Entscheidungsvorlage - FB 61/0555/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklungen im grenzüberschreitenden ÖPNV zwischen NL und AVV - Sachstand(AVV-Beirat)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- AVV-Beirat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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29.09.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Entwicklungen im grenzüberschreitenden ÖPNV zwischen NL und AVV – Sachstand
1.Rahmensetzung in NRW
Die rechtliche Basis für die Weiterentwicklung des grenzüberschreitenden ÖPNV in die Nieder-lande (und auch Belgien) setzt in erster Linie § 2 Absatz 11 des ÖPNV-Gesetzes des Landes NRW, der dem grenzüberschreitenden ÖPNV zu den Nachbarländern eine besondere Bedeutung zumisst und zum Abbau der Grenzbarrieren eine Fortentwicklung der Infrastruktur und der Verkehrsangebote fordert.
Ergänzend dazu sei nachrichtlich darüber informiert, dass Vertreter der Niederlande, Belgiens, Luxemburgs und Deutschlands (Norbert Barthle, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeverkehrsministerium) am 21.06.2016 die sog. „Rotterdamer Erklärung zum grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehr“ unterzeichnet haben. In dieser Erklärung heißt es u. a., dass das Land NRW und die in Grenznähe liegenden niederländischen Provinzen Limburg, Noord-Brabant, Overijssel und Gelderland Projekte zur Verbesserung der zugehörigen Dienst-leistungen (insbesondere grenzüberschreitende Fahrgastinformationen und Tarife sowie grenzüberschreitendes Ticketing) auf den Weg bringen wollen.
2.Ausgangssituation im AVV
Die Entwicklungen im grenzüberschreitenden ÖPNV mit den Niederlanden (NL) wurden um-fassend am 19.03.2014 in der AVV-Verbandsversammlung im Zusammenhang mit der Unter-zeichnung der „Verwaltungsvereinbarung über die Zusammenarbeit im grenzüberschreiten-den ÖPNV anlässlich des Vergabeverfahrens „Regionalkonzession Provinz Limburg“ (Sitzungsvorlage Nr. 8/2014) sowie am 29.06.2016 in Form einer Sachstandsmeldung zur Betriebsaufnahme der Arriva Personenvervoer Nederland B.V. (Arriva) als für den Bus- und Bahnverkehr beauftragtes Verkehrsunternehmen im Rahmen der vorgenannten Regional-konzession Provinz Limburg (Sitzungsvorlage 12/2016) behandelt.
Im Folgenden wird ein Gesamtüberblick über die aktuellen Sachstände gegeben.
3.Aktuelle Sachstände im AVV
3.1ÖPNV- Leistungsangebot
Grundsätzlich sollen alle Verkehre (Bus und Bahn), die die Arriva im Zuge der Regionalkonzession Limburg übernimmt, zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2016 ihren Betrieb aufnehmen.
Im ÖPNV betrifft dies folgende grenzüberschreitende Buslinien
– (noch ohne Nummer) Heinsberg – Roermond (neue Linie, gemeinsam mit der WestVerkehr)
– SB 3 Geilenkirchen – Sittard (nach Sittard verlängerte Linie, gemeinsam mit der WestVerkehr)
– 44 Aachen – Heerlen (leicht veränderte Linienführung in NL, gemeinsam mit der ASEAG)
– (derzeit 50) Maastricht – Aachen (Betrieb allein durch Arriva, neu mit Halt Aachen Bushof und Elisenbrunnen)
– (derzeit 30) Kerkrade – Herzogenrath (Betrieb allein durch Arriva)
Bei den durch Arriva eingesetzten Fahrzeugen wird es sich nach dem derzeitigen Stand der Planungen um klimatisierte Standardbusse mit kostenlosem WLAN handeln. Ausgenommen davon ist die Linie Kerkrade – Herzogenrath, auf der zunächst ein Betrieb mit Kleinbussen vorgesehen ist, die allerdings auch mit Klimaanlage und kostenlosem WLAN ausgerüstet wer-den sollen.
In Bezug auf den grenzüberschreitenden SPNV sei rein nachrichtlich erwähnt, dass der seit Dezember 2015 im Stundentakt zwischen Heerlen (NL) und Herzogenrath verkehrende Übergangspendelverkehr (RE 18 Vorlaufbetrieb) nach Fertigstellung der erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen frühestens im März 2018 durch den Regelbetrieb des RE 18 / Sneltrein Maastricht – Heerlen – Herzogenrath – Aachen ersetzt werden kann.
