Entscheidungsvorlage - FB 61/0548/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat)Anpassung NRW-Tarif ab 01.01.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- AVV-Beirat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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29.09.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Tarifliche Angelegenheiten
Anpassung NRW-Tarif ab 01.01.2017
Seit dem Jahr 2005 erweitert der NRW-Tarif als landesweiter Tarif die nunmehr 8 regionalen Verbundtarife um Verbindungen zwischen den Verbundtarifräumen, wobei seit dem 01.01.2015 für Fahrten zwischen dem Verkehrsgebiet des VRS und des AVV der NRW-Tarif grundsätzlich durch den Verbundtarif des VRS ersetzt wurde. Zum letzten Fahrplanwechsel am 13.12.2015 wurde die den Relationspreis-Tickets zugrunde liegende Tarifsystematik weiterentwickelt, so dass neben einer Reihe von Modifizierungen nunmehr auch die ÖSPV-Unternehmen in NRW in die Lage versetzt werden sollten, Relationspreis-Tickets nach dem NRW-Tarif in den Fahrzeugen zu verkaufen. Nur sehr wenige der ÖSPV-Unternehmen NRW haben hieran Interesse gezeigt. Im Verkehrsgebiet des AVV beabsichtigen die Verkehrsunternehmen dies von der Einführung des elektronischen Fahrgeldmanagements im AVV und der Einführung des Produkt- und Kontroll-Moduls (PKM) abhängig zu machen.
Nach intensiver Beratung in den Landesgremien hat der Landesarbeitskreis „Nahverkehr NRW“ in seiner Sitzung am 21.06.2016 beschlossen, den lokalen Gremien eine Tarifanpassung des NRW-Tarifs in Höhe von durchschnittlich 2,6 % zur Beratung vorzuschlagen. Die Tarifübersicht ist in der Anlage 1 beigefügt.
Der Vollständigkeit halber sind der Vorlage in der Anlage 2 und 3 im Änderungsmodus mit Kommentaren auch die
– Tarifbestimmungen über den NRW-Tarif (gültig ab 01.01.2017) und die
– Beförderungsbedingungen für den NRW-Tarif (gültig ab 01.08.2016)
beigefügt.
Die Verkehrsunternehmen im AVV haben dem Tarifänderungsvorschlag einvernehmlich zugestimmt. Zur Weiterentwicklung des NRW-Tarifs im dargestellten Umfang ist eine Zustimmung aller 8 Kooperationsräume sowie der erlösverantwortlichen Partner erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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298,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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919,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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370 kB
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