Entscheidungsvorlage - FB 01/0168/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Erläuterungen zum Stand der Gründung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ einschließlich des Satzungsentwurfs zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, dass die Stadt Aachen Gründungsmitglied dieses Vereins werden soll und die nötigen Haushaltsmittel für den jährlichen Mitgliedsbeitrag bereitstellt.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Erläuterungen zum Stand der Gründung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ einschließlich des Satzungsentwurfs zustimmend zur Kenntnis und beschließt, dass die Stadt Aachen Gründungsmitglied dieses Vereins werden soll und die nötigen Haushaltsmittel für den jährlichen Mitgliedsbeitrag bereitstellt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

[ 1 ] Hintergrund: Metropolregionen in NRW

Nordrhein-Westfalen ist durch ein sehr dichtes Netz der Städte geprägt, in dem enge Verflechtungen zwischen den Städten untereinander und zwischen den Städten und ihrem Umland bestehen. Diese Regionen in NRW bilden insgesamt ein enges räumliches und funktionales Geflecht: den Metropolraum NRW.

Viele der Herausforderungen, denen sich die Kommunen und Kreise stellen müssen, lassen sich effektiv nur durch enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen, Kreisen und Regionen lösen. Auch in der internationalen und speziell europäischen Dimension, ist es die regionale Ebene, der eine entscheidende Funktion zukommt.

Die derzeit auf Landesebene diskutierte Fortschreibung des Landesentwicklungsplans des Landes NRW nimmt diese Entwicklung auf und setzt auf verstärkte regionale Kooperationen (siehe: https://www.land.nrw/de/thema/landesplanung). Dies betrifft insbesondere die internationalen Standortvoraussetzungen in den Bereichen Infrastruktur, Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung sowie Kultur, Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus.

Im ganzen Land sollen vorhandene Ansätze internationaler Metropolfunktionen aufgegriffen und entwickelt werden. Kooperation und funktionale Arbeitsteilung sollen insbesondere in der Metropolregion Ruhr und der Metropolregion Rheinland Synergien ausschöpfen.

[ 2 ] Die Metropolregion Rheinland

Die Akteure im Rheinland (siehe Anlage 1) wollen ihre interkommunale und regionale Zusammenarbeit verstärken und sich zur Metropolregion Rheinland zusammenschließen.

Das Ziel ist, durch geeignete Maßnahmen die Zusammenarbeit der kommunalen Gebietskörperschaften und Wirtschaftskammern im Rheinland auf politischer, wirtschaftlicher und der Ebene der Verwaltung zu intensivieren, hin zu einer Metropolregion von europäischer Bedeutung. Damit einhergehend soll der Wirtschaft- und Wohnortstandort attraktiver und die Wahrnehmung nach innen und außen gestärkt werden.

Gemeinsam soll die Positionierung der Metropolregion Rheinland in ihren verschiedenen Ausprägungen (Arbeits-, Wohn-, Wirtschafts-, Wissens-, Verkehrs-, Planungs-, Tourismus, Kultur- und Sportregion) als zusammenhängender und gemeinsamer Lebensraum erfolgen. Dies soll nach innen und außen, national wie international geschehen.

Der Zusammenschluss und die Positionierung als zusammengehörige Region hat insbesondere das Ziel der

  • Verbesserung der Wettbewerbs- und Handlungsfähigkeit der Vereinsmitglieder auf regionaler, landes- und bundesweiter und ggf. europäischer Ebene,
  • besseren und sich steigernden Akquise von Fördergeldern durch Land, Bund und EU,
  • konzentrierteren Bündelung von Interessen gegenüber Land, Bund und EU, insbesondere bei überregionalen Planungen (z.B. Bundesverkehrswegeplan, Landesverkehrswegeplan NRW, Landesentwicklungsplan NRW),
  • besseren Vermarktung des Rheinlandes und seiner allgemein verbesserten Wahrnehmung nach außen im Sinne eines professionellen Standortmarketings zur Ansiedlung von Unternehmen und Gewinnung von Fachkräften,
  • Identitätsstiftung nach innen.

