Kenntnisnahme - FB 45/0303/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschluss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis mit der Maßgabe, dass die Hüllsanierung am Inda Gymnasium zunächst zurückgestellt und durch andere Fördergelder realisiert wird und beauftragt die Verwaltung die erläuterten Maßnahmen unter Berücksichtigung einer zeitlichen Priorisierung zur Förderung im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ vorzuschlagen.
  2. Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die vorgeschlagene Prioritätenliste zu beschließen.
  3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt die vorgeschlagene Prioritätenliste und beauftragt die Verwaltung die erläuterten Maßnahmen unter Berücksichtigung einer zeitlichen Priorisierung zur Förderung im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ vorzuschlagen.

 

Der Ratsantrag der Fraktionen von CDU und SPD  im Rat der Stadt Aachen vom 05.09.2016 sowie der Ratsantrag der Fraktion der PIRATEN vom 20.09.2016 gelten als erledigt. Ebenso als erledigt gilt der im Rahmen eines Antrages zur Tagesordnung von der Fraktion GRÜNE vom 21.09.2016 erbetene Tagesordnungspunkt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Ausgangslage:

1.1Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur Nord-Rhein-Westfalen (Gute Schule 2020)

Die Regierung des Landes Nordrhein Westfalen hat Ende September für die kommenden 4 Jahre (2017 bis einschließlich 2020) für Städte und Gemeinden ein Kommunales Investitionsprogramm zur Modernisierung von Schulen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2 Mrd. Euro  (jährlich  jeweils 500 Mio. Euro) beschlossen.

Das Förderprogramm bietet Finanzierungsmöglichkeiten für Um- und Neubauten, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie für  den Ausbau und Verbesserung der digitalen Infrastruktur in den kommunalen Schulen.

Die Fördermittel werden in einer Gemeinschaftsaktion mit der NRW. BANK zur Verfügung gestellt.

Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt  20 Jahre, wobei des erste Jahr tilgungsfrei bleibt. In den

folgenden Jahren wird das Land für die Kommunen alle Tilgungsleistungen übernehmen. Dies wird in dem vom Land Nordrhein Westfalen noch zu beschließenden „ Schuldendiensthilfegesetz“  geregelt.

Endgültige Informationen zum Förderprogramm durch die NRW.BANK liegen zwar noch nicht vor, erste Informationen wurden in einem Förderrundbrief bekannt gegeben.

Hiernach beträgt das Kreditkontingent für die Stadt Aachen 20.994.623,- € (5.480.656,- € pro Jahr).

Als Ziele der Förderung sind benannt:

  • die Sanierung und Modernisierung der Schulen,
  • der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur,
  • Digitalisierungsmaßnahmen.

 

Nach den bisher vorliegenden Informationen der NRW.BANK sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter (z.B. mobile Endgeräte) und Leasingvorhaben nicht förderfähig. Hiernach sind Volkshochschulen ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen

Die Antragsformulare werden ab dem 02. Januar 2017 auf der Internetseite der NRW.BANK zur Verfügung stehen.

 

1.2Ratsanträge

Mit Antrag vom 05.09.2016 bitten die Fraktionen von CDU und SPD  im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung für das geplante Förderprogramm „Gute Schule 2020“ eine Prioritätenliste vorzulegen. Dabei sollten Ziele und Inhalte der „Wissenschaftsstadt Aachen mit einbezogen werden.

 

Mit dem Ratsantrag vom 20.09.2016 der Fraktion der PIRATEN im Rat der Stadt Aachen wird die Verwaltung gebeten, im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ einen Förderantrag für das Aachener Schulreparaturprogramm zu stellen.

 

1.3.Antrag zur Tagesordnung

Mit Antrag der Fraktion GRÜNE im Rat der Stadt Aachen vom 21.09.2016  wird für die gemeinsame Sitzung des Schulausschusses mit dem Kinder- und Jugendausschuss am 17.11.2016 ein Tagesordnungspunkt „Investitionsprogramm Gute Schule 2020 des Landes NRW“ beantragt. Hierbei wird gebeten, eine Liste mit Umbau- und Sanierungsmaßnahmen vorzulegen sowie zu prüfen, ob ein Bildungsstandort mit Volkshochschule und Stadtbibliothek und auch Innenstadtsporthalle förderfähig wäre.

 

2.Vorschläge der Verwaltung

Auf dieser Grundlage schlägt die Verwaltung für das Programm „Gute Schule 2020“ Förderanträge für folgende Maßnahmen vor – die Reihenfolge in der Auflistung selbst stellt keine zeitliche Priorisierung dar:

 

2.1 Baufachlich notwendige Maßnahmen

Inda Gymnasium – Komplette Hüllsanierung

Maßnahme:

Notwendige Hüllsanierung des alten Schulgebäudes durch die Erneuerung der Fenster und Außentüren, Flachdachflächen sowie in Teilbereichen Einbau einer neuen Fassadenverkleidung. Durch die Maßnahmen wird das Gebäude energetisch entsprechend dem  „Aachener Standard“ ertüchtigt und Unfallgefahren ausgeschlossen.

