Kenntnisnahme - FB 36/0134/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2017 für den Münsterwald zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Kommune ist gemäß Landesforstgesetz NRW verpflichtet, zu Beginn eines jeden Forstwirtschaftsjahres[1] einen Forstwirtschaftsplan aufzustellen. Dabei orientiert sich der Forstbetrieb am Forsteinrichtungswerk, das als zentrales forstliches Planungs- und Führungsinstrument dem Forstbetrieb Rahmenbedingungen vorgibt, unter denen der Betrieb seine ökonomischen, ökologischen und sozialen Ziele mittelfristig (10 Jahre) erreichen kann. Traditionell besteht der Forstwirtschaftsplan aus dem Einschlagsplan und dem Kultur- und Wegebauplan.

 

Forstwirtschaftsplan 2017

a) Holzeinschlagsplan
 

*)Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)

Aln = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)

Erläuterung zur Tabelle „Holzeinschlagsplan“

Zeile a): Der jährliche Hiebssatz wird dem Forsteinrichtungswerk entnommen und gibt die flächenbezogene nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) an. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben. Die neue Forsteinrichtung weist für den Münsterwald eine maximal mögliche Holzeinschlagsmenge von 6.127 fm auf; sie liegt damit rund 25 Prozent über den Vorgaben des abgelaufenen Forsteinrichtungszeitraumes (2003-2015). Der Hiebssatz gibt die Obergrenze der Nutzungsmöglichkeiten wieder.

Zeile b): Mehr- oder Mindernutzungen aus den Vorjahren können in dem verbleibenden Planungszeitraum ausgeglichen werden. Diese Mehr- oder Mindermengen werden mit dem jährlichen Hiebssatz verrechnet und ergeben den abgeglichenen Hiebssatz. Die Gründe für Mehr- oder Mindernutzungen sind vielfältig, häufig sind Kalamitäten (Insekten, Sturm) oder Absatzschwierigkeiten einzelner Sortimente für diese Abweichungen ursächlich.
Im anstehenden Forstwirtschaftsjahr könnte der Forstbetrieb maximal 7.208 fm einschlagen.

Zeile c): Mit einem Nutzungsansatz von 4.728 fm bleibt das Gemeindeforstamt unter der maximal möglichen Einschlagshöhe, liegt jedoch in etwa auf Höhe der Planwerte des vergangenen Forsteinrichtungszeitraumes.
Grundsätzlich orientiert sich die Holzeinschlagsplanung des Gemeindeforstamtes sowohl an waldbaulichen Kriterien als auch an den Absatzmöglichkeiten der jeweiligen Holzsortimente. So sind es Aspekte wie die erzielbaren Preise oder aber der Gedanke, Reserven für den Fall von Windwürfen oder Schädlingsbefall aufzubauen, die den Fachbereich Umwelt veranlassen, unter den durch die Forsteinrichtung zulässigen Einschlagmengen zu bleiben. Wie auch in den Vorjahren wird Buchenstammholz am Markt kaum nachgefragt. Seit zwei Jahren nimmt zudem die Nachfrage nach LKW-verladbarem Brennholz (baumlang, gewerbliche Abnehmer) ab, entsprechend gering sind beim Laubholz (mit Ausnahme der Eiche) die Nutzungsansätze. Dagegen ist der Bedarf an Nadelholz ungebrochen hoch, insbesondere bei den Baumarten Fichte und Douglasie. Entsprechend gut und stabil sind die Holzpreise, entsprechend hoch der Nutzungsansatz.

b) Kultur-, Wege- und Erholungsplanung

Kulturbegründung

Das Gemeindeforstamt beabsichtigt im Münsterwald 2.700 Bäume zu pflanzen, davon 2.200 Weißtannen und 500 Schwarzerlen.

Im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen[2] wurde im vergangenen Jahr südlich der Rotterdeller Straße ein kleines Niedermoor entfichtet und im unmittelbaren Umfeld des Niedermoores eine ökologische Aufwertung durch einen Buchenvoranbau durchgeführt. Die Schwarzerle als Spezialist für sehr feuchte und wechselfeuchte Böden soll nun im Randbereich des Niedermoores eingebracht werden, da sie dort von Natur aus wächst, aufgrund der Fichtendominanz aber nicht Fuß fassen konnte. Die Weißtanne dagegen eignet sich u.a. für wechselfeuchte Standorte und soll als Mischbaumart das Baumartenspektrum des Buchenvoranbaus erweitern.

Kulturpflege/Kultursicherung

Sämtliche Aufforstungen bedürfen in den ersten Jahren der Pflege, da die Konkurrenz durch Brombeere und Adlerfarn die Kulturen gefährdet. Die Flächen werden je nach Entwicklung der Begleitflora 3 bis 5 Jahre freigeschnitten.

