Entscheidungsvorlage - B 06/0053/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Aachen stimmt dem Beitritt der Stadt Aachen als Gründungsmitglied zur d-NRW AöR und einer damit verbundenen Einlage von 1000 Euro Stammkapital zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Stadt Aachen ist derzeit mittelbar über regio iT Gesellschaft für informationstechnologie mbH (regio iT) und die d-NRW GbR an der d-NRW-Besitz-GmbH & Co. KG beteiligt. Die d-NRW GbR ist alleinige Kommanditistin der d-NRW-Besitz-GmbH & Co. KG. Die Komplementärfunktion übt die

d-NRW Besitz Verwaltungsgesellschaft mbH aus.

 

Neben dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) des Landes NRW, sind eine Vielzahl von Kommunen, Kreisen und kommunalen Rechenzentren sowie die beiden Landschaftsverbände Gesellschafter der d-NRW GbR.

 

Die derzeitigen d-NRW-Gesellschaften entwickeln Konzepte zu Themen der Informations- und Kommunikationstechnologie im Allgemeinen und E-Government im Speziellen. Der Fokus liegt auf Projekten, die aufgrund von Schnittstellen eine einheitliche; gemeinschaftliche Umsetzung durch Land und Kommunen erfordern. Der "Vergabemarktplatz NRW, das "Meldeportal für Behörden", die „Verwaltungssuchmaschine NRW" und "KiBiz.web" gehören zum Projektportfolio von d-NRW.

 

Die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen machen es aus Sicht des Landes nunmehr erforderlich, diese Zusammenarbeit auf eine neue Grundlage zu stellen. Daher sollen nun auf Initiative des Landes per 1.01.2017 die Aufgaben der bisherigen o.a. d-NRW Gesellschaften von einer neu zu gründenden Anstalt d-NRW AöR wahrgenommen werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am 7.07.2016 in den Landtag eingebracht. Die neue Trägerstruktur ermöglicht die vergaberechtsfreie Beauftragung (lnhouse-Fähigkeit) der d-NRW AöR seitens ihrer Träger. Mit der Umwandlung in eine AöR endet die bisherige Mitgliedschaft der regio iT in der d-NRW GbR.

 

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren erhielt die Stadt Aachen ein Schreiben des MIK in dem um die Trägerschaft aller an der regio iT beteiligten Kommunen an der neuen d-NRW AöR geworben wurde, verbunden mi dem Hinweis, dass eine vergaberechtsfreie Beauftragung nur zulässig sein wird, wenn alle an der regio iT beteiligten öffentlichen Stellen auch Träger der d-NRW AöR werden.

 

Im Falle der regio iT lässt sich ein entsprechender Gleichklang zwischen Trägerschaft und Gesellschafterkreis nicht unmittelbar herstellen, da neben einigen direkten Beteiligungen kommunaler Gesellschafter, die E.V.A. 59,27%, der INFOKOM Zweckverband 15%, der Civitec Zweckverband 1% und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens (DG) 1% der Anteile halten.

Das Beitrittsverfahren des Civitec Zweckverbandes ist noch nicht abgeschlossen. Der Beitritt wird jedoch rückwirkend zum 1.1.2016 rechtsgültig werden.

 

Die Problematik wurde mit dem MIK erörtert. Es wurde mit der Bitte um entsprechende Wertung angeschrieben.

 

Nach Meinung des MIK ist „die vergaberechtsfreie Beauftragung von einer kontrollierten juristischen Person, die zugleich öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 1 bis 3 GWB ist, an den kontrollierenden öffentlichen Auftraggeber oder nach § 108 Abs. 3 Satz 1 GWB an eine von diesem öffentlichen Auftraggeber kontrollierte andere juristische Person zulässig“.

 

Das MIK fährt fort, dass „einer lnhouse-Konstellation es aber auch nicht entgegen steht, wenn an der beauftragten juristischen Person (regio iT) auch eine öffentliche Stelle (hier: Deutschsprachige Gesellschaft Belgiens) beteiligt ist, die nicht auch an der beauftragenden Stelle (d-NRW AöR) beteiligt ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die beauftragte Stelle (regio iT) -wie hier- von den übrigen Beteiligten, die durchweg unmittelbar oder mittelbar auch an der d-NRW AöR beteiligt sind, beherrscht wird. Von einer solchen Beherrschung ist angesichts des nur 1 %igen Anteils der Deutschsprachigen Gesellschaft Belgiens an der regio iT auszugehen.

 

Wenngleich die Problematik damit nicht vollumfassend beantwortet wird, kann eine Beteiligung der Stadt Aachen an der d-NRW AöR im Vertrauen darauf befürwortet werden, dass die offenen Fragestellungen auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren in diesem Sinne Berücksichtigung finden bzw. beantwortet werden.

 

Der kommunale Beitritt d-NRW kann allerdings den erstrebten Zweck nur erreichen soweit alle kommunalen Träger der regio iT diesen Beitritt ebenfalls erklären.

 

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Anlagen

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