Entscheidungsvorlage - FB 23/0288/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur vorgesehenen Umwandlung des Tennenspielfeldes Rombachstraße in Kunstrasen und Einfriedung und Verbesserung des vorhandenen Naturrasenplatzes im Brander Wall zur Kenntnis. Er fasst den Baubeschluss für diese Maßnahme vorbehaltlich der Freigabe der erforderlichen Finanzmittel. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus der in den Erläuterungen aufgeführten Position.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 01.06.2016 hat die Bezirksvertretung Aachen-Brand, in seiner Sitzung am 09.06.2016 der Sportausschuss und in seiner Sitzung am 14.06.2016 der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Verlagerung des Sportplatzes Karl-Kuck-Straße in den Bereich Rombachstraße/Brander Wall im Jahre 2016 mit der Umsetzung folgender Maßnahmen zu beginnen:

 

  • Umwandlung des vorhandenen Tennenspielfeldes Rombachstraße in Kunstrasen,

 

  • Einfriedung und Verbesserung des vorhandenen Naturrasenplatzes am Brander Wall zur kombinierten Nutzung durch Baseball und Fußball.

 

Die immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit der betroffenen Sportanlagen mit den geplanten sensiblen Nutzungen im Umfeld (Wohnbebauung und Kita) wurde zwischenzeitlich durch ein Schallgutachten nachgewiesen. Die sich durch das Gutachten ergebenden Konsequenzen für den Sportbetrieb wurden mit den Sportvereinen (Greyhounds und Borussia Brand) eingehend besprochen und einvernehmlich geregelt.

 

Die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen werden auf insg. 700.000 € geschätzt; 500.000 € für die Umwandlung des vorhandenen Tennenspielfeldes Rombachstraße in Kunstrasen und 200.000 € für die Einfriedung und Verbesserung des vorhandenen Naturrasenplatzes am Brander Wall. Bei PSP-Element 5-080102-100-00100-900-1 stehen Mittel in Höhe von 1.061.316,81 € für diese Maßnahme zur Verfügung. Die verbleibenden Mittel sollen zur Teilfinanzierung eines Bauabschnittes dienen, der in dieser Form noch nicht im Haushalt abgesichert ist.

 

Der hauptnutzende Verein des Kunstrasenplatzes Rombachstraße, der Verein für Spiel und Sport Borussia Brand, wird entsprechend der Regelung anderer Maßnahmen im „Kunstrasenprogramm“ an den Baukosten für den Kunstrasenplatz mit einem Drittel, maximal  100.000 €, beteiligt.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

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investive Auswirkungen

Ansatz

2016

fortgeschriebener Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

100.000,00 €

0

100.000,00 €

Auszahlungen

0

1.062.487,77 €*

0

0

0

1.062.487,77 €

Ergebnis

0

1.062.487,77 €

0

0

0

-962.487,77 €

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

-  1.062.487,77 €

100.000,00 €

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

fortgeschriebener Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

* Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2015

 

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Anlagen

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