Entscheidungsvorlage - FB 45/0287/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu der Auslagerung der KiTa Stettiner Straße in die Grundschule GGS Schönforst zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss und dem Schulausschuss zu beschließen, dass

 

  1. die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen werden
  2. die KiTa Stettinerstraße in Räumlichkeiten der Grundschule GGS Schönforst ausgelagert wird
  3. Teile der Räumlichkeiten der Grundschule GGS Schönforst als temporärer Ersatzstandort für die KiTa Stettiner Straße hergerichtet und zur Verfügung gestellt werden
  4. die KiTa Stettiner Straße bereits in der Auslagerung um eine Gruppe erweitert wird
  5. die Übernahme der Umbaukosten in dem erforderlichen Rahmen mit verfügbaren Haushaltsmitteln beschlossen wird.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt vorbehaltlich der Empfehlungen der Bezirksvertretung Mitte, dass

 

  1. die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen werden
  2. die KiTa Stettinerstraße vorbehaltlich der Entscheidung des Schulausschusses in potenziell freie Räumlichkeiten der Grundschule GGS Schönforst ausgelagert wird
  3. die KiTa Stettiner Straße bereits in der Auslagerung um eine Gruppe erweitert wird
  4. die Übernahme der Umbaukosten in dem erforderlichen Rahmen mit verfügbaren Haushaltsmitteln beschlossen wird.

 

 

Der Schulausschuss folgt den Empfehlungen der Bezirksvertretung Mitte und beschließt, dass

 

  1. die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen werden
  2. Teile der Räumlichkeiten der Grundschule GGS Schönforst als temporärer Ersatzstandort für die KiTa Stettiner Straße hergerichtet und zur Verfügung gestellt werden.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die Stadt Aachen betreibt derzeit eine eingruppige KiTa (25 ü3 Plätze) in einem ehemaligen Schulpavillon in der Stettiner Straße, dessen Räume allerdings nicht mehr den Anforderungen an eine KiTa entsprechen.

 

Die im Jahr 2012 durchgeführte Machbarkeitsstudie an städtischen Kindertagesstätten hat aufgezeigt, dass der auf dem Schulgelände befindliche eingruppige KiTa-Standort die Option eines Abrisses und die Errichtung eines vier- bis fünfgruppigen Neubaus an gleicher Stelle bietet. Hinsichtlich der Vergabe des Planungsauftrags an das Gebäudemanagement (E 26) wurde bereits am 19.04.2016 ein Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses herbeigeführt (Sachstand Kita-Ausbauprogramm; FB 45/0222/WP17).

 

Die KiTa Stettiner Straße liegt im Sozialraum 6, Aachen-Forst, mit der geringsten U3 Versorgungsquote (31,60 %) im Stadtgebiet, sodass ein großer Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen besteht.

 

Zur Umsetzung des Abrisses und Neubaus gilt es, einen Ersatzstandort für die KiTa zu finden, sodass der Erhalt der vorhandenen KiTa-Plätze gewährleistet wird. Mit Blick auf den Bedarf soll die ausgelagerte KiTa darüber hinaus um eine U3-Gruppe erweitert werden. Derzeit wird geprüft, ob eine Förderung der neu zu schaffenden KiTa-Plätze über Landesmittel möglich ist.

 

 

  1. Ersatzstandort GGS Schönforst

In der Grundschule GGS Schönforst können aufgrund des Raumvolumens Räumlichkeiten für die Auslagerung einer zweigruppigen KiTa zur Verfügung gestellt werden.

 

In gemeinsamen Terminen vor Ort mit der KiTa-Leitung Stettiner Straße und der Schulleitung der GGS Schönforst, E 26 und den Abteilungen FB 45/200 (KiTa) und FB 45/400 (Schulbetrieb) wurden die potenziell freien Räumlichkeiten auf ihre Geeignetheit als Auslagerungsmöglichkeit für eine zweigruppige KiTa geprüft.

 

Es wurde sich darauf verständigt, dass einige Umbauten erforderlich sind, dann aber eine Nutzung als KiTa möglich ist. Zu den erforderlichen Umbauten zählen die Herrichtung von zwei Gruppenräumen mit Nebenräumen, die Herrichtung eines Verwaltungsbereichs, eines Ruheraums und eines Wickelbereichs sowie der Einbau zusätzlicher sanitärer Anlagen. Darüber hinaus wird ein Teil des Außengeländes der Grundschule GGS Schönforst als separater Außenbereich für die KiTa abgetrennt. Im Rahmen der Umgestaltung des Außenbereichs ist die Aufstellung eines Außenspielgeräts eingeplant.

 

 

 

Die Erfahrungen aus bereits erfolgten Baumaßnahmen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass umfassende Baumaßnahmen nicht während des laufenden Betriebs in Schulen erfolgen können. Da die Belastungen für Kinder und Lehrpersonal nicht zu vertreten sind, können die Baumaßnahmen folglich lediglich während der Schließungszeiten bzw. in den Ferien durchgeführt werden.

