Entscheidungsvorlage - FB 61/0560/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Umplanung der Haltestellenlage H5 der Bushaltestelle Schulzentrum Brand an der RombachstraßePlanungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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02.11.2016
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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03.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung den Planungsbeschluss für die Maßnahme zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung den Planungsbeschluss für die Maßnahme.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Die Schulwegsicherheit im Umfeld der Gesamtschule Brand soll verbessert und eine rechtssichere Situation am Fußgängerüberweg an der Rombachstraße zwischen Heussstraße und Schagenstraße hergestellt werden.
2. Heutige Situation
Über die Haltestelle Brand Schulzentrum im Ortsteil Aachen-Brand werden die Gesamtschule und die sich aktuell stark erweiternden Wohnbereiche im Umfeld der Schule an den ÖPNV angebunden (Anlage 1, Abb.1). Die Haltestelle verteilt sich auf fünf Haltestellenlagen (H 1-5), auf denen neben dem Linienverkehr der Linien 5 und 45 (H 1-3) sowie der Linie 50 (H 4), die Verstärkerfahrten für den Schulbusverkehr (H 3-5) abgewickelt werden (Anlage 1, Abb.2).
An der Haltestellenlage H 5 an der Rombachstraße halten nur Verstärkerfahrten im Schulbusverkehr, dabei werden zurzeit max. zwei Fahrten pro Tag im Nachmittagsverkehr in Fahrtrichtung Stolberg-Breinig abgewickelt. Entsprechend einer Übereinkunft der Verkehrsbetriebe für Verstärkerfahrten im unmittelbaren Umfeld von Schulen in der Städteregion Aachen kommen alle Busse ca. 10 Minuten vor der planmäßigen Abfahrt bzw. vor Schulschluss an der Haltestelle an. Diese Vereinbarung soll verhindern, dass die Schüler den einfahrenden Bussen entgegenlaufen. An der Haltestellenlage H5 ist diese Anforderung besonders wichtig, da die Schüler die Rombachstraße und damit den einfahrenden Schulbus queren müssen. Die Busse stehen dementsprechend rd. 15 Minuten (Vorlauf und Einstiegszeit) an den Haltestellen.
Die Haltestellenlage H 5 liegt in einer baulich angelegten Busbucht direkt vor einem Fußgängerüberweg (FGÜ), der z.T. in die Busbucht integriert ist. Dieser bauliche Zustand ist nicht richtlinienkonform (R-FGÜ 2001) und erfüllt nicht die Vorgabe, die bei haltendem Bus ein freies Blickfeld auf querende Fußgänger fordert. Ein Unfall und weitere kritische Situationen am FGÜ führten dazu, dass die Straßenverkehrsbehörde die Verlegung der Haltestellenlage H 5 im Herbst 2015 hinter den FGÜ angeordnet hat. Die Bushaltestelle wurde als Fahrbahnrandhaltestelle ausgeschildert (Anlage 2, Bestand).
Auf Grund der Verkehrsmengen von Kfz, Linien- und Verstärkerbussen im Schülerverkehr, insbesondere zu Schulanfangs- und Endzeiten, stauten sich die Fahrzeuge hinter den am Fahrbahnrand haltenden Schulbussen und es kam zu gegenseitigen Behinderungen zwischen Pkw, Bussen, Fußgängern und Radfahrern (Anlage 3, Fotos). Der Rückstau reichte bis in den Einmündungsbereich der Schagenstraße, hinderte die dort verkehrenden Busse und löste sich erst auf, wenn der Bus an der Haltestellenlage H 5 alle Schüler aufgenommen hatte und abgefahren war.
