Kenntnisnahme - FB 61/0556/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 25.06.2013 beschlossen, einen neuen Landesentwicklungsplan für NRW zu erarbeiten. Nach zwei Beteiligungsphasen, zu denen sich auch die Stadt Aachen nach Beratung im Planungsausschuss am 16.01.2014 und am 14.01.2016 geäußert hat, hat das Kabinett am 05.07.2016 den Entwurf des Landesentwicklungsplans beschlossen und wird diesen Entwurf dem Landtag zur Zustimmung vorlegen. Anschließend wird er als Rechtsverordnung rechtswirksam.

 

Welche Festlegungen für die Stadt Aachen eine unmittelbare Bedeutung haben werden, lässt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht abschließend feststellen. In der Vergangenheit haben zum Beispiel die Festlegungen zum großflächigen Einzelhandel eine besondere Bedeutung gehabt. In Zukunft wird die ebenfalls im Kapitel 6 vorgenommene Festlegung zur flächensparenden und gleichzeitig bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung einschließlich der Ermittlung der Bedarfe eine große Bedeutung erhalten. Das im Landesentwicklungsplan festgelegte landesweite Frackingverbot unterstützt die Position der Stadt Aachen. Zentral für die Bedeutung für die Stadt Aachen ist die Konkretisierung der Inhalte des Landesentwicklungsplans in den in Vorbereitung befindlichen neuen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln. Dies wird auch insbesondere im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*2030 zu diskutieren sein.

 

Die Stadt Aachen hatte in ihrer Stellungnahme vom Januar 2016 insbesondere bei folgenden Themen Änderungs- oder Ergänzungsbedarf gesehen:

-          Berücksichtigung der Zuwanderung von Flüchtlingen bei der der Siedlungsentwicklung zu Grunde zu legenden Bevölkerungsvorausberechnung (Kapitel 1)

-          Berücksichtigung der Familienzeitpolitik (Kapitel 1)

-          Sonderbauflächen des Bundes oder des Landes (Kapitel 2-3)

-          Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung einschließlich der Berücksichtigung von Windenergieanlagen (Kapitel 3-2)

-          Klimaschutz und Klimaanpassung (Kapitel 4)

-          Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Kapitel 5)

-          Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung (Kapitel 6-1)

Bei anderen Punkten wurden durch die Staatskanzlei gegenüber dem ersten Entwurf aus 2013 vorgenommene Änderungen begrüßt, so zum Beispiel beim Verweis auf die Metropolregion Rheinland im Zusammenhang der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Eine Synopse der Stellungnahme der Stadt Aachen und der Erwiderungen der Landesregierung ist auf www.aachen.de/landesentwicklungsplan zur Verfügung gestellt.

 

Auf der Seite www.aachen.de/landesentwicklungsplan werden weitergehende Informationen sowie Links auf die Seiten der Landesregierung zur Verfügung gestellt.

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