Kenntnisnahme - FB 45/0302/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

 

Die hohe Zahl von zugewanderten jungen Flüchtlingen in Aachen hat neben städtischen, bereits im KJA und Schulausschuss behandelten Maßnahmen, auch zu einer Förderung von diesbezüglichen Maßnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie seitens des Bundes geführt.

 

  1. Das Landesjugendamt  hat mit Bescheid vom 31.05.2016 das Projekt zur modellhaften Erprobung von Konzepten zur Integration junger Geflüchteter über Angebote der Jugendsozialarbeit, mit 95.000 Euro für den Zeitraum 01.06.2016  bis 31.12.2016  bewilligt.
     
  2. Mit Schreiben vom  06.06.2016 erhielt der Fachbereich 45 die Zusage seitens der Bezirksregierung Köln, dass diese beabsichtigt, der Stadt Aachen zwei Landesstellen für Schulsozialarbeiter zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen.
     
  3. Die Verwaltung der Städteregion Aachen hat in Abstimmung mit dem FB 45 beim Bundesministerium für Bildung und Forschung den Antrag auf Fördermittel zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für neu Zugewanderte gestellt. Beantragt wurden drei Stellen für das gesamte Städteregionsgebiet, wovon eine Person im FB 45 angesiedelt wird, die für das Gebiet der Stadt Aachen zuständig ist. Es steht zu erwarten, dass der Antrag zeitnah bewilligt wird.
     
  4. Im Rahmen der Schulpsychologie stellt das Land NRW für die Dauer von knapp drei Jahren Personal zur Verfügung, damit die zugewanderten Schülerinnen und Schüler in ihrer Integration unterstützt werden.
     

Im Folgenden werden kurz die Projekte, an denen der Fachbereich 45 beteiligt ist, mit ihren Inhalten beschrieben.

 

Anspruch und Ziel des FB 45 ist es, die oben beschriebenen Projekte miteinander zum Wohle der zugewanderten Kinder, Jugendlichen und Familien zu vernetzen und mit den etablierten Helfersystemen in Einklang zu bringen.

 

2. Projekt:Jugendsozialarbeit und Flüchtlinge

 

2.1 Ziel

 

Im Projekt sollen zugewanderte junge Menschen individuell beraten und unterstützt werden, um an den Schnittstellen der Integration, z. B. im Übergang in die Arbeitswelt, erfolgreich in Regelsysteme einmünden zu können.

 

2.2 Zielgruppe

 

Das Projekt richtet sich an junge zugewanderte Menschen im Alter von 18 bis 26 Jahren, die (in Kürze) nicht mehr schulpflichtig sind oder keine Schule besuchen und in einem erhöhten Maß auf Unterstützung angewiesen sind. Hierbei werden insbesondere die über 18-jährigen Flüchtlinge in den Blick genommen.

 

2.3 Förderzeitraum

 

01.06.2016 bis 31.12.2016

 

2.4 Kooperationspartner

 

Das Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Maria im Tann und die Jugendberufshilfe des FB 45 sind gemeinsam Träger des Projektes.

 

2.5 Inhalt

 

Inhalte sind die Betreuung, Sprachvermittlung sowie das Angebot sinnvoller Beschäftigung und die Förderung im Rahmen der Jugendsozialarbeit.  Zum Konzept gehört die kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dies geschieht insbesondere durch Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit dem individuellen Prozess der Berufsorientierung und Lebensplanung. Darüber hinaus können die Projektteilnehmer und -Teilnehmerinnen an werkpädagogischen Angeboten in einem von jeweils drei Werkbereichen teilnehmen.

Zur Verfügung stehen bei AMOTIMA die Gewerke Holz-, Metall-, Blumen- und Kochwerkstatt sowie bei der Jugendberufshilfe die Gewerke Metall-, Hauswirtschafts-, Garten- und Landschaftsbau. In diesen Angeboten steht das Erlernen oder Ausbauen von handwerklichen Grundfertigkeiten im Vordergrund.

Ein weiterer wesentlicher Baustein des niedrigschwelligen Berufsorientierungsangebotes ist die Sprachvermittlung. Diese ist im Rahmen dieses Projektes berufsorientiert, d.h. sie ist im Hinblick auf die spätere berufliche Entwicklung ausgerichtet.

Die einzelnen Elemente zielen auf eine Eingliederung in einen strukturierten Tagesablauf.

 

2.6 Finanzierung

 

Die Landesförderung in Höhe von 95.000 Euro ist bis zum 31.12.2016 bewilligt. Eine Anschlussfinanzierung ist seitens des Landes in Aussicht gestellt.

 

2.7 Ausblick

 

Nach heutiger Bewilligungslage muss das Projekt zum 31.12.2016 wieder eingestellt werden, da zu diesem Zeitpunkt ein erneuter Bewilligungsbescheid des Landes noch nicht vorliegen wird und somit auch weder beim Kooperationspartner Maria im Tann, noch beim FB 45 das dafür eingestellte Personal weiter beschäftigt werden kann. Ein Gespräch hierüber mit den Projektkommunen ist seitens des Ministeriums avisiert.

