Entscheidungsvorlage - FB 37/0019/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, den in der Anlage beigefügten 13. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen als Satzung zu beschließen.

Der 13. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den in der Anlage beigefügten 13. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen als Satzung zu beschließen.

Der 13. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den in der Anlage beigefügten 13. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Stadt Aachen als Satzung.

Der 13. Nachtrag ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

Philipp

Oberbürgermeister

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen erhebt derzeit für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes (Einsätze für die Behandlung und Beförderung von Notfallpatienten [RTW], für die Inanspruchnahme des Notarztes [NEF] und für die Durchführung von Krankentransporten [KTW]) Benutzungsgebühren auf Grundlage der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes  der Stadt Aachen vom 07.12.1988 in der Fassung des 12. Nachtrages vom 22.10.2014.

 

Für die Kalkulation der Gebühren sind folgende Positionen maßgeblich:

 

  1. a) Die Kalkulation der Personalkosten für 2016 erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten des Jahres 2014 unter Berücksichtigung des Tarifabschlussergebnisses 2014/2015 bezogen auf die tariflich bzw. gesetzlich vorgesehenen Erhöhungen der Vergütungen/ Bezüge sowie eventueller Stellenneubesetzungen.

 

b) Aufgrund der Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit im Einsatzdienst von bisher 54 Std.               auf nun 48 Std. erhöht sich der Personalausfallfaktor von bisher 4,44 auf neu 4,830.

 

c) Die prozentuale Aufteilung der gebührenrelevanten Personalkosten auf die verschiedenen               Einsatzmittel der Notfallrettung KTW, NEF und RTW wurde im Vergleich zur               Gebührenbedarfsberechnung (GBB) 2014 nicht               verändert.

 

  1. Notwendige Änderungen/Anpassungen in der Kalkulation der Sachkosten erfolgen auf Basis des Rechnungsergebnisses von 2014.

 

  1. Der Telenotarzt-Dienst ist im Rettungsdienst der Stadt Aachen in 2014 implementiert worden – das System hat sich etabliert. Die Kosten i.H.v. 1.340.000 € können in der GBB 2016 aufgrund der Anpassung an den Betreibervertrag auf 1.175.350 € gesenkt werden.

 

  1. Der kalkulatorische Zinssatz für das HHJ 2016 beträgt 6,00 %.

Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Verzinsungen) sind um insgesamt 84.000 €               gestiegen.

 

  1. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich weist mit Stand vom 31.12.2014 einen Überschuss i.H.v. 466.968,19 € aus. Dieser Betrag wird in der GBB 2016 beim RTW als Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich eingeplant, so dass der Bestand des Sonderpostens nach der eingeplanten Entnahme 0,00 € beträgt.

 

  1. Die Überprüfung des  Betriebsabrechnungsbogens (BAB) für das Jahr 2014 ergab ein Betriebsminus in Höhe von 2.659.846,77 €. Dieser Betrag ist  innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Da ein  BAB grundsätzlich erst im Folgejahr erstellt werden kann, ist regelmäßig  eine Abrechnung erst in den Folgejahren 2,3 und 4  möglich.

Gem. Einvernehmen mit den Vertretern der Krankenkassen werden in der GBB 2016 zunächst               1.198.843,33 € entsprechend berücksichtigt. Die verbleibende Betriebsminus-Summe wird in               den GBB für die Jahre 2017 und 2018 i.H.v.  jeweils 730.501,72 € eingearbeitet werden.

 

In der beiliegenden Kurzfassung der GBB 2016 sind die Gesamtkosten dargelegt. Diesen Kosten stehen Gebühreneinnahmen in gleicher Höhe gegenüber:

 

a)      Voraussichtliche Kosten 2016:

Krankentransportwagen (KTW)

   2.154.075,19 €

Rettungswagen (RTW)

   7.321.389,44 €

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

   2.737.652,61 €

Gesamt

12.213.117,24 €

 

b)      Gebühreneinnahmen 2016

 

Kalkulierte Transporte

Durchschnittliche Kosten je Einsatz (Kosten./. Anzahl kalkulierter Transporte)

Einnahmen

(kalkulierte Transporte * durchschnittliche Kosten je Einsatz)

KTW

11.400

188,95 €

   2.154.075,19 €

RTW

20.184

362,73 €

   7.321.389,44 €

NEF

  8.000

342,21 €

   2.737.652,61 €

Gesamt

 

 

12.213.117,24 €

 

Gebührenentwicklung Rettungsdienst der Stadt Aachen:

Jahr

RTW

NEF (Einheitsgebühr)

KTW

Grundgebühr

Anschlussgebühr

Grundgebühr

Anschlussgebühr

2010

132,90 €

44,30 €

237,50 €

  73,20 €

24,40 €

2011

140,50 €

46,83 €

252,36 €

  75,05 €

25,02 €

2012

140,50 €

46,83 €

252,36 €

  75,05 €

25,02 €

2013

113,35 €

37,78 €

251,19 €

  63,14 €

21,05 €

2014

146,86 €

48,95 €

286,60 €

  82,51 €

27,50 €

2016

235,54 €

78,51 €

342,21 €

103,25 €

34,42 €

 

Beteiligung Krankenkassen

Der Erörterungstermin mit den Vertretern der Krankenkassen fand am 25.08.2016 statt. Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 RettG NRW wurde erzielt; die Bestätigung seitens der Vertreter der Krankenkassen erfolgte am 30.08.2016.

 

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Anlagen

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