Entscheidungsvorlage - FB 61/0534/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss für die Erschließung des Neubaugebietes Rombachstraße / Vennbahnweg auf Grundlage der beigefügten Pläne zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für die Erschließung des Neubaugebietes Rombachstraße / Vennbahnweg auf Grundlage der beigefügten Pläne und empfiehlt dem Rat, bei PSP-Element 5-120102-100-00900-300-1 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2016 mit Kassenwirksamkeit in 2017 in Höhe von 139.000 € bereitzustellen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, für die Maßnahme "Rombachstraße/Vennbahn, Erschließung" bei PSP-Element 5-120102-100-00900-300-1 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2016 mit Kassenwirksamkeit in 2017 in Höhe von 139.000 € bereitzustellen.

 

Der Rat beschließt, für die Maßnahme "Rombachstraße/Vennbahn, Erschließung" bei PSP-Element 5-120102-100-00900-300-1 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2016 mit Kassenwirksamkeit in 2017 in Höhe von 139.000 € bereitzustellen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Allgemeines

Auf Grundlage des geänderten Bebauungsplans Nr. 943 sowie der Änderung Nr. 136 des Flächennutzungsplanes 1980 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zwischen Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und Vennbahnweg erfolgte die Planung zur Erschließung des Neubaugebietes. Die Anbindung liegt im Süden an der Rombachstraße. Eine weitere Zugangsmöglichkeit besteht für Fußgänger und Radfahrer von der Heussstraße aus.

 

Straßenraumaufteilung

Der geplante Straßenraum lässt sich in die drei folgenden Abschnitte unterteilen:

Die Erschließungsstraße von der Rombachstraße her wird im Separationsprinzip ausgeführt. Der Straßenraum besteht aus einer 5,00 m breiten Asphaltfahrbahn mit einseitigem, 2,00 m breiten Längsparkstreifen sowie beidseitig 2,00 m breiten Gehwegen mit Betonplattenbelag. Der Längsparkstreifen ist zur Geschwindigkeitsreduzierung alternierend angeordnet. Die Separation zwischen Fahrbahn und Nebenanlagen erfolgt über eine einzeilige Pflasterrinne und einen Hochbordstein.

Im Anschluss an die Haupterschließung wird der zweite Abschnitt im Mischprinzip in Pflasterbauweise ausgeführt. Die durchgehende Mischverkehrsfläche beträgt hier inklusive der dreizeiligen Entwässerungsrinne und 2,00 m breitem Parkstreifen 6,50 m. Die Gliederung des Parkstreifens erfolgt durch vier Baumfelder.

Der dritte Abschnitt besteht aus drei Wohnwegen als Mischverkehrsfläche mit einer Gesamtbreite von 4,50 m bzw. 5,00 m. Zur Entwässerung der Verkehrsfläche wird auch hier eine dreizeilige Rinne verwendet. Öffentlicher Parkraum in den Wohnwegen selbst ist nicht vorgesehen.

Das gesamte Erschließungsgebiet wird barrierefrei ausgebaut und mit taktilen Leitelementen versehen.

Es werden insgesamt 9 neue Bäume gepflanzt.

Nach dem kompletten Endausbau stehen 17 Parkstände im öffentlichen Raum zur Verfügung.

 

Ausbauelemente

Haupterschließung

Fahrbahn und Parkstreifen

  4 cmAsphaltdeckschicht

16 cmAsphalttragschicht

45 cm Frostschutzschicht 0/45

65 cm Gesamtstärke

Gehweg

8 cmBetonsteinplatten 30/30

4 cmBrechsand-Splittgemisch 0/5

15 cmhydr. geb. Tragschicht (HGT) 0/45

13 cm Frostschutzschicht 0/45_________

40 cmGesamtstärke

 

 

 

 

 

Niveaugleicher Ausbau

Baustraße

  2 cmAsphaltbeton

15 cmDränasphalt

36 cm Frostschutzschicht 0/45

53 cm Gesamtstärke

Endausbau

10 cmBetonsteinpflaster 10/20

  4 cmBrechsand-Splittgemisch 0/5

15 cmDränasphalt

36 cm Frostschutzschicht (Ausprofilierung)

65 cmGesamtstärke

 

Aufgrund der Erfahrungen mit derzeit laufenden Baumaßnahmen im Umfeld des Neubaugebietes ist mit zusätzlichen Baukosten für eine Bodenverbesserung von 30 - 50 cm unterhalb des standardmäßigen Fahrbahnaufbaus zu rechnen.

 

Leitungsverlegung

Die STAWAG erschließt im Vorfeld das Neubaugebiet mit allen notwendigen Versorgungsleitungen und einem Mischwasserkanal.

 

Entwässerung

Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,0 % angenommen. Die Längsneigung variiert zwischen 1,0 % und 2,0 %. Geringe Abweichungen (+/- 1,0 %) sind aus topographischen Gründen möglich. Die Randeinfassung erfolgt mittels Betonhochborden bzw. Winkelrandsteinen. Die Oberflächenentwässerung erfolgt jeweils über eine ein- bzw. dreizeilige Pflasterrinnen und Straßenabläufe, die in den vorab von der STAWAG hergestellten Kanal einleiten.