 

Kostenrahmen:4.000.000,-€

 

WC Anlagen Schulen – Komplettsanierungen

Maßnahme:

Bei den WC- Sanierungen sind Estrich- und Fliesenarbeiten, Sanitär- und Elektroinstallationen, Putz- und Malerarbeiten erforderlich. Die notwendigen WC- Sanierungen im Rahmen des Schulreparaturprogramms können hierdurch zeitlich gestrafft werden und es handelt sich um eine Maßnahme, die unmittelbar sichtbar wird und sich mit dem Interesse vieler Eltern trifft.

 

Kostenrahmen:1.300.000,- €

 

KGS Bildchen – Neubau (auch nutzerspezifischer Bedarf)

Maßnahme:

Neubau der einzügigen inklusiv unterrichtenden  Grundschule im Ganztag (Vorlage FB 45/0249/WP17) Die Schule soll als Schule im Quartier  sowohl schulische Bedarfe als Gemeinbedarfe durch entsprechende Nutzungsmöglichkeiten (bspw. Anbindung des KiTa Neubaus, Aufnahme der Stadtteilbibliothek) berücksichtigen.

Die dringend notwendige Sanierung des Schulgebäudes würde im Vergleich zu einem Neubau eine unwirtschaftliche Lösung darstellen. Der Planungsauftrag wurde bereits erteilt.

 

Kostenrahmen:5.500.000,-€

 

2.2.Bedarfe aus Nutzersicht

 

Innenmodernisierung  von Schulen

Maßnahme:

In zehn Grundschulen, einer Förderschule und sechs weiterführenden Schulen

werden Akustik- und Brandschutzmaßnahmen sowie Boden- und Wandsanierungen vorgesehen.

Die Arbeiten sind angesichts des Ganztagsbetriebs der Schulen, aber auch wegen bauordnungsrechtlicher Vorgaben an den Schulen erforderlich.

 

Kostenrahmen:3.000.000,- €

 

Modernisierung naturwissenschaftlicher Fachräume

Maßnahme:

Modernisierungsmaßnahmen in zehn weiterführenden Schulen. Die Arbeiten beinhalten Austausch von Mobiliar, Sanitär- und Elektroinstallationsarbeiten sowie Verbesserungen der Medienverkabelungen.

Die Arbeiten sind erforderlich, um auf der Grundlage baurechtlicher und lehrplanmäßiger Vorgaben ordnungsgemäßen Unterricht zu gewährleisten.

 

Kostenrahmen:1.000.000,- €

 

GGS Montessori Schule Eilendorf – Neu-, Um- und Erweiterungsbau

Maßnahme:

Vor dem Hintergrund bautechnischer und baurechtlicher Erfordernisse sind im bestehenden Schulgebäude umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Hinzu kommen organisatorische Anpassungen durch die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf in der Montessori Schule als Schwerpunktschule einhergehend mit den zusätzlichen Raumbedarfen (Vorlage FB 45//0270/WP17)

Darüber hinaus soll auf dem Schulgelände  mit der Errichtung eines Montessori Kinderhauses ein Gesamtkonzept  Montessori- Schule und Montessori Kindertageseinrichtung realisiert werden.

 

Kostenrahmen:5.500.000,- €

 

OGS Ausbau der Grundschulen

 

Der Ausbau des Ganztagsschulangebotes erfordert zusätzliche Raumbedarfe für die Grundschulen im Bereich der Verpflegungsküchen und Speiseräume. Darüber hinaus benötigen die Schulen für einen modernen, zukunftsgerichteten Unterricht eine sachgerechte Infrastruktur um auch den Anforderungen der inklusiven Beschulung im Ganztag gerecht zu werden.

Die nachfolgenden Maßnahmen zum OGS Ausbau werden grundsätzlich aus Haushaltsmitteln der Jahre 2017 und 2018 aus Investitionsmitteln „Inklusion“ sowie Investitionsmitteln „OGS- Maßnahmen“ finanziert (Gesamtansatz 3.200.000).

(Invest Inklusion:  Haushaltsansatz jeweils rd. 350.000,-€ und Invest- OGS-Maßnahmen:  2017 -1.500.000,- €  sowie 2018 - 1.000.000,- €.)

Nur die Höhe der derzeitigen Finanzierungslücke in Höhe von 1.200.000,- € (Gesamtkosten 4.400.000 abzüglich 3.200.000 Gesamtansätze) bezogen auf die vorliegenden Kostenschätzungen der Maßnahmen wird in den Förderantrag aufgenommen.

