Entscheidungsvorlage - FB 61/0542/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bushaltestelle Hörgeschädigtenzentrum - Ergänzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
09.11.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
01.12.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, keine zusätzliche Haltestelle in der Jülicher Straße einzurichten.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, keine zusätzliche Haltestelle in der Jülicher Straße einzurichten. Der Antrag gilt als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Der Tagesordnungspunkt "Bushaltestelle Hörgeschädigtenzentrum" wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 28.09.2016 abgesetzt, da eine Fraktion Beratungsbedarf angemeldet hatte. Grund hierfür war der Beschluss in der Kommission Barrierefreies Bauen am 27.09.2016 zu dieser Vorlage:
"Die Kommission Barrierefreies Bauen spricht sich für die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle „Hörgeschädigtenzentrum“ auf der Jülicher Straße in Höhe der Einmündung Talbotstraße aufgrund ausreichender Nachfrage in beide Fahrtrichtungen aus. Die Kriterien, die im Rahmen der Vorgaben zur familienfreundlichen Stadtplanung für Neubaugebiete vorgesehen sind (Haltestellen in einem Abstand von 250 m) sollen auch auf Altbaugebiete angewandt werden. Die Verschiebung einer der beiden bestehenden Haltestellen "Talbot" und "Liebigstraße" kann nicht befürwortet werden, da diese im starken Maße von Menschen mit Behinderungen (Wohnverbund Wiesental der Lebenshilfe) beziehungsweise von den Schülern der Katholischen Grundschule Feldstraße genutzt werden."
Die zitierte Broschüre "Familienfreundliche Stadtplanung - Kriterien für Städtebau mit Zukunft" enthält Vorgaben für die maximale Entfernung zu Haltestellen des ÖPNV. Diese wird mit 200 m bis 300 m angegeben.
Der aktuelle Nahverkehrsplan der Stadt Aachen (2. Fortschreibung 2015) unterscheidet bei der Angabe der maximalen Entfernung zur Haltestellen zwischen den Bereichen innerhalb und außerhalb des Alleenrings. Diese sind - wie in der Broschüre "Familienfreundliche Stadtplanung" auch - luftlinienbezogen:
- Innerhalb des Alleenrings: Mindeststandard 300 m, besser 200 m.
- Außerhalb des Alleenrings: Mindeststandard 400 m, besser 300 m.
Der Nahverkehrsplan ist maßgebend für die Ausgestaltung des ÖPNV in Aachen und wurde daher für den Prüfauftrag herangezogen. Das entsprechende Kriterium zur ÖPNV-Erschließung in der Broschüre "Familienfreundliche Stadtplanung" sollte in der nächsten Fassung entsprechend ergänzt werden.
In der ursprünglichen Vorlage werden die Entfernungen zwischen Hörgeschädigtenzentrum und den vorhandenen Haltestellen angegeben und die Abwägung für/gegen eine zusätzliche Haltestelle transparent dargestellt. Nach Abwägung aller Belange wird die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle in der Jülicher Straße, auch provisorisch, sowohl von der ASEAG als auch von der Stadt Aachen weiterhin abgelehnt.