Entscheidungsvorlage - FB 61/0573/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung für die Freunder Landstraße 17 - 23 (Variante 2), den Planungsbeschluss für die Maßnahme zu fassen und die Verwaltung mit der Herstellung der Parkstände zu beauftragen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter Haushaltsvorbehalt im Jahr 2017.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung Freunder Landstraße 17 - 23 (Variante 2.) den Planungsbeschluss für die Maßnahme und beauftragt die Verwaltung mit der Herstellung der Parkstände. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter Haushaltsvorbehalt im Jahr 2017.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

Die Parkraumsituation im Ortskern Aachen-Brand wird seit Jahren diskutiert. Im März 2015 wurde ein Parkraumgutachten durch ein externes Büro erstellt, welches grundsätzlich zu jeder Zeit eine ausreichende Anzahl Parkplätze im gesamten Untersuchungsbereich bescheinigt. Allerdings kommt es in unmittelbarer Nähe zum Wochenmarkt und zu den Marktzeiten zu Auslastungen von 100 %. Deshalb empfiehlt der Gutachter, auch im Hinblick auf den Wegfall des Parkplatzes Josefsallee, eine kurzfristige Erstellung neuer Parkplätze.

 

Zur Schaffung neuer Parkplätze liegen verschiedene Anträge aus den Fraktionen vor.

-          Am 04.02.2014 stellte die CDU-Fraktion den Antrag zur Schaffung von neuen Parkplätzen auf der Dreiecksfläche im Einmündungsbereich Josefsallee in die Freunder Landstraße.

-          Am 21.08.2015 beantragte die CDU-Fraktion die Prüfung in wie weit der Schulhof der KGS Marktstraße an Samstagen für das Parken von 8.00 bis 14.00 Uhr freigegeben werden kann.

-          Darüber hinaus stellte die CDU-Fraktion am 24.08.2015 den Antrag die Josefsallee zwischen der Zufahrt zum Parkplatz Haus 6 und der Freunder Landstraße für weitere Parkplatzflächen zu prüfen.

-          Ein gemeinsamer Antrag zur Planung von Senkrechtparkständen an der Freunder Landstraße 17 bis 23 wurde von den Bezirksfraktionen CDU und SPD am 25.08.2015 gestellt.

 

2. Analyse

Im Ortskern Aachen-Brand in räumlicher Nähe zum Wochenmarkt stehen nur sehr wenige freie Flächen zur Verfügung, die zukünftig für das Parken umgestaltet bzw. umgenutzt werden können. Allein der Schulhof der KGS Markstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz. Die anderen Bereiche Josefsallee und Freunder Landstraße befinden sich östlich der Trierer Straße, wo der Parkdruck aufgrund der zunehmenden Entfernung zum Markt, zu Marktzeiten abnimmt. Im Parkraumgutachten wurde sogar ein Rückgang der Auslastungszahlen an der Josefsallee festgehalten.

 

2.1 Dreiecksfläche Josefsallee

Die Dreiecksfläche befindet sich östlich der Trier Straße an der Einmündung Josefsallee / Freunder Landstraße. Die öffentliche Grünfläche weist derzeit eine klare und für das nähere Umfeld durchaus wirksame Gestaltung auf. Direkt an die Josefsallee angrenzend liegt eine Rasenfläche, die von einer niedrigen Hecke eingefasst ist. Letztere ist an der West- und Nordseite weitgehend geschlossen, zur Josefsallee hin gibt es mehrere Durchlässe. In der Rasenfläche stehen in lockerer Gruppierung drei Kastanien, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Durch diese Gehölze wird in der ansonsten relativ baumarmen Freunder Landstraße ein deutlicher 'grüner' Akzent gesetzt.

 

Das Umfeld des 'Gründreiecks' wird bestimmt von den beiden angrenzenden Straßenräumen. Die umgebende Bebauung besteht überwiegend aus Einfamilien- und Reihen- bzw. Zeilenhäusern, etwa auf Höhe der Grünfläche liegt ein Gebäudekomplex mit Geschosswohnungen. Das Gebäude Josefsallee 6 (frühere Realschule) wird derzeit zu einer Wohnanlage mit 22 barrierefreien Wohnungen für Senioren umgebaut.

 

Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Grünanlage mit ihrem Baumbestand aus mikro-klimatischen, gestalterischen und ökologischen Gründen zu erhalten. Dies gilt auch im Hinblick auf das Entwicklungspotenzial der Grünfläche für die künftig höhere Einwohner- und Nutzungsdichte, das im Falle eines Baus von Parkplätzen dauerhaft verloren wäre.

 

Aus Sicht der Abteilung für Umweltvorsorge- und Grünplanung ist unter Berücksichtigung des zu schützenden Kronen- und Wurzelraums der Bau von Parkständen auf der Grünfläche ungeeignet.

