden Fahrzeugen ein  Passieren für Gehbehinderte und Nutzer von Rollatoren kaum möglich ist.

 

Aktuelle Situation:

 

Der Rathausplatz in Richterich wird durch die Parkstraße und den Parkstreifen unterteilt. Er hat auf Grund zahlreicher Geschäfte und Arztpraxen, Cafés, Banken und Apotheke eine wichtige Funktion in punkto Nahversorgung.

Menschen mit Gehbehinderungen, die auf Rollatoren oder Rollstühle angewiesen sind, haben wegen der fehlenden Absenkung und geringer Durchgangsbreite zwischen den parkenden Fahrzeugen Probleme bei der Querung.

Die vorhandenen zwei Behindertenparkplätze sind nicht barrierefrei ausgebaut, so dass ein Ein- und Aussteigen der Fahrzeuge für Menschen mit Behinderungen nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich ist.

 

Umsetzung:

 

In der Parkstraße soll eine barrierefreie Querungsmöglichkeit zwischen Marktplatz und gegenüberliegender Seite  geschaffen werden. Dazu werden die  Behindertenparkplatze im vorhandenen Parkstreifen an die geplante Querungsstelle verlegt, so dass ein barrierefreies Aus- und Einsteigen in die Fahrzeuge möglich ist. Diese Parkplätze werden durch Beschilderung und Piktogramme ausgewiesen.

Die Fläche zwischen den  beiden neu angelegten Behindertenparkplätzen  wird als Gehweg  bis zur Vorderkante des Parkstreifens auf einer Breite von 2,70m ausgebaut und mit  taktilen Elementen ausgebaut, um auch für Menschen mit Sehbehinderung eine Möglichkeit zu schaffen, barrierefrei die Straße zu queren.

 

Kosten und Finanzierung:

 

Die Baukosten belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 24.000,00 €.

Diese Kosten verteilen sich auf 21.500,00 € Tiefbau und Markierung sowie 2.500,00 € für Beschilderung.

Im laufenden Haushaltsjahr stehen unter dem PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“, ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 – Kleinmaßnahmen im Straßenraum

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

174.000

174.000

372.000

372.000

0

0

Ergebnis

174.000

174.000

372.000

372.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-947-2 – Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

87.500

87.500

288.800

288.800

0

0

Abschreibungen

20.000

20.000

60.000

60.000

0

0

Ergebnis

107.500

107.500

348.800

348.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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