Entscheidungsvorlage - FB 45/0282/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
  2.  beschließt die Kriterien für die Priorisierung von Fördermittelanträgen im Ü 3 Ausbau
  3.  beauftragt die Verwaltung weitere Förderanträge zu stellen und die Meldeliste             

                   entsprechend der beschlossenen Priorisierung laufend anzupassen. 

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Ausgangslage

Mit Rundschreiben Nr. 42/933-2016  vom 02.06.2016 in Verbindung mit den Rundschreiben Nr. 42/926-2016 vom 24.03.2016 und Nr. 42/928-2016 vom 14.04.2016 wurden Förderleistungen vom   Land für den Ü 3 Ausbau geregelt.

Für die Stadt Aachen wurde ein Budget in Höhe von 1.237.307,80 € festgelegt.

Es handelt sich um eine freiwillige Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Es werden nur neue Ü 3 Plätze in Kindertageseinrichtungen gefördert; Sanierungs- oder Ersatzmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Gefördert werden Neu-, Aus- und Umbau sowie Ausstattungsmaßnahmen analog der Förderrichtlinien für den U 3 Ausbau.

Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist hier nicht erlaubt.

Entscheidungsreife Anträge sind bis zum 30. August 2016 zu stellen. Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist.

Mit der Antragstellung muss dem Land eine Meldeliste mit Angaben zur Priorität übersandt werden.

 

2.Vorliegende Förderanträge

2.1.Förderantrag der Stadt Aachen für die Kita Süsterfeldstr.

2.2.Förderantrag der AWO für die Kita Eisenbahnweg

2.3.Förderantrag der Stadt Aachen für die Kita Franzstr.

2.4.Förderantrag der  Vincerola GmbH für die Kita Campus Boulevard 60

2.5.Förderantrag der Villa Luna gGmbH für Weißhausstr.

2.6.Förderantrag der Stadt Aachen für die Kita Stettiner Str.

 

Zu 2.1. Kita Süsterfeldstr.

Hier soll eine 5-gruppige Einrichtung mit 20-22 U 3 Plätzen und 70 Ü 3 Plätzen als   

Investorenmodell entstehen.

Voraussichtlicher Fertigstellungstermin ist der 30.06.2019.

Ein Förderantrag für die neugeschaffenen U 3 Plätze kommt wegen dem vorgeschriebenen Durchführungszeitraum nicht in Frage.

Ein Antrag auf Fördermittel für die Ausstattung der neuen Ü 3 Plätze kann aber gestellt werden, da die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Der Neubau in der Süsterfeldstr. - auch „Guter Hirte“ genannt -  liegt im Campus West.

 

Zu 2.2. Eisenbahnweg

Träger dieser Einrichtung ist die AWO. Für die Maßnahme Eisenbahnweg wurde bereits ein Antrag auf Fördermittel für den U 3 Ausbau gestellt und auch genehmigt.

Für die Ausstattung der 26 neuen U 3 Plätze wurde eine Fördersumme des Bundes in Höhe von 81.900,00 € gewährt.

Die AWO möchte für den Ü 3 Ausbau weitere Fördermittel beantragen. Es liegt ein zuteilungsreifer Antrag vor, der von der Verwaltung sehr unterstützt wird, da sich hierdurch der potenzielle Zuschuss der Stadt Aachen an die AWO verringern würde.

 

Zu 2.3. Franzstr.

Hier handelt es sich um eine städtische Maßnahme. Für den Ausbau der U 3 Plätze hat die Stadt Aachen bereits einen Förderantrag gestellt.

Es wurde eine Fördersumme für 20 neue U 3 Plätze in Höhe von 360.000,00 € beantragt.

Bisher liegt noch kein Zuwendungsbescheid vor.

Da bereits eine Kostenschätzung für die gesamte Maßnahme in Höhe von ca. 2.000.000,00 € besteht, wurde ein Antrag auf Fördermittel in Höhe von  720.000,00 €  für den Ausbau von

40 Ü 3 Plätzen gestellt.

