Entscheidungsvorlage - FB 11/0166/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters  beschließt der Rat der Stadt Aachen zur Implementierung einer Beratungsstelle im Rahmen des Projektes „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ die zunächst auf längstens 4 Jahre befristete Einrichtung von zwei, nach S 12 TVöD SuE (kw) ausgewiesenen 0,5 Stellen in Zuständigkeit des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration, Abteilung Integration (FB 56/600).

 

In Vertretung 

 

 

Grehling

Beigeordnete

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Präventionsprogramm „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Ebene geschaffen, um der Radikalisierung von (jungen) Menschen vorzubeugen. Mit der Installation von Beratungsstellen hat das Land 2014 in Bonn, Bochum und Düsseldorf begonnen und das Programm in 2015 in Nordrhein-Westfalen ausgebaut. Ende 2016 sollen weitere Beratungsstellen eingerichtet werden, so auch in Aachen.

Die konkrete Beratungsarbeit als Kernelement der Aufgabe leistet Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, unterstützt Familienangehörige im Umfeld radikalisierter oder zur Radikalisierung bereiter Menschen und eröffnet den Zugang zu entsprechenden Aussteigerprogrammen des Verfassungsschutzes NRW.

Ausgehend von Beobachtungen des Verfassungsschutzes NRW gibt es im Bereich der StädteRegion Aachen ein breites Spektrum an unterschiedlichen Aktivitäten, z.B. von Einzelakteuren oder Lies-Ständen, die einen Hand-lungsbedarf erkennen lassen. Bekannt sind bis zu 200 salafistische Aktivisten, von denen ca. ein Viertel gewaltorientiert und zum Teil einer einschlägigen Szene zugehörig ist.

Die multikulturelle Vielfalt der Stadt Aachen bietet auch solchen Strukturen Raum und Anknüpfungspunkte hin zu gewaltbereitem Salafismus. Entsprechend der Mitteilungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) finden Menschen mit Einwanderungsgeschichte aus islamisch geprägten Ländern und überwiegend in 2. und 3. Generation, Konvertiten und deutsche Staatsbürger in der

Regel im Alter zwischen 14 und 30 Jahren, davon 25% Mädchen und Frauen, Zugang zu gewaltbereitem Salafismus.

 

Unter Salafismus versteht man eine islamistische Ideologie, die sich an den Werten und Vorstellungen der ersten Muslime bzw. der muslimischen Frühzeit orientiert. Salafisten richten ihre religiöse Praxis und Lebensführung ausschließlich an den Prinzipien des Korans und dem Vorbild des Propheten Muhammad und der frühen Muslime - der sog. "rechtschaffenen Altvorderen" - aus.

Seit 2012 gilt sowohl in Deutschland als auch international der gewaltbereite Salafismus als dynamischste islamistische Bewegung. Gewaltbereite salafistische Ideologie wird zunehmend professionell verbreitet. Ihre Vertreter wissen sich öffentlichkeitswirksam in Szene zu setzen und üben eine beträchtliche Anziehungskraft auf Konvertiten und Muslime mit historischen ausländischen Wurzeln aus.

 

Viele Nachfragen von Angehörigen, Freunden, Lehrern u.a. zeigen, dass der Bedarf an Beratung besteht. Der stetige Ausbau der Anlaufstellen, nicht nur in Nordrhein-Westfalen, spiegelt dabei den wachsenden Bedarf wider.

Die Erfahrungen der ersten Beratungsstellen in Bonn, Düsseldorf, Bochum und auch Wuppertal weisen ein breites Spektrum der erforderlichen Leistungen hin, angefangen bei der Beantwortung telefonischer Anfragen bis hin zur intensiven Betreuung einzelner Fälle zur Verhinderung des Einstiegs in gewaltbereiten Salafismus.[1]

Die Konzeption des Präventionsprogramms „Wegweiser“ ist umfassend und nimmt bereits die Ursachen, die zu Gewaltbereitschaft führen können, in den Blick. Die Vernetzung mit den unterschiedlichsten Partnern leistet dabei passgenaue und unmittelbare Hilfe.

 

Nachdem der Oberbürgermeister der Stadt dem Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK NRW) gegenüber die Implementierung der Beratungsstelle „Wegweiser“ in Aachen begrüßte, fanden erste Netzwerktreffen zur weiteren Abstimmung der Vorgehensweise statt (sh. Anlage).

Im Rahmen des 2. Netzwerktreffen „Wegweiser“ am 27.06.2016 - Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK NRW), der Stadt Aachen, der Polizei NRW, der StädteRegion Aachen als einzubindende Schulbehörde, der Wohlfahrtsverbände und der muslimischen Gemeinden sowie ein Vertreter der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Belgien) - verständigte man sich auf eine Trägerschaft des Präventivprogrammes im Auftrag der Stadt Aachen. Zum einen fehle es den Wohlfahrtsverbänden und den muslimischen Gemeinden an Infrastruktur und Kapazitäten für diese Aufgabe, zum anderen bilde die Stadt Aachen einen neutralen Ort. Über die gute Zusammenarbeit innerhalb des Netzwerkes und des Beirates ist eine ausreichende Partizipation der Beteiligten möglich.

 

Die in Aachen zu installierende Beratungsstelle soll im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56/600) angesiedelt und mit zwei Halbtagskräften ausgestattet werden, alternativ im Falle einer fehlenden geeigneten Bewerberlage mit einer Vollzeitkraft.

Die Aufgabeninhalte und weiteren Bedingungen werden im Rahmen eines Werkvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Aachen definiert. Dieser Vertrag hat regelmäßig eine Laufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis zum 30.06. des Folgejahres von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Nach der vergaberechtlichen maximalen Vertragslaufzeit von insgesamt vier Jahren wird ein neues Vergabeverfahren durchgeführt. Neben der Kommune können sich auch freie Träger als Projektträger bewerben.

Aufgrund der Laufzeit von maximal 4 Jahren sind die Stellen mit einem kw-Vermerk zu versehen.


[1] https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nrw-baut-praeventionsprogramm-wegweiser-gegen-gewaltbereiten-salafismus-aus

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0,00 €

5.100,00 €

0,00 €

182.400,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalaufwand

0,00 €

5.100,00 €

0,00 €

182.400,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0,00 €

0,00 €

 

 

Die Personalkosten werden unmittelbar aus Fördermitteln finanziert.

 

Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen:

Die Finanzierung des Projektes erfolgt durch Zahlung einer jährlichen Pauschale von 80.000 EUR. Hierin enthalten sind Personal- und Sachkosten (z.B. Reisekosten, Fortbildung, Bewirtung u.a.). Es besteht Einvernehmen mit dem Fachbereich, dass die Personalkosten zu 100% aus den Fördermitteln gedeckt werden. Es werden Personalkosten nach S 12 TVöD SuE entsprechend der KGSt-Richtwerte veranschlagt (jährlich 60.800 EUR), ausgehend von einer Stellenbesetzung zum 01.12.2016.

Die Abbildung der Personalkosten erfolgt über ein noch einzurichtendes 4er PSP-Element. FB 56 wird die Ansätze im Rahmen des Veränderungsnachweises in den Haushalt 2017 ff einbringen.

Der Differenzbetrag in Höhe von 19.200 EUR wird zur Finanzierung der Sachkosten, u.a. auch Raumkosten und IT-Servicepauschalen usw. eingesetzt.

r die Einrichtung der Arbeitsplätze stellt das Land einmalig einen Betrag in Höhe von 5.000 EUR zusätzlich zur Verfügung.

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