Entscheidungsvorlage - FB 45/0288/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt:

  1. beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“, Sachkonto 53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 I S. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 805.000 zuzustimmen, wobei Erträge bei Sachkonto 44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“  in gleicher Höhe erwartet werden.
  2. beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“, Sachkonto 53390000Sonstige soziale Leistungen“ gemäß § 9 I S. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000 € zuzustimmen, wobei Erträge bei Sachkonto 44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“  in gleicher Höhe erwartet werden.
  3. der Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ in Höhe von 805.000 € und bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73390000 Sonstige soziale Leistungen in Höhe von 1.000.000 € zuzustimmen. Deckung erfolgt zeitversetzt durch Einzahlungen bei  Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 64820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ in gleicher Höhe.

 

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt weiterhin folgende Ausführungen zur Kenntnis.

 

  1. beim PSP-Element 1-060301-900-6 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“, Sachkonto 53320000  „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ werden zusätzliche Mittel gemäß § 9 II der Haushaltssatzung in Höhe von 1.173.000 bereitgestellt. Deckung erfolgt nach § 9 II der Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.
  2. bei der Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1.173.000 € bereitgestellt. Deckung erfolgt nach § 9 II der Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

 

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

  1. beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“, Sachkonto 53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 I S. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 805.000 zuzustimmen, wobei Erträge bei Sachkonto 44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“  in gleicher Höhe erwartet werden.
  2. beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“, Sachkonto 53390000Sonstige soziale Leistungen“ gemäß § 9 I S. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000 € zuzustimmen, wobei Erträge bei Sachkonto 44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“  in gleicher Höhe erwartet werden.
  3. der Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ in Höhe von 805.000 € und bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73390000 Sonstige soziale Leistungenin Höhe von 1.000.000 € zuzustimmen. Deckung erfolgt zeitversetzt durch Einzahlungen bei  Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 64820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ in gleicher Höhe.

 

Der Finanzausschuss nimmt weiterhin folgende Ausführungen zur Kenntnis.

 

  1. beim PSP-Element 1-060301-900-6 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“, Sachkonto 53320000  „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ werden zusätzliche Mittel gemäß § 9 II der Haushaltssatzung in Höhe von 1.173.000 bereitgestellt. Deckung erfolgt nach § 9 II der Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.
  2. bei der Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1.173.000 € bereitgestellt.

Deckung erfolgt nach § 9 II der Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

 

Der Rat der Stadt stimmt zu:
 

  1. beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“, Sachkonto 53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 I S. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 805.000 zuzustimmen, wobei Erträge bei Sachkonto 44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“  in gleicher Höhe erwartet werden.
  2. beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“, Sachkonto 53390000Sonstige soziale Leistungen“ gemäß § 9 I S. 1 der Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000 € zuzustimmen, wobei Erträge bei Sachkonto 44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“  in gleicher Höhe erwartet werden.
  3. der Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ in Höhe von 805.000 € und bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73390000 Sonstige soziale Leistungen in Höhe von 1.000.000 € zuzustimmen. Deckung erfolgt zeitversetzt durch Einzahlungen bei  Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 64820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ in gleicher Höhe.

 

Der Rat der Stadt nimmt weiterhin folgende Ausführungen zur Kenntnis.

 

  1. beim PSP-Element 1-060301-900-6 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“, Sachkonto 53320000  „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ werden zusätzliche Mittel gemäß § 9 II der Haushaltssatzung in Höhe von 1.173.000 bereitgestellt. Deckung erfolgt nach § 9 II der Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

bei der Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ werden zusätzliche Mittel in Höhe von 1.173.000 € bereitgestellt. Deckung erfolgt nach § 9 II der Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung erstellt.

 

Der aktuelle Daten- und Erkenntnisstand zum 24.08.2016 weist für das Haushaltsjahr 2016 eine Gesamtvormerkungssumme von 61.965.000 Euro auf. Bei einer Realisierungsquote in Höhe von 92 % im klassischen Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie einer Realisierungsquote in Höhe von 95% im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer/Flüchtlinge (UMA/UMF) und unter Berücksichtigung eines erhöhten Bedarfs an Krankenhilfekosten für UMA/UMF in Höhe von 1.000.000 Euro bedeutet dies einen Ist-Aufwand von 58.720.000  Euro. Zur Verfügung stehen in diesem Jahr 55.742.300 Euro. Es besteht demnach zzt. voraussichtlich ein Fehlbetrag in Höhe von rund 2.978.000 Euro.

 

1. Ausgabenentwicklung

 

1.1 „Klassische“ Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen

 

Auf den „klassischen“ HzE- Bereich entfallen 38.212.000 Euro. Dies ergäbe bei der Realisierungsquote von 92 % einen Ist-Aufwand von 35.155.000 Euro, dem Haushaltsmittel von 33.982.300 Euro gegenüberstehen. Es ergibt sich somit ein möglicher Fehlbetrag von rund 1.173.000 Euro.