Provisorium
Um die Situation richtlinienkonform zu gestalten, ist die nachfolgend beschriebene Planung nötig. Für die Übergangszeit bis zum geplanten Ausbau wurden die wartenden Busse der Haltestellenlage 5 in die noch vorhandene Bucht zurück verlegt. Für die Sicherheit am FGÜ ist aktuell der Gehweg in dem Bereich mit Leitschwellen und Sperrpfosten provisorisch vorgezogen, sodass querungswillige Fußgänger nicht durch haltende Busse verdeckt werden (Anlage 4, Provisorium).
3. Planung
Die Verkehrsverhältnisse machen langfristig eine Anpassung der Haltestellenlage H 5 an der Rombachstraße erforderlich. Die Planung der neuen Lage hinter dem FGÜ entspricht den Ergebnissen zweier Ortstermine unter Teilnahme von ASEAG, Polizei, der Verwaltung und Vertretern der Gesamtschule. Geplant ist eine leicht eingerückte Fahrbahnrandhaltestelle, die eine Restfahrbahnbreite von 5,50 m ermöglicht. Damit ist der Begegnungsverkehr Bus - PKW neben dem haltenden Bus möglich, sodass Rückstau vermieden wird.
Die ehemalige Busbucht soll zurückgebaut und für die Neuanlage von Parkplätzen genutzt werden. Die Ausgestaltung des Fahrbahnrands orientiert sich am Platzbedarf der Doppelgelenkbusse der Linien 5 und 45, die aus der Schagenstraße kommen und in die Buswendeschleife einfahren. Sie wird bei der Ausbauplanung ggfs. noch angepasst (Anlage 5, Planung).
Die Schulleitung hat sich gegen die Anlage von Parkplätzen in der derzeitigen Busbucht ausgesprochen, weil sie befürchtet, dass diese zukünftig für den Bring- und Abholverkehr genutzt werden. Hierdurch würden die Sichtbeziehungen beeinträchtigt und gefährlichen Situationen könnten entstehen. Wegen des zunehmenden Parkdrucks durch die sich verdichtende Bebauung wurde dem Votum der Schulleitung, von der Einrichtung von Parkplätzen in der vorhandenen Busbucht gänzlich abzusehen, nicht entsprochen. Zur Wahrung der Sichtverhältnisse auf den Fahrbahnrand am FGÜ und zur Abwehr vor Falschparkern werden im direkt anliegenden Abschnitt Fahrradbügel gesetzt.
Bei der Detailplanung werden die Belange von behinderten Menschen, Senioren, Kindern und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.
Fazit und Empfehlung
Zur Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Schüler der Gesamtschule, und zur ungehinderten Abwicklung des fließenden Verkehrs wird empfohlen, die Planung gemäß Anlage 5 zu beschließen.
4. Kosten und Finanzierung
Für die Umsetzung der Planung ist überschlägig mit Kosten in Höhe von 105.000 Euro zu rechnen.
Die Maßnahme ist aufgrund der beabsichtigten funktionalen Verbesserungen der Verkehrssicherheit für den Schulverkehr an der Gesamtschule Brand nach der Ausbildungsverkehr-Pauschale gemäß § 11a ÖPNVG NRW förderfähig. Ein Fördersatz von 100 % der förderfähigen Kosten wurde bewilligt.
Die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme werden unter dem PSP-Element 5-120102-100-01900-300-1 (investive Anteile) bzw. 4-120102-115-1 (konsumtive Anteile) in die künftige Haushaltsplanung aufgenommen, sobald die für die Einplanung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Aufgrund der Förderung aus der Ausbildungsverkehr-Pauschale zu 100% erfolgt die Einplanung haushaltsneutral.
Bis die erforderlichen Unterlagen gem. § 14 GemHVO vorliegen, wird die Maßnahme zunächst mit Planungskosten in Höhe von 10.000 € bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 berücksichtigt. Die verbleibenden Mittel werden parallel auf der Liste der aufgrund § 14 GemHVO nicht in die Haushaltsplanung aufgenommenen Investitionsmaßnahmen geführt.
Die Maßnahme hat Einfluss auf die Buchwerte des Anlageguts.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||