Entscheidungsvorlage - FB 61/0542/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, keine zusätzliche Haltestelle in der Jülicher Straße einzurichten.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, keine zusätzliche Haltestelle in der Jülicher Straße einzurichten. Der Antrag gilt als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Die Stadt wurde gebeten, sich um eine weitere Bushaltestelle in der Jülicher Straße an der Einmündung Talbotstraße zur besseren Anbindung des Hörgeschädigten Zentrums zu kümmern (vgl. Anlage 1). Bereits im Januar 2016 wurde die Verwaltung in dieser Angelegenheit von derselben Bürgerin angeschrieben (vgl. Anlage 2). Daraufhin hatte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der ASEAG den Sachverhalt sorgfältig geprüft. Nach Abwägung aller Belange wurde einvernehmlich beschlossen, keinen zusätzlichen Halt in der Jülicher Straße einzurichten. Entsprechend wurde der Bürgerin geantwortet. Nun hat sie sich direkt an das OB-Büro gewandt.

Die Angelegenheit wurde am 14.06.2016 im Bürgerforum beraten mit einer weiteren Eingabe, siehe Anlage 4. Darin wird vorgeschlagen, die Haltestelle "Hörgeschädigtenzentrum" zunächst provisorisch einzurichten und nach einem Probebetrieb die Nutzung zu evaluieren. Es wurde beschlossen, den Antrag an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie den Mobilitätsausschuss zu verweisen.

 

Heutige Situation

Das Hörgeschädigten Zentrum ("HGZ") in der Talbotstraße liegt etwa 200 m von der Jülicher Straße entfernt, siehe Anlage 3. Im Begegnungszentrum treffen sich Vereine und Gruppen der gehörlosen Menschen sowie die Selbsthilfegruppe der Schwerhörigen aus dem Großraum Aachen zu regelmäßigen Veranstaltungen.

 

Viele Besucher des HGZ reisen mit dem ÖPNV an. Auf der Jülicher Straße verkehren die Busse tagsüber an Werktagen mindestens alle 10 Minuten, in der Hauptverkehrszeit noch häufiger. Die nächstgelegenen Haltestellen "Talbot" sowie "Liebigstraße" befinden sich in der Jülicher Straße. Die Fußwegeentfernungen bis zum Eingang des HGZ betragen wie folgt:

- Haltestelle Talbot, Fahrtrichtung Bushof: 600 m

- Haltestelle Talbot, Fahrtrichtung Haaren: 525 m

- Haltestelle Liebigstraße, Fahrtrichtung Bushof: 530 m

- Haltestelle Liebigstraße, Fahrtrichtung Haaren: 635 m

 

In der Talbotstraße wohnen rd. 370 Menschen. Weitere Einrichtungen dort sind z.B. die Förderschule Martin-Luther-King-Schule (ca. 40 Schülerinnen und Schüler), eine Kindertagesstätte, eine Nebenstelle der Familienkasse sowie einige kleinere Betriebe.

 

Prüfung einer zusätzlichen Haltestelle

Die Bürgerin schlägt vor, eine zusätzliche Bushaltestelle "Hörgeschädigten Zentrum" zwischen den vorhandenen Haltestellen "Talbot" und "Liebigstraße" in der Jülicher Straße einzurichten, um die Erreichbarkeit der Einrichtung zu verbessern. Grundsätzlich werden im ÖPNV der Stadt Aachen Fußwegeentfernungen zur nächstgelegenen Bushaltestelle von maximal 400 m angestrebt (Qualitätsstandard gemäß Nahverkehrsplan). Dieser Standard wird für ca. 95% der Einwohner im Stadtgebiet erreicht. Lagebedingt oder aber aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen gibt es jedoch Teilbereiche, in denen etwas weitere Wege zurückgelegt werden müssen. Dies trifft u.a. auf den Standort des HGZ zu, siehe Ausführungen oben.

 

Stellungnahme der ASEAG:

"Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle auf der Jülicher Straße in Höhe der Einmündung Talbotstraße würde helfen die Fußwege zu verkürzen, führt aber zu Haltestellenabstände auf der Jülicher Straße zwischen den Haltestellen "Liebigstraße" bzw. "Talbot" und der zusätzlichen Haltestelle von nur ca. 260 m. Durch den zusätzlichen Halt würde sich die Beförderungszeit für die dort verkehrenden Buslinien 1, 11, 16, 21, 46, 52, 70, 220 und SB 20 verlängern.

Ein Teil dieser Linien verfügt an den Endhaltestellen nur über eine sehr kurze Wendezeit von 4-5 Minuten. Störungen im Betriebsablauf können möglicherweise nicht ausreichend ausgeglichen werden und Anschlüsse entlang des Linienweges wären von einer Verlängerung der Beförderungszeit betroffen. Aktuell werden auf den Buslinien entlang der Jülicher Straße noch Beschleunigungsmaßnahmen geprüft, um die Fahrplanzeiten stabil zu halten und auch künftig einen pünktlichen Buslinienverkehr zu gewährleisten."

Die Haltestellen (zwei Richtungen) müssten eingerichtet und für einen barrierefreien Betrieb ausgestattet werden (Hochbord, Leitelemente usw.). Hierfür fallen Kosten in Höhe von mindestens 20.000 € je Fahrtrichtung an. Genauere Angaben könnten erst bei konkreter Ausbauplanung vorgelegt werden.

 

Beleuchtung

In der Diskussion im Bürgerforum wurde bemängelt, dass die Straßenbeleuchtung in der Talbotstraße nicht ausreichend sei. Hierzu nimmt die Stawag wie folgt Stellung:

Die Talbotstraße besitzt ein Lichtraumprofil von ca. 13 m und wird derzeitig mit Beleuchtungsmasten mit einer Lichtpunkthöhe (LPH) von 4,5 m beleuchtet. Der Lichtpunktabstand liegt bei rund 40 m.

 

Aufgrund dieser Gegebenheiten ist die derzeitige Beleuchtung nicht optimal. Im Zuge zukünftiger Baumaßnahmen sollten dort Maste mit einer LPH 8,0 m eingesetzt werden. Damit wäre bei den jetzigen Standorten eine ausreichende Beleuchtung gegeben. Aufgrund der mehrstöckigen Bebauung ist dies auch aus gestalterischen Gründen akzeptabel.

 

Empfehlung

Nach Abwägung aller Belange wird die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle, in der Jülicher Straße, auch provisorisch, sowohl von der ASEAG als auch von der Stadt Aachen abgelehnt.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

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Auszahlungen

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Deckung ist gegeben

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

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Anlagen

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