 

2.2 Schulhof der KGS Marktstraße

Die städtische Grundschule liegt in unmittelbarer Nähe zum Marktplatz und ist am Samstag zu den Marktzeiten von 8.00 bis 14.00 Uhr geschlossen. Die Zufahrt zum unteren Schulhof ist durch den Baumbestand und die Spielgeräte sehr eng. Aus Sicht der Schulleitung ist eine Beschädigung der Bäume und Verschmutzung, wie z. B. durch Öl zu befürchten. Zudem sind die Zufahrtswege für die Feuerwehr sowie die Aufstellflächen frei zu halten.

 

Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Schulleitung der Schulhof als Parkraum ungeeignet und stimmt der Nutzung als Parkplatz nicht zu.

 

2.3 Parken in der Josefsallee

Die Josefsallee zwischen der Freunder Landstraße und der Zufahrt zum Privatparkplatz Hausnr. 6 ist als einstreifige Richtungsfahrbahn ausgebaut und in Richtung Trierer Straße als Einbahnstraße ausgewiesen. In diesem Abschnitt beträgt die Fahrbahnbreite rund 3,00 m mit beidseitigen baumbestandenen Seitenstreifen von rund 1,10 m, die von 1,60 m breiten Gehwegen begleitet werden. Im Bereich der Bäume wird der Gehweg auf 1,10 m eingeengt.

 

Der Radverkehr wird auf der Fahrbahn geführt und ist vor dem Hintergrund der sehr geringen Kfz-Belastung in gegenläufiger Richtung zugelassen.

 

Zwischen den Bäumen sind Bügel angebracht, die die Bäume vor Stamm- und Wurzelschäden schützen und das Parken auf den Seitenstreifen unterbinden. Die Bäume sind schützenswert und tragen wesentlich zur Gestaltung und Belebung des Straßenraumes bei.

 

Im Bereich der Josefsallee zwischen Freunder Landstraße und Zufahrt zum Parkplatz Haus Nr. 6 ist das Ausweisen von neuen Parkflächen im Seitenbereich als auch in Form von aufgeschulterm Parken nicht möglich, da

-          die Fahrbahnbreite von 3,00 m bei Einbahnstraße nicht unterschritten werden darf (vgl. RaST 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen)).

-          der Seitenbereich mit 2,70 m (baumbestandener Seitenstreifen und Gehweg) zu schmal für das Anlegen eines Parkstreifens (Mindestparkstandbreite 2,00 m) und Gehwegs (Regelbreite 2,50 m) ist. Würde ein Parkstand angelegt, würden auf einer Länge von rund 40 m nur 0,70 m zwischen den parkenden Fahrzeugen und der Grünanlage für den Fußgänger zur Verfügung stehen. Zum Ein- und Aussteigen sowie zur Sicherung der direkten Wegebeziehung wäre dies nicht ausreichend.

-          der Baumbestand schützenswert ist. Der Boden durch das Parken im Seitenraum verdichtet und die Wurzeln somit beschädigt würden.

 

Vor diesem Hintergrund ist das Einrichten von Parkständen in der Josefsallee zwischen den Bäumen oder aufgeschultert auf dem Gehweg nicht möglich.

 

2.4 Freunder Landstraße

Die Freunder Landstraße ist eine Hauptverkehrsstraße zwischen dem Stadtteil Aachen-Brand und der Stadt Stolberg. Sie hat eine bedeutende Verbindungsfunktion für alle Verkehrsteilnehmer. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Im Abschnitt zwischen den Hausnummern 17 bis 23 beträgt die Fahrbahnbreite 7,55 m. Im südlich gelegenen Seitenbereich ist bereits heute ein Längsparkstreifen mit einer Breite von 2,52 m für sechs Kfz vorhanden. An den Parkstreifen grenzt ein sehr breiter Gehweg von 6,72 m.

 

Dieser ist gemäß StVO mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ für den Radverkehr in Fahrtrichtung beschildert. Eine Sicherung für den Radverkehr in Gegenrichtung existiert in diesem Abschnitt nicht.

 

Darüber hinaus wird der Gehweg heute als zusätzliche Parkfläche genutzt. Die so entstehenden Nutzungsüberlagerungen im Bereich der Hausnummern 17 bis 23 führen zu Konflikten zwischen Fußgängern, Radfahrern und parkenden Fahrzeugen.

 

Im Hinblick auf die Radverkehrsführung auf der Freunder Landstraße strebt die Arbeitsgruppe Radverkehr gemäß dem Protokoll vom 21.10.2014 langfristig eine Neuaufteilung des Straßenquerschnitts mit beidseitigem Umbau der Nebenanlagen an. Da eine kurzfristige Lösung mittels Markierungen zur Sicherung des Radverkehrs nicht möglich ist.