 

Seitens der Stadt wurde das Projekt unter Pos. 3.3. in den „Maßnahmenplan zum Integrationsplan der Stadt Aachen“ aufgenommen.

 

3. Projekt:Multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte

Schülerinnen und Schüler

 

3.1 Ziel

 

Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche sowie Kinder und Jugendliche in vergleichbaren Lebenslagen, z. B. im Rahmen der EU-Binnenwanderung eingewanderte Sinti und Roma, sollen so schnell und so gut wie möglich in die nordrhein-westfälischen Schulen integriert werden.

 

Fachkräfte sollen diese Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien in multiprofessionellen Teams gemeinsam mit den jeweiligen Lehr- und Fachkräften in den Schulen, mit anderen Akteuren der sozialen Arbeit in Schulen und mit Akteuren der Integration durch Bildung, beraten und unterstützen.

 

3.2 Zielgruppe

 

Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler sind die Adressaten des Projektes.

 

3.3 Förderzeitraum

 

Zwei Landesstellen werden voraussichtlich ab 01.01.2017 unbefristet zur Verfügung gestellt. Eine kommunale Stelle muss entsprechend komplementär bereitgestellt werden.

 

3.4 Kooperationspartner

 

Die beiden landesseitig beschäftigten sozialpädagogischen Fachkräfte und eine kommunal beschäftigte SchulsozialarbeiterIn sowie die jeweiligen Lehr- und Fachkräfte in den Schulen kooperieren mit den anderen Akteuren der sozialen Arbeit in Schulen und den Akteuren in der Integration.

 

3.5 Inhalt

 

Drei sozialpädagogische Fachkräfte kümmern sich in Schulen um diese Kinder, Jugendlichen und ihre Familien und beraten und unterstützen deren Integration durch Bildung.

 

Sie sind zuständig für alle Aachener Grundschulen basierend auf den Grundschulen mit Deutsch Intensivkursen (DIKu), ferner für die weiterführenden Schulen mit Sprachfördergruppen im Stadtgebiet und insbesondere für die weiterführenden Schulen im Sozialraum Burtscheid/Beverau.

 

In der direkten Arbeit mit der Zielgruppe setzen die Fachkräfte die Methoden der Sozialen Arbeit ein. Die Maßnahmenpalette umfasst sowohl präventive als auch intervenierende Angebote und ist grundsätzlich niederschwellig ausgerichtet. Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise situative Beratungsgespräche bei individuellen Fragen und  Anliegen, Klärung der individuellen Situation der Schüler/innen und Installation nötiger Hilfen, Begleitung zu Ämtern, Ärzten, Therapeuten etc., Hilfen zur Strukturierung des Alltags, Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung, themenorientierte Gruppenangebote/Gesprächskreise, Maßnahmen zu lösungsorientiertem Konfliktmanagement und Angebote zur Förderung eines konstruktiven und wertschätzenden Umgangs mit Vielfalt.

Sowohl die Einzelfallhilfe mit individueller Beratung, Unterstützung und Begleitung sowie die Angebote im Rahmen der Sozialen Gruppenarbeit zielen auf eine gelingende Bewältigung des Alltags und der Integration ab.

 

Die Fachkräfte arbeiten kontinuierlich mit den Lehrkräften, den Schulsozialarbeiter/innen und den Fachkräften der OGS zusammen. Dies geschieht in Absprache mit den jeweiligen Schulleitungen.

Die Arbeit geschieht in enger Abstimmung mit den Sorgeberechtigten bzw. mit den bestellten Vormündern, den Betreuern, den bereits vorhandenen Paten und Mentoren sowie den involvierten Fachkräften des gesamten Hilfesystems, im Besonderen mit den Bezirkssozialarbeitern der Sozialraumteams und den Sozialarbeitern der Gemeinschaftseinrichtungen des Sozialamtes.

 

Darüber hinaus ist die Kooperation mit den Bildungskoordinatoren, den Mitarbeiter/innen des Kommunalen Integrationszentrums und des Schulpsychologischen Teams geboten.

Weitere wichtige Ansprechpartner sind der Regionale Fachberater für Integration am Ort der Schule sowie die Fachkräfte der Multiprofessionellen Teams der StädteRegion Aachen. Letzteres trifft insbesondere auf eine Vernetzung in Fällen des Übergangs in die berufsbildenden Schulen der StädteRegion zu. Bei Bedarf werden die regionalen Bildungsnetzwerke und die Akteure aus dem Arbeitsfeld "Kein Abschluss ohne Anschluss" kontaktiert und einbezogen.

Daneben ist eine enge Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Netzwerken und Gruppen anzustreben.

 

3.6 Finanzierung

 

Das Land NRW zahlt die Personalkosten für die dauerhaft einzustellenden sozialpädagogischen Fachkräfte im Landesdienst. Die Stadt Aachen stellt eine kommunale Stelle Schulsozialarbeit zur Verfügung und trägt die Sachkosten und Ausstattungskosten für alle drei Stellen.