 

Zu 2.4. Campus Boulevard

Hier ist der Träger die privat gewerbliche Gesellschaft Vincerola (GmbH).

Auch dieser Träger hat einen Förderantrag für den U 3 Ausbau gestellt, der aber noch nicht beschieden worden ist.

Vincerola hat zusätzlich zu dem U 3 Antrag  einen Antrag auf Fördermittel für den Ü 3 Ausbau von 14 Plätzen gestellt, der zuteilungsreif ist und weitergeleitet worden ist.

 

Zu 2.5. Weißhausstr.

Hier handelt es sich um eine privat gewerbliche Maßnahme, für die von dem gemeinnützigen Träger, Villa Luna gGmbH, ein Förderantrag gestellt worden ist. Es wurden zwei Anträge für den U 3 Ausbau gestellt, die bereits beide genehmigt worden sind. Insgesamt wurde eine Fördersumme von 488.890,00 € vom Bund gewährt.

Der neue Förderantrag für den Ü 3 Ausbau umfasst eine Fördersumme von 180.000,00 €

(90 % von den zuwendungsfähigen Kosten für den Ü 3 Ausbau) für den Ausbau von 10 Ü 3 Plätzen.

Der Antrag ist zuteilungsreif und wurde dem Land zum 30.08.2016 vorgelegt.

 

Zu 2.6. Stettiner Str.

Hierfür kann die Stadt, die Träger der Einrichtung ist, derzeit noch keinen Antrag auf Fördermittel für den Ü 3 Ausbau stellen.

Weder der Maßnahmebeginn ist bekannt noch eine Kostenaufstellung kann von E 26

gefertigt werden.

Sobald alle Unterlagen für einen zuteilungsreifen Antrag vorliegen, wird dieser Antrag nachgereicht (s. hierzu auch Punkt 6 der Vorlage).

 

3.Bisherige Prioritätenliste bei U 3 Fördermitteln

Für die Verteilung der Förderanträge zum Ausbau von U 3 Plätzen wurden letztmalig in der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 03.03.2015 (s. Vorlage – FB 45/0067/WP17) folgende Kriterien für die Erstellung einer Prioritätenliste beschlossen:

 

 

 

 

Priorität I: KiBiz-geförderte Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist, wenn die

entsprechenden Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden oder  KiBiz-geförderte Einrichtungen, die für diese Plätze bereits Fördermittel erhalten haben, aber ein Zweitantrag zum Erhalt der Plätze notwendig wird, weil z.B. nachträglich die Brandschutzauflagen erhöht wurden.

Priorität II: Anträge der Kindertagespflegepersonen

Priorität III: Anträge von KiBiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U 3 (derzeit 50 %) nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den Versorgungsquoten.

Priorität IV: Anträge von KiBiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U 3 erreicht oder überschritten wird und die für eine gesamtstädtische Betrachtung relevant sind (z.B. angrenzende Sozialräume mit niedriger Versorgungsquote, Einrichtung hat ausschließlich Ü 3 Plätze und benötigt Umstellung auf U 3 zum Fortbestand ect.

Priorität V: Anträge von privat gewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U 3 nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den Versorgungsquoten

Priorität VI: Anträge von privat gewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U 3 erreicht oder überschritten wird und die für eine gesamtstädtische Betrachtung relevant sind (z.B. angrenzende Sozialräume mit niedriger Versorgungsquote. Einrichtung hat ausschließlich Ü 3 Plätze und benötigt Umstellung auf U 3 zum Fortbestand etc.)

 

4.Neue Prioritätenliste für Ü 3 Fördermittel

Die bestehenden Kriterien müssen für den Ü 3 Ausbau entsprechend angepasst werden.

Die Verwaltung schlägt deshalb folgende Priorisierung vor:

Priorität I:  KiBiz-geförderte Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist, wenn die entsprechenden Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden und neue Ü 3 Plätze geschaffen werden.

Priorität II: Anträge von KiBiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Versorgungsquote für Ü 3 von 100 % nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den Versorgungsquoten.