 

Um sowohl die Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmer zu entzerren als auch dem Wunsch nach zusätzlichen Parkflächen im Umfeld des Brander Marktes zu entsprechen ist mittelfristig die Errichtung von zusätzlichen Parkplätzen in dem Bereich Freunder Landstraße 17 - 23 möglich.

 

3. Planung (Freunder Landstraße 17 – 23)

Das Anlegen von Schrägparkplätzen an der Freunder Landstraße 17 -23 ist grundsätzlich möglich. Die Anzahl der Parkstände ist abhängig vom Aufstellwinkel und der erforderlichen Fahrgassenbreite. Im Folgenden sind drei unterschiedliche Varianten dargestellt:

 

Variante 1 (Aufstellwinkel 45 °)

Bei einem Aufstellwinkel von 45 °können 10 Schrägparkstände im Bereich der heutigen Längsparkstände markiert werden. Die erforderliche Fahrgassenbreite zum Ein- und Ausparken beträgt 3,00 m. Das Ein- und Ausparken kann dynamisch, auch im Bereich der Fahrbahnteilers, ohne die Mitbenutzung der Gegenfahrbahn erfolgen. Die Gehwegbreite reduziert sich auf 3,89 m, so dass der Radverkehr optional auch weiterhin mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei“ über den Gehweg fahren kann. Um das Befahren und Beparken des Gehweges zukünftig zu unterbinden sollen vier Poller aufgestellt werden. Auf den durch die Schrägaufstellung der parkenden Kfz entstehenden Restflächen können vier Fahrradbügel montiert werden.

 

Variante 2 (Aufstellwinkel 63 °)

Bei einem Aufstellwinkel von 63 °können 12 Schrägparkstände im Bereich der heutigen Längsparkstände markiert werden. Die erforderliche Fahrgassenbreite zum Ein- und Ausparken beträgt 4,00 m, Um eine Behinderung des fließenden Verkehrs auf der Gegenfahrbahn zu vermeiden ist deshalb ein Zwischenstreifen von 0,50 m notwendig ist. Die Gehwegbreite reduziert sich auf 3,44 m, so dass der Radverkehr optional auch weiterhin mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei“ über den Gehweg fahren kann. Um das Befahren und Beparken des Gehweges zukünftig zu unterbinden sollen drei Poller aufgestellt werden. Durch die gewählte Aufstellungsart der Kfz entstehen Restflächen. Auf diesen können sechs Fahrradbügel montiert werden.

 

Variante 3 (Aufstellwinkel 81 °)

Bei einem Aufstellwinkel von 81 °können 14 Schrägparkstände im Bereich der heutigen Längsparkstände markiert werden. Die erforderliche Fahrgassenbreite zum Ein- und Ausparken beträgt 5,25 m, Das Ein- und Ausparken ist auch mit einem Zwischenstreifen von 0,75 m ohne die Mitbenutzung der Gegenfahrbahn nicht möglich. (Ein Zwischenstreifen sollte nicht breiter als 0,75 m sein, um unerwünschtes Parken auf diesem zu vermeiden). Die Gehwegbreite reduziert sich auf 3,24 m, so dass der Radverkehr optional auch weiterhin mit dem Zusatzzeichen “Radfahrer frei“ über den Gehweg fahren kann. Um das Befahren und Beparken des Gehweges zukünftig zu unterbinden sollen drei Poller aufgestellt werden. Auf den Restflächen sind sechs Fahrradbügel vorgesehen.

 

Aus Sicht der Verwaltung und unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit, des Verkehrsflusses sowie der maximalen Anzahl an Stellplätzen ist die Variante 2 umzusetzen.

 

4. Kosten und Finanzierung

Bei einer provisorischen Auffüllung des vorhandenen Längsparkstreifens mit Asphalt und der entsprechenden Parkplatzmarkierung für die Schrägaufstellung auf den anschließenden Gehweg betragen die Kosten einschl. Fahrradbügel und Beschilderung ca. 9.500,00 Euro.

 

Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2017 in die Prioritätenliste für Kleinmaßnahmen aufgenommen. Für die Haushaltsjahre 2017 – 2020 wurden unter dem investiven PSP- Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ Mittel i. H. v. 124.000 € jährlich eingeplant. Unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ wurde für 2017 ein Ansatz von 116.400 €, für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 jeweils 116.200 € veranschlagt.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

174.000

174.000

372.000

372.000

0

0

Ergebnis

174.000

174.000

372.000

372.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

87.500

87.500

288.800

288.800

0

0

Abschreibungen

20.000

20.000

60.000

60.000

0

0

Ergebnis

107.500

107.500

348.800

348.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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