Entscheidungsvorlage - FB 20/0081/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsänderungen der "Stiftungen": Ludwig Mies van der Rohe, Salvatorkirche sowie Musik, Wissenschaft und Kunst
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Hr. Schlaak
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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26.10.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die geänderten Satzungen der „Stiftungen“ Ludwig Mies van der Rohe, Salvatorkirche sowie Musik, Wissenschaft und Kunst zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt die geänderten Satzungen der „Stiftungen“ Ludwig Mies van der Rohe, Salvatorkirche sowie Musik, Wissenschaft und Kunst.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die „Stiftungen“ sind rechtlich unselbständige, örtliche Stiftungen. Sie werden von der Stadt Aachen treuhandähnlich verwaltet nach den für sie geltenden rechtlichen Bestimmungen, der GO NRW, vor allem die §§ 97 und 100, sowie der AO im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit der Stiftung.
Die als Anlage beigefügten bisher gültigen Stiftungsbestimmungen werden durch die neuen Stiftungssatzungen ersetzt. Diese Überarbeitung der Satzungen ist nötig geworden, um künftig die Gemeinnützigkeit nach den §§ 51 ff der Abgabenordnung sicher zu stellen.
Die Stiftungen bleiben auch nach der Satzungsänderung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer/ Gewerbesteuer befreit und unterliegen nicht der Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Ziff. 4 ErbStG; ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt nicht vor (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KSTG/ § 3 Abs. 1 Nr. 6 GewStG).
Die Förderung geschieht durch die Bezuschussung Dritter. Eine positive Vorabstimmung mit dem Finanzamt Aachen-Stadt und der Bezirksregierung zur Übereinstimmung der zur Beschlussfassung vorgelegten Stiftungsverfassung mit den Bestimmungen der AO / AEAO und zur Genehmigungsfähigkeit i.S.d. GO NRW hat stattgefunden.
In allen drei vorliegenden Satzungen wurde, analog der anderen, im Besitz der Stadt Aachen befindlichen, gemeinnützigen „Stiftungen“, der Verwaltungskostenbeitrag von 7,5% auf 10% erhöht.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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161 kB
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2
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(wie Dokument)
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237,8 kB
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