Priorität III: Anträge von KiBiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die hundertprozentige Versorgungsquote für Ü 3 erreicht wird und die für eine gesamtstädtische Betrachtung relevant sind (z.B. angrenzende Sozialräume mit niedriger Versorgungsquote).

Priorität IV: Anträge von privat gewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Versorgungsquote für Ü 3 nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den Versorgungsquoten.

Priorität V: Anträge von privat gewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Versorgungsquote für Ü 3 erreicht wird und die für eine gesamtstädtische Betrachtung relevant sind (z.B. angrenzende Sozialräume mit niedriger Versorgungsquote).

 

Priorität II der Prioritätenliste für den U 3 Ausbau wird für die Liste für den Ü 3 Ausbau ersatzlos gestrichen, da die Kindertagespflegepersonen nur für unter dreijährige Kinder unterstützt werden sollen.

 

5.Vorlage der Förderanträge beim Land

Lt. Rundschreiben wurde für die Antragstellung zum Ü 3 Ausbau eine Frist bis zum

30.08.2016 eröffnet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist.

Es ist lt. Rundschreiben (42/926-2016) möglich, Fördermittel zum Ü 3 Ausbau mit den                              Fördermitteln zum U 3 Ausbau nach den Richtlinien miteinander zu kombinieren.

Eine Beantragung muss getrennt voneinander erfolgen.

Die entscheidungsreifen Anträge wurden dem Land ab dem 30.08.2016 vorgelegt.  

Es handelt sich hierbei um folgende Anträge:

5.1.Förderantrag Kita Süsterfeldstr. mit einer Fördersumme von             157.500,00 €

5.2.Förderantrag Kita Eisenbahnweg mit einer Fördersumme von           170.100,00 €

5.3.Förderantrag Kita Franzstr. mit einer Fördersumme von                     720.000,00 €

5.4.Förderantrag Kita Campus Boulevard mit einer Fördersumme von      65.000,00 €

5.5.Förderantrag Kita Weißhausstr. mit einer Fördersumme von              180.000,00 €

                                                        __________________

Gesamtfördersumme                     1.292.600,00 €

 

Für die Stadt Aachen wurde ein Budget in Höhe von 1.237.307,80 € festgelegt, so dass nach

Vorlage dieser Anträge das Budget um 55.292,00 € überschritten ist.

Es ist vorgesehen, dass auch über dem Budget hinausgehende Anträge dem LVR vorgelegt

werden, um die Option auf eine spätere Bewilligung (Nachrücken, Bereitstellung nicht verbrauchter Kontingente) offen zu halten.

Aus diesem Grunde wird der Förderantrag für die Kita Stettiner Str., wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, beim Land gestellt.

 

6.Vorschlag der Verwaltung

Nachdem die Anträge dem Land vorgelegt worden sind, wird die Meldeliste                                     entsprechend der zu beschließenden Priorisierung angepasst.

Die aktuelle Übersicht der Förderanträge mit entsprechender Priorisierung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Der nach jetzigem Stand noch nicht vorgelegte Förderantrag für die Kita Stettiner Str. wird, sobald

er zuteilungsreif ist, nachgereicht.

Falls bis dahin die dem Land vorgelegten Anträge noch nicht bewilligungsreif sind, würde die Priorisierung entsprechend angepasst und der Antrag Stettiner Str. vor die privatgewerblichen Anträge verschoben.

 

7.Vorschlag der Verwaltung

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor,

1.die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen,

2.die Kriterien für die Priorisierung von Fördermittelanträgen im Rahmen von Ü 3 - Investitionsprogrammen zu beschließen und

3.die Verwaltung zu beauftragen weitere Förderanträge zu stellen und die Meldeliste entsprechend der beschlossenen Priorisierung laufend anzupassen.

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

Im Rahmen der Haushaltsmeldung 2017 ff wurden Mittel in Höhe von 1.237.000,00 € entsprechend in Einzahlung und Auszahlung angemeldet.

Die konsumtiven Auswirkungen können erst mit dem Bewilligungsbescheid und der damit einhergehenden Aufteilung auf Bau und Ausstattung konkretisiert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...