Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 14/0089/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass eines Entgelttarifs für die Tätigkeit der Rechnungsprüfung im Rahmen der Rechnungsprüfungsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Verfasst von:
- Herr Emmerich, FB 14
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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10.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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23.11.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Entgelttarif zur Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen gemäß der beigefügten Anlage zu beschließen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den Entgelttarif zur Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Aachen gemäß der beigefügten Anlage.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. § 103 Abs. 2 Ziffer 2 GO i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. c) und d) Rechnungsprüfungsordnung hat der Rat der Stadt der örtlichen Rechnungsprüfung die Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Sondervermögen sowie ebenfalls die Betätigungsprüfung übertragen. Im Zusammenhang damit ist die örtliche Rechnungsprüfung zusätzlich beauftragt, unterschiedliche Prüfungen bei externen Einrichtungen durchzuführen. Diese fallen regelmäßig in den Bereichen Jahresabschlussprüfung von Gesellschaften und Vereinen sowie bei Vergabeprüfungen und Prüfungen von Verwendungsnachweisen an und sind fester Bestandteil der jährlichen Prüfungsplanung.
Darüber hinaus prüft die Rechnungsprüfung die Einführung von IT-Programmen gem. § 103 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW auf der Grundlage der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Eigenbedarf an automatisierter Informationsverarbeitung vom 13.12.2002 zwischen dem Kreis Heinsberg, der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen“. Eine Leistungsabrechnung erfolgt ebenfalls für bilaterale Beauftragungen zur Prüfung der Einführung von IT-Programmen bei anderen Kommunen oder auch bei der GPA.
In der Vergangenheit wurde im Rahmen der o.g. ÖRV eine Abrechnung nach einem entsprechenden Stimmrechtsschlüssel mit allen sog. Anwenderkommunen vorgenommen. Der entsprechende Abrechnungsstundensatz wurde auf der Basis der Personal-Ist-Kosten des abgelaufenen Jahres ermittelt und konnte erst im März des Folgejahres mitgeteilt werden. Dies ist durch die zunehmend erreichte Einhaltung der gesetzlichen Fristsetzung der Jahresabschlussaufstellung bis Ende März nicht mehr praktikabel. Außerdem konnte festgestellt werden, dass sich die Höhe des Abrechnungssatzes in den letzten Jahren nicht signifikant geändert hatte. Es wird daher vorgeschlagen einen einheitlichen Abrechnungssatz zu bestimmen, der grundsätzlich für die abrechenbaren Leistungen der Rechnungsprüfung anzuwenden ist.
In der Vergangenheit wurden folgende Stundensätze ermittelt:
Für 2015: 75,67 Euro
Für 2014: 77,06 Euro
Für 2013: 75,37 Euro
Für 2012: 73,16 Euro.
Hierbei wurde alle Dienstbezüge sowie Beihilfen und Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen, Gehälter der Beschäftigten, Fortbildungskosten, Sachkostenpauschale und Gemeinkostenzuschläge gem. KGST-Werten ermittelt und durch die Anzahl der faktischen Arbeitsstunden – korrigiert um längere Krankheitsausfälle - dividiert. Auf Plausibilität hin wurde der Satz mit dem jeweiligen pauschalisierten KGST-Stundensatz abgeglichen.
Es wird auf dieser Basis empfohlen einen einheitlichen Stundensatz von 75 Euro festzulegen. Dies entspricht bei 8 Arbeitsstunden pro Tag einem Tagessatz von 600 Euro. Dieser wird bei Prüfungen, die nicht einen ganzen Tag in Anspruch nehmen, entsprechend reduziert und enthält auch pauschal Verwaltungsgemeinkosten wie beispielsweise Reisekosten. Eine Ermäßigung des Entgelts bis zum Verzicht ist insoweit möglich, als dass der Oberbürgermeister in besonderen Fällen abweichen kann.
Im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sind beim PSP-Element 1-010501-900-3 Prüfung und Beratung ordentliche Erträge in Höhe von insgesamt 123.200 € veranschlagt. Davon sind 88.200 Euro für sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte und 35.000 Euro für Erträge aus internen Leistungsbeziehungen vorgesehen. Da auch in der Vergangenheit mit einem ähnlichen Stundensatz abgerechnet wurde und sich durch den Entgelttarif der Umfang der abzurechnenden Leistungen nicht ändert, kann der Haushaltsansatz unverändert bleiben. Zu berücksichtigen sind allerdings andere zeitliche Restriktionen, da gesetzlich pflichtige Aufgaben gem. § 103 Abs. 1 GO und vom Rat übertragene Aufgaben gem. § 4 Abs. 2 RPO gegenüber den o.g. Prüfungen Vorrang genießen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,6 kB
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