Die Deckung des Fehlbetrags erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nach § 9 II der Haushaltssatzung.

 

1.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge

 

Auf den Bereich der UMA/UMF entfallen 23.753.000 Euro. Dies ergibt bei einer Realisierungsquote in Höhe von 95 % einen Ist-Aufwand von 22.565.000 Euro. Derzeit stehen Mittel in Höhe von 21.760.000 Euro zur Verfügung. Hieraus ergibt sich eine voraussichtlicher Fehlbedarf von rund 805.000 Euro.


Wie bereits in allen Quartalsberichten der letzten Jahre erläutert, sind die entstehenden Aufwände nur schwer zu prognostizieren.

Insoweit wurde für das Haushaltsjahr 2016 als Basis für die Ansatzermittlung das prognostizierte Rechnungsergebnis des Haushaltsjahres 2015 zu Grunde gelegt.

Das gesamte Haushaltsjahr 2015 war von einem sehr dynamischen Anstieg der Fallzahlen und damit verbundenen Aufwände geprägt.

Hierdurch bildete das prognostizierte Rechnungsergebnis 2015 nicht die tatsächliche Auftrags- und Aufwandslage dar. Auf dieser Basis war die vorgenommene Hochrechnung/Einschätzung für das Haushaltsjahr 2016 zu niedrig.

Vor dem Hintergrund der seit dem 01.11.2015 greifenden Gesetzgebung, die eine Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer auf alle Jugendämter in Deutschland bindend vorsieht, war damit zu rechnen, dass der in 2015 vollzogene Aufbau der Fallzahlen in 2016 stagniert bzw. sich nicht fortsetzt.

 

Das Absenken der Fallzahlen ist im Laufe des Haushaltsjahres 2016 eingetreten, jedoch wesentlich zurückhaltender als erwartet. Zu beobachten ist, dass die Aufwände nach jetzigem Stand im Verlaufe des Jahres 2016 insbesondere zum Jahresende sinken, jedoch nicht in der Weise, dass der ermittelte Haushaltsansatz 2016 auskömmlich ist.

 

Darüber hinaus werden aufgrund des erhöhten Bedarfs an Krankenhilfekosten im UMA/UMF-Bereich zusätzliche Mittel in Höhe von 1.000.000 Euro benötigt, die im Sinne der verbesserten Transparenz nicht mehr aus der Haushaltsposition der klassischen Hilfen zur Erziehung bezahlt, sondern in den Bereich der Hilfen für jugendliche Flüchtlinge (SK 53390000) verlagert werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2016 ergibt sich in Summe daher in diesem Bereich ein voraussichtlicher Mehrbetrag von 1.805.000 Euro, der jedoch als haushalterisch ergebnisneutral anzusehen ist, da durch die 100-prozentige Kostenerstattung vom Land Erträge in gleicher Höhe eingeplant werden.

 

1.3 Ertragsseite

 

Im Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher wurde seitens des Gesetzgebers geregelt, dass für die Jugendämter, die UMA/UMF betreuen, nur noch ein überörtlicher Träger für die Abrechnung der entstehenden Kosten und die Auszahlung der gesetzlich geregelten Verwaltungskostenpauschale zuständig ist. In Nordrhein-Westfalen ist dies der Landschaftsverband Rheinland. Bis zum Inkrafttreten des o. g. Gesetzes wurde der überörtliche Träger in jedem Einzelfall über die entsprechende Bundesprüfstelle dem betreuenden Jugendamt zugewiesen.

 

Hierdurch hatte die Stadt Aachen in der Vergangenheit mit einer Vielzahl überörtlicher Träger und somit auch unterschiedlicher gesetzlicher Auslegungen im Kostenerstattungsbereich zu tun.

 

Die Liquidation der entstehenden Kosten ist sehr zeit- und arbeitsaufwendig. Zudem können diese immer erst im Nachgang der enstandenen Kosten erfolgen. Die Ermittlung der im Einzelfall entstandenen Kosten ist sehr aufwendig und mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen verbunden (z.B. Krankenhilfekosten…).  Dies bedingt zum Teil einen mehrjährigen Versatz zwischen Entstehen des Aufwandes und tatsächlicher Erstattung. Zudem kann es auch passieren, dass der überörtliche Träger dem Grunde nach alle Kosten anerkennt, aber wegen eigener fehlender Mittel die Erstattung erst im folgenden bzw. übernächsten Jahr leistet. Insgesamt führt dies zu erheblichen Verzögerungen, So werden z. B. in 2016 noch Kostenanerkenntnisse aus 2014 und 2015 realisiert.

