Entscheidungsvorlage - E 49.5/0075/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:

Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Satzungsänderung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen mit Wirkung zum 01.01.2017.

 

 

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur die Satzungsänderung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen mit Wirkung zum 01.01.2017.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Eine Überarbeitung der letzten Fassung vom 14.02.2007 war notwendig geworden, da die Eingliederung des Depot Talstraße, die Abbildung der Route Charlemagne und weitere, detaillierte Erläuterungen zu weiteren Paragraphen anstanden.

 

Erläuterungen zu den einzelnen Änderungen:

In der Satzungsänderung wurden folgende Punkte geändert / angepasst:

-          § 2 Abs. 1, hier wurde der Gegenstand und Zweck der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung näher erläutert und auf Grund der Eingliederung des Depot Talstraße angepasst.

Des Weiteren wurde der erste Punkt unter „Dieser Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch“ angepasst.

Weiterhin wurden unter § 2 Abs. 1 die Punkte 10 und 11 durch die Musikschule und das Depot Talstraße erweitert.

 

-          § 3 Abs. 1, die Gliederung der einzelnen Geschäftsbereiche des Kulturbetriebs wurden ergänzt und auf den aktuellen Stand gebracht

 

-          § 4 Abs. 2, wurde um den Satz „Die Stadt Aachen erhält bei Auflösung oder Aufhebung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück“ ergänzt.

 

-          § 4 Abs. 4, hier wurde die Verwendung bei Aufhebung oder Auflösung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kulturbetrieb der Stadt Aachen genannt.

 

-          § 5 Abs. 1, der Satz „Der/Die Leiter/in der kaufmännischen Abteilung nimmt die ständige Vertretung wahr. Die Bestellung erfolgt durch den Rat der Stadt.“ wurde ergänzt / aktualisiert.

 

-          § 6 Abs. 1c), dieser Punkt wurde neu hinzugefügt.

 

-          § 15 ff, hier wurden Ergänzungen und detailliertere Erläuterungen hinzugefügt / ergänzt.

 

Diese Satzungsänderung wurde in Zusammenarbeit mit Dr. Neumann, Schmeer und Partner überarbeitet

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Anlagen

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