Darüber hinaus ist vorgesehen, die dicht aufwachsende Naturverjüngung (insbesondere beim Nadelholz) zu „vereinzeln“, einerseits um in diesem jungen Alter gut veranlagte Bäume kostengünstig zu fördern, andererseits um Begleitbaumarten (bspw. Ebereschen, Ahorn) dauerhaft zu etablieren.

Geplant sind Kulturpflegemaßnahmen auf rund 5,0 Hektar.

Jungbestandspflege

Im Alter von rund 10 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den Pflegearbeiten entnommen. Ziel ist der Aufbau eines gesunden, artenreichen und stufigen Mischwaldes, um flexibel auf mögliche Folgen des Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.) und andere z. T. noch nicht absehbare Gefahren/Krankheiten reagieren zu können.

Die Pflegeeingriffe im Münsterwald erstrecken sich auf insgesamt 16,2 Hektar.

Waldschutz

In Gebieten mit einem geringen Äsungsangebot für Wild (wenige Gräser, Kräuter etc. in der Bodenschicht) ist die Verbissbelastung an jungen Forstpflanzen besonders hoch, so dass gefährdete Baumarten (z. B. Eichen, Buchen) geschützt werden müssen, z. B. durch Anstrich der Terminalknospe mit einem Verbissschutzmittel. Solch ungünstige Äsungsbedingungen finden sich unter anderem in den geschlossenen Fichtenmonokulturen des Münsterwaldes. Zunehmend werden hier die Erfolge der konsequenten Bejagung sichtbar, denn die zu schützende Fläche nimmt kontinuierlich ab.

Leider gehört auch die Weißtanne zu den stark verbissgefährdeten Baumarten. Wie oben dargestellt beabsichtigt das Gemeindeforstamt die Tannen in die Freiflächen eines bereits vorhandenen Wildschutzgatters zu pflanzen, so dass hierdurch keine Mehrkosten entstehen.

Geplant ist ein zweimaliger Schutz auf rund 5,0 ha (jeweils im Sommer und im Winter).

Wegebau/Wegeunterhaltung

Ziel des Gemeindeforstamtes ist es, die Substanz der überwiegend sand-/wassergebundenen Waldwege auf dem jetzigen Qualitätsniveau zu halten. Die Unterhaltungsarbeiten beschränken sich in der Regel auf das Aufschottern und Profilieren von Wegen und auf die Grabenpflege. Diese Maßnahmen werden überwiegend in Eigenregie durchgeführt.

Erholung/Erholungseinrichtungen

Die Erholungseinrichtungen des Münsterwaldes werden nach Bedarf gepflegt und in der heutigen Qualität erhalten.

Die Auswirkungen des Eschentriebsterbens nehmen weiter zu. Entlang von Straßen, der Wohnbebauung und stark frequentierter Waldwege müssen aus Gründen der Verkehrssicherung zunehmend Eschen entfernt werden. Der hierfür erforderliche Zeit- und Kostenaufwand ist schwer zu kalkulieren und richtet sich nach dem jeweiligen Zustand der Bäume.

 

c) Fremdaufträge

                   Kosten für die Holzernte und für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v. a. Laubholz) muss durch Unternehmer bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Ein Großteil der Nadelholzeinschläge wird von Holzeinschlagsfirmen durchgeführt. Für die Holzernte und die Holzbringung werden Kosten in Höhe von ca. 30.000 Euro kalkuliert.

                   Verkehrssicherungsmaßnahmen: ca. 13.000 Euro

                   Ankauf von Pflanzen: ca. 1.900 Euro (Pflanzung in Eigenregie)

                   Ankauf / z.T. Anlieferung von Wegebaumaterial für sand-/wassergebundene Wege, Pflege von Gräben und Böschungen, Erhaltung des Lichtraumprofils: ca. 5.000 Euro

 

Mittel stehen in entsprechender Höhe im Haushalt bereit.


[1] Abweichend zum Haushaltsjahr beginnt das Forstwirtschaftsjahr jeweils zum 01.10. des Jahres

[2] Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind kompensationspflichtig. Der Verursacher dieser nachhaltigen Beeinträchtigung ist aufgrund naturschutz- und bauplanungsrechtlicher Regelungen verpflichtet, den entstandenen Eingriff im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorschrift zu kompensieren, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes langfristig zu bewahren. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind auf Dauer anzulegen, zu pflegen und rechtlich zu sichern.
Zur ökologischen Aufwertung von Fichten- und Kieferwäldern eignet sich die schattenertragende Buche in besonderem Maße, da sie im Zuge des Voranbaus unter dem Schirm der o.g. Nadelbäume gepflanzt werden kann. Dadurch entwickelt sich in der darauffolgenden Generation ein Laubwald bzw. ein Mischwald. Dieser Baumartenwechsel erfüllt die Anforderungen eines multifunktionalen Ausgleichs, d.h. die Maßnahme dient sowohl dem Bodenschutz als auch der Aufwertung von Natur und Landschaft.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Sachaufwand

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