 

 

[ 3 ] Organisationsform

Im Sinne einer schlanken aber funktionsfähigen Organisation soll ein Verein gegründet werden. Mitglieder des Vereins sollen die kreisfreien Städte und Kreise des Rheinlandes, die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern und der Landschaftsverband Rheinland sein. Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln, die Regionalräte in Düsseldorf und Köln sowie die Regionalmanagements erhalten einen Gaststatus. (siehe Anlage 1)

Zu Unterstützung der Vereinsarbeit soll ein beratendes Kuratorium gebildet werden. Diesem sollen Vertreterinnen und Vertreter von Bildungseinrichtungen und Universitäten, der Kirchen, Gewerkschaften, Umweltverbände, Unternehmen, Sparkassen und Personen des öffentlichen Lebens angehören.

[ 4 ] Satzung des Vereines

Im Frühjahr 2015 haben sich die Akteure im Rheinland (siehe Anlage 1) in einer ersten Vollversammlung getroffen und gemeinsam beraten, wie die Idee einer Metropolregion Rheinland Wirklichkeit werden kann. Durch intensive Beratungen und Diskussionen in einer Steuerungsgruppe - die aus Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, Kreise, Kammern, Regionalmanagements, des LVR und der Bezirksregierungen bestand - konnte schließlich der Entwurf einer Satzung (siehe Anlage 2) entwickelt werden, welcher der Vollversammlung im April 2016 vorgestellt werden konnte. Diese Satzung fasst die Ziele und Zwecke des Vereines zusammen und regelt die Mitgliedschaft im Verein.

Mit der Mitgliederversammlung und dem Vorstand definiert sie die beiden Organe des Vereins. In der Mitgliederversammlung sind die Mitglieder jeweils durch ihre Oberbürgermeister bzw. Landräte sowie je zwei weitere Mitglieder des Rates bzw. Kreistages vertreten. Die Satzung legt die genauen Aufgaben der Versammlung fest. Für Beschlüsse ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Der Vorstand besteht aus 13 Mitgliedern; diese kommen aus den kreisfreien Städten, den Kreisen, den Kammern und dem LVR. Auch hier bedürfen Beschlüsse einer Zweidrittelmehrheit.

Mit einem Lenkungskreis und einem Kuratorium ist für die Anbindung weiterer Akteure aus der Region gesorgt. Zudem sollen alle interessierten Akteure zu einer jährlich stattfindenden Konferenz der Metropolregion Rheinland eingeladen werden.

Die Finanzierung des Vereines soll durch eine Beitragsordnung verbindlich geregelt werden. Ein erster Entwurf der Finanzplanung geht von Gesamt-Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. € pro Jahr aus, die auf alle Mitglieder verteilt werden würden. (siehe Anlage 3)

[ 5 ] Inhaltliche Vorbereitung

Die inhaltliche Bearbeitung der konkreten Themen kann durch Arbeitskreise erfolgen. Schon seit der ersten Vollversammlung im Frühjahr 2015 haben vier Arbeitskreise zu den Themen Standortmarketing, Kultur und Tourismus, Verkehr sowie Forschung und Bildung getagt und aufgezeigt, wie zahlreich die gemeinsamen Themen sind und wie zielführend die Zusammenarbeit ist. (siehe Anlage 4)

Parallel dazu haben die Regionalplanungsbehörden in Düsseldorf und Köln einen Datenatlas der Metropolregion herausgebracht, der mit zahlreichen Karten und Daten die Situation und die gemeinsamen Aufgaben der Metropolregion anschaulich visualisiert. (siehe Anlagen 5 und 6)

[ 6 ] Weiteres Vorgehen

Der Satzungsentwurf soll nun allen kommunalen Räten, den Kreistagen, der Verbandsversammlung und den Regionalräten vorgestellt werden. Ziel ist es, dass die politischen Gremien der vorgesehenen Vereinsmitglieder über die Gründung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“ bis zu den Herbstferien beraten und darüber entscheiden.

Die Vereinsgründung soll unmittelbar nach der abschließenden Beratung und Beschlussfassung des nordrhein-westfälischen Landtags über den Landesentwicklungsplan erfolgen. Diese ist für Herbst 2016 vorgesehen. Anschließend kann dann auf einem Gründungsgipfel Ende des Jahres der Verein „Metropolregion Rheinland“ gegründet werden, damit dieser zügig mit seiner Arbeit beginnen kann, eine florierende Metropolregion Rheinland zu entwickeln. (siehe Anlage 7)

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

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0

Auszahlungen

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Ergebnis

0

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0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

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Personal-/

Sachaufwand

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0

0

66.000

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-          66.000

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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