3.2Tarife und Ticketing
Zunächst erkennt die Arriva im Gebiet des AVV alle gültigen Nahverkehrstarife sowie darüber hinaus alle vorhandenen grenzüberschreitenden Tarife (z. B. euregioticket) an. Für die Linien Geilenkirchen - Sittard und Heinsberg – Roermond werden ab Dezember 2016 ergänzende Regelungen in Kraft treten. Mit Inbetriebnahme des RE 18 / Sneltrein Maastricht – Heerlen – Herzogenrath – Aachen soll bei grenzüberschreitenden Fahrten der niederländische Bahntarif bis Aachen Hbf gelten – ähnlich der Regelung wie sie bereits mit der Belgischen Staatsbahn (SNCB) besteht. In weiteren Schritten sollen zum einen attraktivere Tarife für die verschiedenen Kundengruppen (z. B. Studierende) und zum anderen ein grenzüberschreitend flächen-deckendes Tarifzonensystem entwickelt werden.
Mit der Ausnahme der rein durch die Arriva zu betreibenden grenzüberschreitenden Linien (derzeit 50 und 30) können auf allen übrigen grenzüberschreitenden Linien neben den gültigen Papiertickets die gültigen elektronischen Tickets nach dem deutschen VDV-Kernapplikationsstandard bis zum Linienendpunkt in NL genutzt werden. Die Nutzung der niederländischen OV-Chipkaart soll im Gegenzug bis zum Linienendpunkt im Gebiet des AVV ermöglicht werden. Die Machbarkeit der Interoperabilität der beiden vorgenannten elektroni-schen Fahrgeldmanagementsysteme (EFM-Systeme) wird derzeit gemeinsam von den für die Niederlande (Trans Link Systems, Open Ticketing Institute) bzw. Deutschland (VDV-ETS) u.a. mit Arriva und dem AVV als ausführende Partner im Rahmen des Horizon 2020 EU-Forschungsprogramms unter dem Namen „European Travellers Club“ untersucht. Ein Pilot-versuch mit technisch erweiterten Chipkarten und EFM-Hintergrundsystemen soll Mitte 2017 beginnen. Sollte der Pilotversuch erfolgreich beendet werden, wird eine flächendeckende Interoperabilität der EFM-Systeme zumindest in den Gebieten der Provinz Limburg und des AVV angestrebt.
4.Sonstiges / Projekte
Der AVV bemüht sich derzeit gemeinsam mit den Partnern ASEAG, Stadt Aachen, RWTH Aachen, Liège-Europe Metropole, De Lijn, Arriva, Provinz Limburg (NL), Parkstad Limburg und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens um INTERREG-V-A-Mittel für die Verbesserung des grenzüberschreitenden Verkehrs. Die Städteregion Aachen hat ihr Interesse bekundet, das vorgenannte Projekt – sofern der entsprechende Antrag von der zuständigen Verwaltungsbehörde in der Euregio Maas-Rhein bewilligt wird - als assoziierter Partner zu begleiten. Die Projektpartner – mit der Euregionalen Koordinierungsstelle für Bus und Bahn beim AVV als Leadpartner – verfolgen das Ziel, Hemmnisse und Barrieren im Bereich des grenzüber-schreitenden ÖV weiter abzubauen und gleichzeitig zusätzliche attraktive Angebote zur Nutzung des euregionalen ÖV zu schaffen.
Darüber hinaus bemüht sich der AVV gemeinsam mit dem NVR als Leadpartner im Rahmen des transnationalen INTERREG-V-B-Programms um europäische Fördermittel, mit deren Hilfe multimodale Verknüpfungspunkte entwickelt bzw. optimiert werden sollen. Es ist vorgesehen, die Stadt Aachen über den AVV in das Projekt einzubinden.
Zuletzt sei noch genannt, dass die Provinz Limburg mit Hilfe von Mitteln, die ihr im Rahmen des auf die transeuropäischen Netze (TEN) bezogenen Förderprogramms gewährt wurden, eine Studie in Auftrag gegeben hat, die u. a. in erster Linie bezogen auf den grenzüberschreitenden SPNV die derzeitigen grenzüberschreitenden Ticketingsysteme (z. B. OV-Chipkaart, VDV-Kernapplikation, MobibCard) aufnehmen und Ansätze zu deren Verbesserung finden soll. Um die verschiedenen Projektaktivitäten innerhalb der Euregio Maas-Rhein zu koordinieren, hat bereits ein erstes Treffen zwischen dem von der Provinz Limburg (NL) beauftragten Ingenieurbüro und dem AVV stattgefunden.