 

E 26 ist zeitnah mit der Durchführung der Umbaumaßnahmen zu beauftragen, damit die KiTa Stettinerstraße inklusive der zusätzlich zu schaffenden KiTa-Gruppe schnellstmöglich und spätestens mit Abschluss der Sommerferien 2017 in die Grundschule GGS Schönforst ausgelagert und mit dem Abriss des eingruppigen KiTa-Standorts und der Errichtung eines vier- bis fünfgruppigen Neubaus begonnen werden kann.

 

 

  1. Finanzierung

Mit Vorlage des Kostenrahmens durch E 26 wurden für die Herrichtung der Räumlichkeiten der Grundschule GGS Schönforst als temporären Ersatzstandort für eine zweigruppige KiTa mit U3 Betreuung in der jetzigen Planungsphase Kosten in Höhe von 199.000,00 € kalkuliert.

 

Hinzu kommen Kosten in Höhe von 25.000,00 € für die Ausstattung der neu zu schaffenden KiTa-Gruppe sowie Kosten in Höhe von 3.500,00 € für ein Ersatz-Spielgerät.

 

In der mittelfristigen Haushaltsplanung stehen in 2017 auf der Position 4-060101-980-6; 52410000 die benötigten Mittel in Höhe von 199.000,00 € zur Verfügung.

 

Für die Ausstattung der neu zu schaffenden KiTa-Gruppe stehen in 2017 die benötigten Mittel in Höhe von 20.000,00 € auf der Position 5-060101-800-00100-810-1; 78350000 und in Höhe von 5.000,00 € auf der Position 5-060101-800-00200-810-1; 78350000 zur Verfügung. Die benötigten Mittel für das Ersatz-Spielgerät in Höhe von 3.500,00 € stehen in 2017 auf der Position 5-060101-800-00400-900-1; 78310000 zur Verfügung.

 

Die Auslagerung der KiTa bedingt einen Umzug diverser Klassenräume innerhalb der Grundschule GGS Schönforst, damit die für die KiTa vorgesehen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und entsprechend hergerichtet werden können. Hierfür werden voraussichtlich Umzugskosten in Höhe von 6.500,00 € anfallen.

 

Ausgehend von den bisherigen Erfahrungswerten ist darüber hinaus anzunehmen, dass Kosten in Höhe von ca. 4.000,00 € für den Umzug der KiTa Stettinerstraße in die Grundschule GGS Schönforst entstehen.

 

In der mittelfristigen Haushaltsplanung stehen in 2017 auf der Position 4-060101-913-1; 54290000 die benötigten Mittel in Höhe von 10.500,00 € für die v.g. Umzüge zur Verfügung.

 

 

Der Kostenrahmen enthält darüber hinaus Kosten für den vollständigen Rückbau aller vorgenommenen Ein- und Umbauten in Höhe von 37.000 €. Der Zeitpunkt, zu dem der Rückbau stattfinden wird, kann derzeit nicht genau bestimmt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass die anfallenden Kosten im Rahmen der dann vorhandenen Haushaltsmittel realisiert werden kann.

 

Damit ist die Gesamtfinanzierung der baulichen Maßnahme sichergestellt.

 

 

  1. Ausblick

Insoweit die Herrichtung der Räumlichkeiten der Grundschule GGS Schönforst als temporärer Ersatzstandort für die KiTa Stettiner Straße beschlossen wird, würde nach erfolgter Auslagerung mit dem Abriss des eingruppigen KiTa-Standorts Stettiner Straße und der Errichtung eines vier- bis fünfgruppigen Neubaus begonnen werden.

 

Bevor das Neu- und Erweiterungsvorhaben umgesetzt wird und Beschlussreife erlangt, wird es dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, die potenziell freien Räumlichkeiten in der Grundschule GGS Schönforst aus kommunalen Mitteln herzurichten und die eingruppige KiTa Stettinerstraße sowie eine zusätzlich zu errichtende KiTa-Gruppe dorthin auszulagern. Die Auslagerung wird voraussichtlich im Sommer 2017 erfolgen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Ausstattung:

5-060101-800-00100-810-1; 78350000 1)

5-060101-800-00200-810-1; 78350000 2)

 

Außenspielgeräte:

5-060101-800-00400-900-1; 78310000 3)

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1) 677.200

2) 200.000

3) 300.000

677.200

200.000

300.000

672.200

600.000

500.000

672.200

600.000

500.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Baumaßnahme:

4-060101-980-6; 52410000 4)

 

Umzugskosten:

4-060101-913-1; 54290000 5)
 

Folgekosten Festwert:

1-060101-800-4; 52560000 6)

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

4) 278.600

(+336.000 € aus VJ)

5) 23.600

6) 1.134.200

278.600

(+336.000 aus VJ)

23.600

1.134.200

857.000

 

70.800

2.095.700

857.000

 

70.800

2.095.700

0

0

Abschreibungen

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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