 

Kostenrahmen:1.200.000,- €

 

Nachfolgend werden die o.g. OGS- Maßnahmen (Vorlage FB 45/0283/WP17) erläutert:

 

KGS Hanbruch

Maßnahme:

Im Bestand der Schule ist die Ertüchtigung der Pausenhalle zur multifunktionalen Nutzung vorgesehen. Darüber hinaus werden WC- Bereiche  und der gesamte OGS Bereich saniert. Der Mensa- bzw. multifunktionale Bereich wird nutzergerecht ausgestattet und der Verwaltungsbereich durch Umorganisation optimiert.

 

Kostenrahmen:(1.100.000,- € )

 

KGS Michaelsbergstraße

Maßnahme:

Ein multifunktionaler Großraum soll als Ausweichfläche für den Ganztag geschaffen werden, um flexible  Möglichkeiten für Raumbedarfe und Ganztagskonzepte umzusetzen.

Durch eine Umstrukturierung im gesamten Gebäude wird eine effektive Nutzung ermöglicht.

 

Kostenrahmen:(1.400.000,-€)

 

KGS Passstraße

Maßnahme:

Vorhandene Räume im Untergeschoss sollen zu multifunktionalen Bereichen aufgewertet werden sowie durch Optimierung der Garderobensituation Raum für den multifunktionalen Ganztag geschaffen werden. Eine Überdachung der Verbindung zwischen Schul- und OGS Gebäude stellt eine im schulischen Alltag notwendige Nutzungsverbesserung da.

 

Kostenrahmen:(400.000,- €)

 

GGS Brander Feld – (Vorlage FB 45/0252/WP17)

Maßnahme:

Es ist die Schaffung eines Speiseraums nebst Küche unter Berücksichtigung bedarfsgerechter und flexibler Nutzungsmöglichkeiten vorgesehen.

Eine Nutzungsverbesserung durch eine Optimierung der räumlichen Zusammenhänge ist auch im Kontext mit der gemeinsamen Nutzung der sowohl von der Schule als auch von dem Jugend- und Begegnungshaus Brander Feld genutzten Räumlichkeiten zielführend.

 

Kostenrahmen:(1.500.000,- €)

 

2.3Digitale Bildung/ Infrastruktur/ Mediale Ausstattung

 

Digitale Bildung in den Schulen erfordert einerseits eine am allgemeinen Stand der Technik  orientierte Sachausstattung, andererseits aber auch eine Medienausstattung, die den pädagogischen Aufgaben der Schulen entspricht –  „Technik folgt Pädagogik“.

Die Realisierung dieses Anspruches erfordert Investitionen, die weitere Folgekosten (Lizenzen, Leitungsgebühren, etc.) bedingen. Hierzu sind erst nach  Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen Aussagen möglich.

 

Breitbandausbau der Schulen

Maßnahme:

Alle Schulen sollen mit einer zeitgemäßen Brandbreite versehen werden. Zur Anbindung an das Glasfaser Kabelnetz sind gegebenenfalls eigene Leitungen auf dem Schulgelände zu verlegen Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die auf den Schulgrundstücken liegenden Kupferleitungen mit  bis zu 100 Mbit belastbar sind.

Aktuell sollen die Schulen mit einer verbesserten Leitungsanbindung entsprechend ausgestattet werden. Dies scheint zunächst ausreichend.

Vor diesem Hintergrund werden derzeit lediglich Kosten der weiteren Projektentwicklung bei regio iT anfallen.

 

Kostenrahmen: 100.000,- €

 

Ausbau der Internen Netzinfrastruktur (LAN)

Maßnahme:

Die vorhandenen Verkabelungen in den Schulen sollen für einen gigabitfähigen Ausbau ertüchtigt werden.

Die erforderlichen  Investitionen in die Netzinfrastruktur betragen je Schulstandort  10.000,- €.

Kostenrahmen:590.000,- €

 

Ausbau WLAN Infrastrukturen

Maßnahme:

Zur Versorgung der mobilen Endgeräte ist flächendeckendes WLAN als Ergänzung der Verkabelung notwendig.

Die Ausstattung der Schulen mit WLAN ist zur Unterrichtsentwicklung in allen Unterrichtsfächern entsprechend der Lehrpläne und zur Unterstützung im Unterricht erforderlich.

Die Kosten der hierzu notwendigen Access Points (600 Stück) belaufen sich auf 1.800,- €/Stück.

 

Kostenrahmen:1.080.000,-€

 

Präsentationstechnik in den Unterrichtsräumen

Maßnahme:

Die Unterrichtsräume sollen möglichst flächendeckend mit digitaler Präsentationstechnik ausgestattet werden.

Hierdurch kann das Lernen mit Medien systematisch in Lernprozesse eingebunden werden und die Medienkompetenz in den Schulen gefördert werden.