 

3.7 Ausblick

 

Bei gleichzeitiger Bereitstellung der entsprechenden kommunalen Fachkraft kann das Projekt je nach Bedarfslage dauerhaft weiter betrieben werden.

 

4. Projekt:Bildungskoordinator im FB 45

 

4.1 Ziel

 

Der Bildungskoordinator im Kontext des FB 45 soll einen Beitrag dazu leisten, dass Flüchtlingskinder/-familien in Aachen eine qualitativ gute und ihren Bedürfnissen entsprechende und kohärente Unterstützungsstruktur vorfinden, die in die vorhandenen Systeme eingebettet ist.

 

Von ihm/ihr sollen die verschiedenen Angebote von Jugendhilfe und Schule entlang der Biografie von Flüchtlingskindern systematischer und strategischer miteinander verknüpft werden und die Angebote verschiedener Akteure in den o. g. Arbeitsfeldern ausreichend bekannt und möglichst sinnvoll aufeinander bezogen werden.

 

4.2 Zielgruppe

 

Zielgruppe sind alle an der Integration notwendigen und beteiligten Akteure.

 

4.3 Förderzeitraum

 

Das Projekt wird zunächst bis zum 30.11.2018 bewilligt.

 

4.4 Kooperationspartner

 

Kooperationspartner sind die Bildungskoordinatoren der übrigen StädteRegion, sowie alle Abteilungen des FB 45 und die betroffenen übrigen städtischen Fachbereiche. Ferner alle übrigen an der Integration beteiligten Akteure.

 

4.5 Inhalt

 

Inhalt ist die kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für neu Zugewanderte. Hierzu gehört die Bedarfsermittlung bei jungen Flüchtlingen und Akteuren, die Förderung themabezogener Querschnittkommunikation im FB 45 und mit den anderen Akteuren. Ebenso ist der Aufbau einer Begleitgruppe im Fachbereich, die Entwicklung flüchtlingsbezogener Angebote und die Verzahnung mit sonstigen Jugendhilfeangeboten Bestandteil der inhaltlichen Arbeit.

 

Darüber hinaus gehört die Sichtung, Bewertung und Vorbereitung zur Nutzung entsprechender Förderprogramme zum Aufgabenspektrum, ebenso deren Dokumentation.

 

Insgesamt geht es dabei um die konzeptionelle Unterstützung bei Zu- und Übergängen von der Kita in die Schule und von der Schule in Ausbildung bzw. Berufsvorbereitung.

 

4.6 Finanzierung

 

Die Stelle ist aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert und wird von der StädteRegion eingerichtet.

 

4.7 Ausblick

 

Das Koordinierungsprojekt dient der Strukturverbesserung für neu zugewanderte Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Somit gilt es bis zum Ende der ersten Förderphase 2018 eine entsprechende Ergebnisprüfung vorzunehmen.

 

5. Projekt:Schulpsychologie und Flüchtlinge

 

5.1 Ziel

 

Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler sollen bei der schulischen Integration unterstützt werden. Neben der Einzelfallarbeit mit den Kindern, Jugendlichen, ihren Eltern und pädagogischen Fachkräften gibt es im Weiteren einzelfallübergreifende Angebote für pädagogische Fachkräfte. Beide Angebote stehen allen Schulformen zur Verfügung.

 

5.2 Zielgruppe

 

Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, d. h. geflüchtete Kinder und Jugendliche und solche in vergleichbaren Lebenslagen, sowie pädagogische Fachkräfte in allen Schulen der Stadt Aachen.

 

5.3 Förderzeitraum

 

Eine halbe Landesstelle steht vom 01.10.2016 bis zum 31.07.2019 zur Verfügung.

 

5.4 Kooperationspartner

 

Kooperationspartner sind alle pädagogischen Fachkräfte in Schulen der Stadt Aachen sowie alle im Rahmen der Integration tätigen Akteure.

 

5.5 Inhalt

 

Das Aufgabengebiet umfasst zum einen die psychologische Diagnostik, Beratung und Förderung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler im Einzelfall. Zum anderen beinhaltet es einzelfallübergreifende Angebote für Lehrkräfte und andere Kooperationspartner bezüglich neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher.

Einzelfallübergreifende Arbeit findet in Form von Unterrichtsbeobachtungen, Supervisionen, Lehrkräftefortbildungen und Unterstützung der Schulen bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systematisch angelegten Förderkonzepten statt.

Die Themenschwerpunkte liegen dabei auf

 

  • Flucht, Trauma und möglichen Folgen,
  • Bedeutung von Bindung,
  • Kultursensibilität,
  • mögliche Auswirkungen auf die Schule,
  • Möglichkeiten für einen bedürfnisgerechten Umgang mit den jungen Flüchtlingen und
  • Selbstfürsorge der pädagogischen Fachkräfte

 

5.6 Finanzierung

 

Das Land NRW zahlt die Personalkosten der Schulpsychologin im Landesdienst. Die Stadt Aachen trägt die Sach- und Ausstattungskosten.

 

5.7 Ausblick

 

Das Projekt endet voraussichtlich zum 31.07.2019. Inwiefern seitens des Landes NRW eine Verlängerung angedacht ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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