 

Beleuchtung

Im Baugebiet erfolgt zunächst eine provisorische Not-Beleuchtung. Im Endausbau ist eine DIN-gerechte Beleuchtung vorgesehen, die nach Fertigstellung der Baustraße entsprechend dem Fortschritt der Hochbautätigkeit abschnittsweise erstellt wird.

 

Umsetzung

In einer ersten Bauphase wird die Geländeprofilierung ausgeführt. Danach werden Kanal und Versorgungsleitungen verlegt und anschließend die Baustraßen erstellt, die der Abwicklung des Baustellenverkehrs für die Bebauung dienen.

Nach Fertigstellung der Gebäude wird der Endausbau vorgenommen. Da zum jetzigen Zeitpunkt weder die Parzellierung noch die genaue Lage der Hauseingänge und Zufahrten bekannt sind, ist die Gliederung der Mischflächen mit Parkständen und Bäumen als Prinzipskizze zu verstehen. Die genaue Anordnung dieser Ausbauelemente kann erst zu einem späteren Zeitpunkt unmittelbar vor dem Endausbau festgelegt werden.

Abweichend von der üblichen Vorgehensweise wird in diesem Baugebiet aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Investor des Vennbahncenters der erste Bauabschnitt bereits vollständig hergestellt. Der Zeitplan zur Erschließung des Baugebietes ist wesentlich abhängig vom geplanten Eröffnungstermin des Vennbahncenters. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind eine Vergabe des Bauauftrags noch in diesem Jahr und die Fertigstellung der Baustraßen sowie der Vollausbau des ersten Straßenabschnitts bis Frühjahr 2017 erforderlich.

Als Bauzeit für den vollständig herzustellenden ersten Bauabschnitt und die Baustraßen des Erschließungsgebiets werden 2,5 bis 3 Monate angesetzt. Die Bauzeit ist im Wesentlichen von den Witterungsverhältnissen abhängig.

 

Baukosten und Finanzierung

Die Baukosten belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 687.000 € für die gesamte Erschließungsmaßnahme.

Die Kosten für die schnellstmöglich anzulegenden Baustraßen belaufen sich dabei auf ca. 201.000 €. Für den ebenfalls umgehend umzusetzenden Vollausbau des Abschnitts Rombachstraße bis Zufahrt Discounter kommen Baukosten in Höhe von 261.000 € hinzu.

Der Endausbau der verbleibenden Baustraßen wird voraussichtlich mit Kosten in Höhe von 225.000 € im Jahr 2020 verbunden sein.

Die Kostenermittlung auf Basis der vorliegenden Ausführungsplanung birgt ein Kostenrisiko aufgrund folgender kostenrelevanter Faktoren:

  • Baugrund
  • Altlasten
  • Leitungen
  • Witterungsbedingungen zur Bauzeit
  • Unterbrechung der Bauarbeiten durch Anforderung Dritter
  • aktuelle Auftragslage auf dem Baumarkt
  • zukünftige Lohn- und Preisentwicklungen.

Im Haushalt sind derzeit unter dem PSP-Element 5-120102-100-00900-300-1, Kostenart 78520000, Bezeichnung „Rombach/Vennbahnweg, Erschließung“ investiv 304.000 € im Haushaltsjahr 2016 eingeplant.

Für die Baustraßen und den Vollausbau des ersten Straßenabschnitts werden insgesamt 462.000 € benötigt. Diese Kosten verteilen sich auf 443.000 € investive und 19.000 € konsumtive Mittel. Die somit derzeit fehlenden Mittel von 139.000 € investiv und 19.000 € konsumtiv (zuzüglich Abschreibung für Festwerte) werden mit der Haushaltsplanung 2017 haushaltsneutral für das Haushaltsjahr 2017 eingeplant.

Die Mittel für den Endausbau der verbleibenden Baustraßen werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2017 haushaltsneutral für das Jahr 2020 eingeplant.

Um bereits im Jahr 2016 den Auftrag zur Umsetzung der Baustraßen und des Vollausbaus des ersten Straßenabschnitts erteilen zu können, muss im Wege einer Verpflichtungsermächtigung auf investive Mittel in 2017 zugegriffen werden. Da bislang keine Verpflichtungsermächtigung für die Maßnahme Rombachstraße/Vennbahnweg eingeplant war, wird eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit in 2017 in Höhe von 139.000 € benötigt.

Die Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt aus dem PSP-Element 5-120102-800-01500-300-1 "Karl-Friedrich-Straße, Umbau", da die dort eingeplante Verpflichtungsermächtigung aufgrund der Verzögerung der Maßnahme nicht in Anspruch genommen wird.

Für die Erschließung des Baugebietes werden Erschließungsbeiträge gemäß §§ 127 ff BauGB erhoben.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element 5-120102-100-00900-300-1 "Rombachstraße/Vennbahn, Erschließung"

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

304.000

304.000

0

0

0

0

Ergebnis

-304.000

-304.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-105-5 "Rombachstraße/Vennbahn, Erschließung"

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

geplanter Haushaltsansatz zur Haushaltsanmeldung 2017

investiv - PSP-Element 5-120102-100-00900-300-1

 

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen

139.000

0

0

216.500

 

konsumtiv - PSP-Element 4-120102-105-5

 

2017

2018

2019

2020

Personal-/ Sachaufwand

19.000

0

0

8.000

Abschreibungen

51.500

0

0

40.500

 

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Anlagen

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