 

Vor dem Hintergrund der letztjährigen erheblichen Fallanstiege mussten und müssen für die individuellen Liquidationen (je Einzelfall)  erst die notwendigen Strukturen und Ressourcen geschaffen werden. Eine pauschale Abrechnung ist systembedingt nicht möglich.

Vor dem Hintergrund der v.g. Gesetzesänderung ist die Verwaltung mit Hochdruck und Priorität damit beschäftigt, alle Vorgänge  vor der v.g. Gesetzesänderung abzurechnen. Hintergrund ist die gesetzliche Ausschlussfrist, wonach alle „Altfälle“ bis zum 31.12..2016 abgerechnet sein müssen.

 

Nach den gesetzlichen Regelungen muss von einer 100%igen Erstattung ausgegangen werden. Ob es im Rahmen der tatsächlichen Abrechnung zu Reduzierungen kommt, kann aufgrund des Abrechnungsrückstandes noch nicht abgeschätzt werden.

 

 

Für die Fälle, die seit dem 01.11.2015 in Aachen aufgegriffen wurden, geht FB 45 davon aus, dass durch die Festlegung des Landschaftsverbandes Rheinland als alleiniger überörtlicher Kostenträger   die zukünftigen Abrechnungen  mittelfristig reibungsloser verlaufen werden da sowohl die Kommunikation als auch die fachlich/inhaltliche Sichtweise in konstruktiven Gesprächen erarbeitet wurde bzw. laufend erarbeitet wird.

 

1.4 Verwaltungskostenpauschale

 

Entsprechend der Verwaltungskostenpauschale nach dem 5. AG-KJHG erhält die Stadt Aachen pro anerkannten Fall (gezählt zum Stichtag 30.06.2016) insgesamt 3.100 Euro.

 

Erstmalig zum 01.09.2016 wird bei 521 Fällen die nach § 89 d Abs. 1 SGB VIII zur Kostenerstattung angemeldet und anerkannt wurden, eine fallbezogene Abschlagzahlung in Höhe von 775 Euro gezahlt.

 

 

2. Fallzahlenentwicklung

 

2.1 Gesamt (inkl. UMA und UMF)

 

  • In der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.08.2016 wurden bereits 3.721 (31.08.2015: 3.630) Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen durch die 8 Sozialraumteams bearbeitet.
     
  • Es kam zu 1.023 (2015: 1.192) absoluten Zugängen und zu 1.018 (2015: 983) absoluten Abgängen.
     
  • Zum 31.08.2016 wurden 2.703 (2015: 2.647) Hilfen zur Erziehung betreut.
     

Wie hieraus zu entnehmen ist, sind bis zum 31.08.2016 weiterhin mehr Zugänge als Abgänge zu verzeichnen. Auch die zum Stichtag betreuten Hilfen liegen um 56 Hilfen höher als im vergangenen Jahr.

 

2.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge

 

Wie bereits im 4. Quartalsbericht 2015 und 1. Quartalsbericht 2016 dargestellt, unterscheidet die Fachverwaltung im Fallzahlenbereich zwischen den unbegleiteten minderjährigen Ausländern und den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, welches zum 01.11.2015 in Kraft trat (s. auch Anlage 1 b und 1 c). Die Fachverwaltung bezeichnet die jungen Menschen, die vor dem 01.11.2015 gekommen sind weiterhin als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, während die jungen Menschen, die nach dem 01.11.2015 in Deutschland ankommen als unbegleitete minderjährige Ausländer definiert sind.

 

  • Im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.08.2016 wurden insgesamt 608 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - UMF - und 359 unbegleitete minderjährige Ausländer - UMA - betreut.

 

  • 335 absolute Zugänge und 360 absolute Abgänge waren insgesamt zu verzeichnen.
     
  • Zum 31.08.2016 wurden 499 UMF und 108 UMA begleitet (zum 31.08.2015: 568 UMF gesamt).

 

Das Abgabeverfahren der Landesverteilstelle an andere Jugendämter verläuft reibungslos. Innerhalb der 7-Tages-Frist erhält FB 45 die Mitteilung, welche NRW-Kommune für den in Aachen erstaufgegriffenen und gemäß § 42 a SGB VIII untergebrachten jungen Ausländer zuständig ist.

 

Aus Kindeswohlaspekten werden unbegleitete minderjährige Ausländer bis 14 Jahren sowie Mädchen und schwangere Mädchen unter 18 Jahren der Landesverteilstelle gemeldet mit dem Vorschlag, diese Aachen zuzuweisen. Ebenso werden männliche unbegleitete minderjährige Ausländer ab 14 Jahren der Landesverteilstelle mit dem Vorschlag sie Aachen zuzuweisen, gemeldet, wenn sie bedingt durch ihren psychischen wie physischen Gesundheitszustand oder ihren Verwandtenstatus (Familienangehörige leben bereits in Aachen) nicht verteilt werden können.

