Entscheidungsvorlage - FB 61/0548/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Anpassungen des NRW-Tarifs zum 01.01.2017 in dem dargelegten Umfang zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Tarifliche Angelegenheiten

 

Anpassung NRW-Tarif ab 01.01.2017

 

Seit dem Jahr 2005 erweitert der NRW-Tarif als landesweiter Tarif die nunmehr 8 regionalen Verbundtarife um Verbindungen zwischen den Verbundtarifräumen, wobei seit dem 01.01.2015 für Fahrten zwischen dem Verkehrsgebiet des VRS und des AVV der NRW-Tarif grundsätzlich durch den Verbundtarif des VRS ersetzt wurde. Zum letzten Fahrplanwechsel am 13.12.2015 wurde die den Relationspreis-Tickets zugrunde liegende Tarifsystematik weiterentwickelt, so dass neben einer Reihe von Modifizierungen nunmehr auch die ÖSPV-Unternehmen in NRW in die Lage versetzt werden sollten, Relationspreis-Tickets nach dem NRW-Tarif in den Fahrzeugen zu verkaufen. Nur sehr wenige der ÖSPV-Unter­nehmen NRW haben hieran Interesse gezeigt. Im Verkehrsgebiet des AVV beabsichtigen die Verkehrsunternehmen dies von der Einführung des elektronischen Fahrgeldmanagements im AVV und der Einführung des Produkt- und Kontroll-Moduls (PKM) abhängig zu machen.

 

Nach intensiver Beratung in den Landesgremien hat der Landesarbeitskreis „Nahverkehr NRW“ in seiner Sitzung am 21.06.2016 beschlossen, den lokalen Gremien eine Tarifanpassung des NRW-Tarifs in Höhe von durchschnittlich 2,6 % zur Beratung vorzuschlagen. Die Tarifübersicht ist in der Anlage 1 beigefügt.

 

Der Vollständigkeit halber sind der Vorlage in der Anlage 2 und 3 im Änderungsmodus mit Kommentaren auch die

 

         Tarifbestimmungen über den NRW-Tarif (gültig ab 01.01.2017) und die

         Beförderungsbedingungen für den NRW-Tarif (gültig ab 01.08.2016)

 

beigefügt.

 

Die Verkehrsunternehmen im AVV haben dem Tarifänderungsvorschlag einvernehmlich zugestimmt. Zur Weiterentwicklung des NRW-Tarifs im dargestellten Umfang ist eine Zustimmung aller 8 Kooperationsräume sowie der erlösverantwortlichen Partner erforderlich.

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