Entscheidungsvorlage - FB 61/0547/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat)Anpassung AVV-Tarif ab 01.01.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- AVV-Beirat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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29.09.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Tarifliche Angelegenheiten
Anpassung AVV-Tarif ab 01.01.2017
Die Verbundgesellschaft hat den im Gesellschaftsvertrag festgeschriebenen politischen Auftrag, den Verbundtarif unter Berücksichtigung der verkehrspolitischen Leitlinien des Zweckverband AVV, der Kostenentwicklung, den Marktanforderungen sowie der Interessen der im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen möglichst kostendeckend zu gestalten, jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Des Weiteren besteht seit geraumer Zeit die Anforderung, die Nutzerfinanzierung zu stärken und die öffentlichen Haushalte zu entlasten. Vor diesem Hintergrund wird von Seiten der Verbundgesellschaft festgestellt, dass der Kostendeckungsgrad der kommunalen Verkehrsunternehmen im AVV droht, immer weiter zu sinken, was bedingt ist durch die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst, die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur (z. B. Einführung eines elektronischen Fahrgeldmanagements) und mittelfristig auch wieder ansteigende Treibstoffkosten. Fahrgeldeinnahmen stellen dabei einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Nahverkehrs dar. Die Verbundgesellschaft verfolgt daher bereits seit vielen Jahren die Strategie, den Verbundtarif in jährlichen Schritten moderat anzupassen.
Die vorgeschlagene Tarifanpassung zum 01.01.2017 liegt bei durchschnittlich rd. 2,5 % und damit auf dem Niveau des Vorjahres.
Mit den Verkehrsunternehmen im AVV wurden die nachstehend aufgeführten Preistabellen einvernehmlich abgestimmt. Zusätzlich zu der vorgeschlagenen Tarifanpassung wurden eine Reihe kleinerer Modifikationen im AVV-Tarif vorgenommen.
Im Einzelnen sind die Tarifmaßnahmen im AVV zum 01.01.2017 und deren finanzielle Auswirkungen in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt und stellen sich wie folgt dar:
1. Bartarif
Es ist beabsichtigt, sowohl die Einzelfahrausweise für Erwachsene als auch für Kinder einschl. der 4Fahrten-Tickets und der Kurzstreckentarife in der StädteRegion Aachen (Flugs-Ticket) und in den Kreisen Düren und Heinsberg (Kurzstreckenzone) nach 2015 und 2016 auch im Jahr 2017 nahezu unverändert zu belassen mit dem Ziel, Gelegenheitsfahrgäste einen Anreiz zu geben, das ÖPNV-System zu nutzen. Das erst zum 01.01.2015 eingeführte pauschale AVV-Anschluss-Ticket sowie der City-Tarif Düren und das City-XL-Ticket in Aachen bleiben preislich ebenfalls unverändert.
Es hat sich allerdings in den letzten beiden Jahren herausgestellt, dass die Handhabung einzelner Preise, die auf 5 Eurocent enden, u. a. infolge der Vorhaltung von entsprechendem Wechselgeld aufwändig ist. Auf Wunsch der Verkehrsunternehmen ist daher vorgesehen, die Preise bei Einzelfahrscheinen für Erwachsene in den Preisstufen 1 und 2 um 0,05 € auf 2,70 € bzw. 3,60 € und bei den Einzelfahrscheinen für Kinder in der Preisstufe 1 um 0,05 € auf 1,50 € anzupassen. Angesichts der landes- und europaweiten Diskussion, zukünftig ggf. gänzlich auf „Kupfergeld“ zu verzichten, geht o. a. Maßnahme in die richtige Richtung.
Es sei des Weiteren darauf hingewiesen, dass zur Unterstützung der Mobilität mit dem Fahrrad auch die Tarife für die Fahrradmitnahme als Einzel- und als Tages-Ticket unverändert bleiben.
2. Tages-Tickets
Auch die Preise der Tages-Tickets für eine Person und als Minigruppen-Ticket sollen zum 01.01.2017 bis auf eine Ausnahme unverändert bleiben. Lediglich das Minigruppen-Ticket für das Stadtgebiet Aachen soll um 0,40 € auf 9,90 € mit der Absicht angehoben werden, mittelfristig das gleiche Preisniveau wie in Preisstufe 1, die für jede andere Stadt oder Gemeinde im AVV-Verkehrsgebiet gilt, ohne ein vergleichbares Verkehrsangebot wie in Aachen zu haben, zu erreichen. Eine unveränderte Preisstellung für das euregioticket konnte auch mit den Partner in der Euregio Maas-Rhein und dem Kreis Euskirchen bzw. der VRS GmbH vereinbart werden.
3. Zeitkarten-Tarife für Erwachsene
Die Anpassung bei den Zeitkartentarifen beträgt durchschnittlich 3,1 % und bewegt sich somit leicht unter dem Vorjahresniveau. In einzelnen Tarifsegmenten ergeben sich allerdings durchaus Unter- und Überschreitungen des vorgenannten Anpassungssatzes. Es sei darauf hingewiesen, dass die Preisstellung für die City-Monatskarte Düren wie im Bartarif unverändert bleibt.
