Entscheidungsvorlage - FB 50/0197/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, keinen Härtefallfonds zur Vermeidung von Energiesperren einzurichten. 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktion DIE LINKEN beantragt die Einrichtung eines Härtefallfonds nach dem Vorbild des enercity Härtefonds in Hannover. Aus diesem Fonds sollen im Einzelfall Energieschulden und Sperrkosten übernommen werden, sofern andere Möglichkeiten eine Energiesperre zu verhindern bzw. aufzuheben nicht bestehen.

 

Für Personen die Transferleistungen erhalten (SGB II, SGB XII AsylbLG ) gibt es bereits seit  vielen Jahren eine Vereinbarung zwischen dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration, dem JobCenter und der STAWAG. Durch diese Vereinbarung können Energiesperren von Transferleistungsempfängern verhindert bzw. schnell  wieder aufgehoben werden.

 

Für Personen die keine Transferleistungen erhalten bietet der § 36 Abs. 1 SGB XII die Möglichkeit Energieschulden zu übernehmen und somit eine Strom bzw. Gassperrung zu verhindern bzw. aufzuheben. Entsprechende Anträge können beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration gestellt werden. Durch FB 56 wird im Einzelfall die persönliche und finanzielle Situation des Antragstellers geprüft. Die Prüfung des Antrags und die Beratung des Antragstellers erfolgt durch eine Diplom-Sozialarbeiterin.  Die Übernahme der Rückstände und der Sperrkosten kann in Form einer Beihilfe oder in Form eines Darlehens erfolgen. 

 

Weitere Maßnahmen zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte werden in einer Stellungnahme der STAWAG dargestellt, welche als Anlage beigefügt ist. Die dort aufgeführte Beratungsstelle der Verbraucherzentrale steht im regelmäßigen Kontakt mit dem FB 56 und dem JobCenter. Auch nimmt der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration regelmäßig am „Gemeinsamen runden Tisch Energieschulden – Energiesperren in der Städteregion Aachen“ teil.  Hier findet ein Austausch mit der Arbeitsgemeinschaft der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in der Städteregion Aachen und der Verbraucherzentrale NRW Projekt „NRW bekämpft Energiearmut“ in Aachen statt.

 

Da sowohl für Transferleistungsempfänger als auch für andere einkommensschwache Energieschuldner ausreichend Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten in Aachen vorgehalten werden, besteht keine Notwendigkeit für die Einrichtung eines Härtefallfonds.

 

 

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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