 

3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung

 

3.1 Familien/Familienverbünde

 

Wie bereits im 4. Quartalsbericht 2015 und 1. Quartalsbericht 2016 beschrieben, ist auch weiterhin eine Fallzahlensteigerung im ambulanten Bereich der Hilfen zur Erziehung (Erziehungsbeistandschaften und sozialpädagogische Familienhilfen) zu verzeichnen.

Vor dem Hintergrund des Kinderschutzaspektes werden die der Stadt Aachen zugewiesenen Familien bzw. Familienverbünden mit Flüchtlingshintergrund pädagogisch und teils intensiv im Rahmen der ambulanten Hilfen betreut.

 

Sofern diese Familien und schwangere junge Mädchen/Frauen länger als vier Wochen der Stadt Aachen zugewiesen sind, ist eine Refinanzierung der hier entstehenden Kosten über den überörtlichen Träger (Landschaftsverband Rheinland) nicht möglich. Naturgemäß werden die Familien erst nach einigen Monaten anderweitiger Begleitung/Betreuung dem FB 45/300 gemeldet.

 

Zzt. geht FB 45 von einer Fallzahl von ca. 70 bis 80 betreuten Familien aus.

 

3.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlinge

 

Die psychisch starke Belastung vieler unbegleiteter minderjähriger Ausländer/Flüchtlinge (Posttraumatische Belastungsstörungen) wird bei längerer Verweildauer in Deutschland/Aachen deutlich und das Erfordernis der adäquaten Behandlung/Betreuung ist eine der wesentlichen Aufgaben der ansässigen Jugendhilfeeinrichtungen in und um Aachen.

 

Dieser Umstand macht zunehmend auch eine weitere Begleitung der jungen Menschen über ihre Volljährigkeit hinaus erforderlich. Die hierdurch entstehenden Kosten werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen und in Absprache mit dem Landschaftsverband Rheinland von diesem getragen.
 

Über die Stadtgrenzen hinaus genießt Aachen bedingt durch die fachlich/inhaltlich hochwertige professionelle Begleitung einen guten Ruf.

 

4. Konsequenzen für die Jugendhilfe

 

Die Stadt Aachen gehört nach wie vor zu den sogenannten "abgebenden" Kommunen in NRW. Gemessen an dem vom Ministerium vorgegebenen Verteilerschlüssel für unbegleitete minderjährige Ausländer (Stand 01.09.2016 - 1:1.335 Einwohner) ist Aachen weit davon entfernt, Zuweisungen anderer Kommunen zu erhalten. Dennoch erhält FB 45 Zuweisungen; diese geschehen - wie oben beschrieben - im Rahmen von Familienzusammenführungen oder auf eigenen Vorschlag (bei Kindern unter 14 Jahren, personenbezogenen Gründen und Mädchen).

 

Im Aufbau von neuen Angeboten hat sich FB 45 bedingt durch die Gesetzgebung (Schaffung von adäquaten Angeboten gemäß § 42 a SGB VIII) eher zurückgehalten. Vor dem Hintergrund der abnehmenden Erstaufnahmefälle und der zeitgleichen reibungslosen Abgabe über die Landesverteilstelle an andere Kommunen wurden initiierte stationäre Angebote bereits der Bedarfslage angepasst.

 

In der Sitzung des KJA wird hierüber aktuell mündlich berichtet.

 

5. Resümee

 

Die weiter zunehmende Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung und die damit verbundene professionelle Unterstützung für den oben genannten Personenkreis wird in den kommenden Jahren im Sinne des Kinderschutzes und der erforderlichen Integration der Menschen die Jugendhilfe nachhaltig fordern.

 

Für den Finanzbereich ist nach den Erfahrungen des Vorjahres und den Erkenntnissen für das aktuelle Jahr davon auszugehen, dass ein Mehrbedarf für 2016 entsprechend der oben beschriebenen Finanzplanung besteht

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag*

26.172.800

27.977.800

79.015.800

79.015.800

0

0

Personal-/

Sachaufwand**

55.742.300

58.720.300

169.610.600

169.610.600

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-29.569.500

-30.742.500

-90.594.800

-90.594.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-1.173.000

0

 

 

Deckung erfolgt aus § 9 II der Haushaltssatzung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit

Deckung ist gegeben

 

* Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 42120000-44820000 und 4-060301-916-5 SK 44820000

 

** Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 53310000, 53320000, 53390000 und 4-060301-916-5 SK

    53320000

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Anlagen

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