Neben Standard – Deckenbeamer (Kosten circa 1.500,- €) werden zunehmend interaktive Beamer mit den entsprechenden Boards (Kosten circa 3.800,- €) eingesetzt.

Bei  diesen Kosten  sind sowohl die Verkabelung als auch die Höhenverstellung der Boards berücksichtigt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass je nach örtlicher Situation weitere Anschlussleitungen notwendig sind. In diesem Fall würden zusätzliche Kosten anfallen.

Bei der Ausstattung sind die Kriterien des zukünftigen kommunalen Medienentwicklungsplanes zu berücksichtigen.

 

Kostenrahmen:

Mischkalkulation 2.500,- € für ca. 800 Unterrichtsräume2.000.000,- €

 

Aufbau einer Desktop- Virtualisierung

Maßnahme:

Durch den Aufbau einer solchen zentralen Infrastruktur werden Cloud-Lösungen möglich, da ein Großteil der IT-Ressourcen samt Programmen und Daten in der Cloud bereitgestellt werden. Das Endgerät verliert so an Bedeutung, der Nutzer kann von überall, auch mobil über Notebook, Tablet oder Smartphone, Zugriff auf seine gewohnte Desktop-Arbeitsumgebung nehmen. Mit  dem Einsatz von ThinClients können zudem Serviceaufwände vor Ort in der Schule reduziert werden.

Bereits heute nutzen Schulen das Angebot einer Cloud Lösung zur Dateiablage, gemeinsamer Zugriffsmöglichkeiten etc.  Ucloud4Schools soll zukünftig kostenfrei den Schulen durch regio iT zur Verfügung stehen.

 

Kostenrahmen:150.000,- €

 

Beratungsleistungen zur IT Infrastruktur und IT Medienausstattung und Schulungen

Maßnahme:

Ausstattung der Schulen mit passender IT zur Unterstützung der pädagogischen Inhalte erfordert zunehmend auch externe Beratungsleistungen, die nicht im Leistungsschein der regio iT enthalten sind.

 

Kostenrahmen:32.000,- €

(10 Veranstaltungen im Jahr a‘ 800,- €)

 

Gesamtsumme Förderantrag   25.452.000,-  €

 

3.Fazit

 

In den aufgeführten Maßnahmen  spiegeln sich

-baufachlich notwendige Maßnahmen,

-Maßnahmen, die unmittelbare und sichtbare Verbesserungen am und im Schulgebäude darstellen,

-Maßnahmen, denen angesichts schulorganisatorischer Erfordernisse bereits entsprechende politische Beschlüsse zu Grunde liegen,

-Maßnahmen, die im Rahmen der Weiterentwicklung der Aachener Schullandschaft vorgesehen sind,

-Festlegungen, die im Rahmen der Erstellung des kommunalen Medienentwicklungsplanes notwendig werden

wieder.

Das hohe Investitionsvolumen erfordert aber auch einen zusätzlichen befristeten Stellenbedarf.

 

Auswirkungen steigenden bzw. sich veränderten Schulraumbedarfs bezüglich Beschulung im Ganztag und der fortschreitenden inklusiven Beschulung sind hierbei in der Grobplanung berücksichtigt. Die Beschulung ausländischer und zugewanderter Schülerinnen und Schüler konnte hier nur bedingt Berücksichtigung finden, da verlässliche Indikatoren nicht vorliegen und prognostische Überlegungen kaum möglich sind, u.a. da die Fortschreibung  Schulentwicklungsplanung für die SI und SII  derzeit erstellt wird.

Das Förderprogramm „Gute Schule“ ist auf Investitionen in die Bildungsstruktur insgesamt angelegt und daher nur bedingt bei der Beschaffung zusätzlicher Raumkapazitäten wirksam.

 

Die Gesamtsumme der aufgelisteten möglichen Fördermaßnahmen übersteigt den zu erwartenden Förderbetrag. Angesichts der größtenteils zugrundeliegenden groben Kostenschätzungen und möglicher zeitlicher Engpässe bei der Umsetzung der Maßnahmen wird vorgeschlagen, eine Überbuchung vorzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, müsste  eine ca. 20% Kürzung insgesamt bzw. die Streichung einer Einzelmaßnahme vorgenommen werden.

 

Eine zeitliche Priorisierung der aufgeführten Maßnahmen wird mit den beteiligten Dienststellen bis zur Förderantragstellung ab Januar 2017 erarbeitet.

Die genannten Ratsanträge sowie der Antrag zur Tagesordnung gelten mit der Beratung der Ausschussvorlage als erledigt.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Auf der Grundlage des noch im Landtag zu beschließenden „Schuldendiensthilfegesetz“ entstehen durch das Programm „Gute Schule 2020“ keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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