Bei den Mobil-Tickets in der StädteRegion Aachen und in den Kreisen Düren und Heinsberg ist angesichts der weiterhin unbefriedigenden Situation der Bezuschussung durch das Land NRW, trotz deren landesweiten Aufstockung für die Jahre 2016 und 2017 – und somit bis einschließlich des Jahres der nächsten Landtagswahl – um jeweils 10 Mio. €, eine Einnahmenunterdeckung zu verzeichnen, die eine kontinuierliche Preisanpassung auch in diesem Preissegment um 2,20 €/Monat (StädteRegion Aachen) bzw. 2,00 €/Monat (Kreise Düren und Heinsberg) erforderlich macht. Gutachterliche Untersuchungen haben ergeben, dass vorgenannte Preisanpassungen das Einnahmendelta allerdings immer noch nicht auffangen können.
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass von Seiten des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW mit Schreiben aus Juni 2016 darauf hingewiesen wurde, dass „Drittmittel, die … den Verkehrsunternehmen zufließen, um die sogenannten Sozialtickets mitzufinanzieren, in der Regel nicht als Fahrgeldeinnahmen i. S. d. § 148 Abs. 2 SGB IX anerkannt werden (können)“. In vorgenanntem Gesetz sind die Ausgleichzahlungen für die Beförderung von behinderten Menschen geregelt, die die Verkehrsunternehmen auf Antrag erhalten. Da sich diese Ausgleichszahlungen nach dem Anteil der Beförderung behinderter Menschen an dem Anteil der Beförderung nicht behinderter Menschen und an den erzielten Fahrgeldeinnahmen richtet, verlieren die Verkehrsunternehmen aufgrund der nicht mehr zu berücksichtigenden Fahrgeldersatzleistungen (Drittmittel) für die Mobil-Tickets neben ursächlichen Fahrgeldeinnahmen weitere rd. 100 T€/Jahr an Zuschüssen gem. SGB IX für die Beförderung von behinderten Menschen.
4. Tarife für Senioren
In Bezug auf die Tarifierung für Senioren sind die Verkehrsunternehmen im AVV übereingekommen, vor einer eventuellen Modifizierung der Senioren-Tarife, die mit dem Aktiv-ABO und dem Aktiv-Duo eine hohe Akzeptanz im AVV haben, ein Pilotprojekt für Senioren im Kreis Heinsberg zu starten. Hier soll vor allem der Wegfall der 9.00 Uhr-Reduktion und eine Anhebung des Alters der Bezugsberechtigten „im Feldversuch“ praktisch erprobt werden, mit dem Ziel, die Ergebnisse nach Ablauf des zweijährigen Pilotprojektes ggf. im gesamte AVV-Gebiet anzuwenden. Die Tarifmerkmale des Senioren-Tarifs in Heinsberg sind in der Anlage 3 aufgeführt.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass das Ferien-Ticket für Senioren ab den Osterferien 2017 infolge fortlaufend sinkender Verkaufszahlen nicht mehr angeboten wird, womit der AVV auch den landesweiten Bestrebungen einer Vereinheitlichung der Tariflandschaft entgegenkommt. In 2015 sind in den Sommerferien und in den „kleinen Ferien“ zusammen jeweils nur noch rd. 300 Tickets verbundweit verkauft worden.
5. AVV-Job-Ticket und AVV-Firmen-Ticket
Die Tarife des solidarisch zu finanzierenden AVV-Job-Tickets sollen im Rahmen der übrigen Tarifanpassungen der Zeitkarten für Erwachsene angepasst werden. Gleiches gilt für die Ergänzungs-Tickets zu Job-Tickets des VRS und des VRR.
Die Tarife des fakultativ zu finanzierenden AVV-Firmen-Tickets, über das in der letzten Sitzung des Aufsichtsrates am 29.06.2016 beraten wurde, richten sich nach den Preisen der Monatskarten im Abonnement für Erwachsene und werden weiterhin mit 5,0 %, 7,5 % bzw. 10 % rabattiert.
Der VRR seinerseits hat über die Tarife der Ergänzungs-Tickets zu AVV-Job- und -Firmen-Tickets noch Beratungsbedarf. Der VRS wird im Rahmen seiner Tarifanpassung zum 01.01.2017 in Höhe von durchschnittlich 1,2 % das Ergänzungs-Ticket zum AVV-Job- und -Firmen-Ticket um 1,10 €/Monat auf 88,80 €/Monat anheben.
6. Zeitkarten für Schüler
Die Fahrpreise für Schüler im Tarifsegment School&Fun-Ticket bleiben bis auf das Ticket für Selbstzahler unverändert, da der Gesetzgeber trotz vielfältiger Bemühungen aus der ÖPNV-Branche nicht zu einer Gesetzesänderung bereit ist, die zulassen würde, auch die Eigenanteile beim School&Fun-Ticket für Anspruchsberechtigte der übrigen Preisstellung im AVV adäquat anzupassen. Der Preis des School&Fun-Ticket für Selbstzahler soll um 1,00 € auf 28,50 €/Monat – gültig im gesamten Verbundgebiet und in allen AVV-Verkehrsmitteln ohne zeitliche Einschränkung – angepasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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