Entscheidungsvorlage - FB 45/0299/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte, Aachen-Brand, Aachen-Haaren, Aachen-Kornelimünster/Walheim, Aachen-Laurensberg, Aachen-Richterich, Aachen-Eilendorf bzw. der Schulausschuss beschließt für die Dauer der Wahlzeit die Rechte aus § 61 Abs. 1 S. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) (Einladung zum Vorstellungsgespräch) und § 61 Abs. 2 S. 1 SchulG NRW (Vorschlag) auf die folgenden Vertreter/Vertreterinnen zu delegieren: 

 

  1. Herrn/Frau _____________________________

und für den Verhinderungsfall als Vertreterin/Vertreter,

Herrn/Frau _____________________________

 

  1. Herrn/Frau _____________________________

und für den Verhinderungsfall als Vertreterin/Vertreter,

Herrn/Frau _____________________________

 

  1. Herrn/Frau _____________________________

und für den Verhinderungsfall als Vertreterin/Vertreter,

Herrn/Frau _____________________________

 

 

 

In Vertretung

 

 

Susanne Schwier

(Beigeordnete)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit der Vorlage vom 04.07.2016 – Besetzung von Schulleitungsstellen – Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen – wurde auf Grund der Neufassung des § 61 SchulG NRW die Änderung des § 25 der Hauptsatzung der Stadt Aachen beschlossen.

 

Je nach Sitzungsturnus kann ggfs. die 8-Wochenfrist nicht eingehalten werden. Zur Einhaltung der Frist bei gleichzeitiger Vermeidung von außerordentlichen Sitzungsterminen werden die Rechte aus § 61 Abs. 1 S. 3 SchulG NRW (Einladung zum Vorstellungsgespräch) und § 61 Abs. 2 S. 1 SchulG NRW (Vorschlag) für diesen Fall auf drei vom Schulausschuss bzw. der zuständigen Bezirksvertretung zu benennenden Vertreter delegiert.

Der durch die Vertreter abgegebene und der Bezirksregierung durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule übermittelte Vorschlag wird in der jeweils nächsten regulären Sitzung des Schulausschusses bzw. der Bezirksvertretung zur Genehmigung vorgelegt.

 

Diese Vertreter sind nunmehr seitens des zuständigen Gremiums zu benennen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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