Kenntnisnahme - FB 11/0163/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnis der Organisationsuntersuchung in der Abteilung FB 45/200 - KiTas und Tagespflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 11/510
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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29.11.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Bei Gründung des FB 45 im Jahr 2008 wurden in der Abteilung 45/200 – KiTas und Tagespflege 4 Planstellen für die verwaltungsmäßige Abwicklung der KiTa-Angelegenheiten sowie 4 Planstellen für pädagogische Teamleitungen (Fachberatung und Vorgesetztenfunktion für die städtischen KiTas) besetzt.
Die Arbeit in der Abteilung ist seitdem geprägt durch eine Vielzahl von Änderungen und Aufgabenzuwächsen, auf die im Weiteren noch näher eingegangen wird. In Ermangelung fundierter Bemessungsgrundlagen und aufgrund immer wieder ad hoc auftretender Bedarfslagen wurden der Abteilung über die Jahre hinweg sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überplanmäßig zur Dienstleistung zugewiesen.
Diese überplanmäßigen Personalzuweisungen erfolgten immer unter dem Vorbehalt einer organisatorischen Betrachtung der gesamten Abteilung.
Nachdem zunächst der Bereich der Kindertageseinrichtungen einer solchen Organisationsuntersuchung unterzogen wurde, begann Ende 2013 die organisatorische Betrachtung des Verwaltungsbereichs.
- Wesentliche Feststellungen im Rahmen der Organisationsuntersuchung
- Aufgabenportfolio der Abteilung
Die heutigen Aufgabenstellungen der Abteilung 200 sind mit denen aus 2008 nicht mehr vergleichbar. Das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) brachte neben dem stufenweisen Ausbau des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz bis hin zu jedem Kind, das das 1. Lebensjahr vollendet hat, weitere maßgebliche Änderungen mit sich, die sich nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht auswirkten. Beispielhaft sei hier auf die Einführung der Sprachförderung, die Gründung von Familienzentren, die fortschreitende Inklusion sowie die Notwendigkeit differenzierter Konzeptionen hinsichtlich der unterschiedlichen Altersgruppen und Bedarfslagen der Kinder verwiesen.
Mit der zunehmenden Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sowie von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf ging eine höhere Betreuungsintensität einher. Damit verbunden wurde auch ein höherer Personalschlüssel erforderlich, sodass die Zahl der Beschäftigten in den Einrichtungen im Laufe der Zeit erheblich anstieg. Gleichzeitig erhöhte sich das für die Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellte Finanzvolumen deutlich. Neben einer Steigerung der Einrichtungsbudgets aufgrund des Betreuungsplatzausbaus stellten und stellen sowohl das Land NRW als auch der Bund zusätzlich Fördermittel zur Verfügung. Daher ist auch in diesem Bereich ein Aufgabenzuwachs zu verzeichnen, der sich insbesondere im Verwaltungsteam der Abteilung niederschlägt. Die Entwicklung dieser Aspekte kann den beigefügten Darstellungen entnommen werden (Anlage 1).
- Struktur der Abteilung
Es bestand Einvernehmen aller Beteiligten, dass die derzeitige Struktur der Abteilung (Anlage 2) Optimierungspotential bot. Das Ergebnis der diesbezüglichen Überlegungen ist dem beigefügten Organigramm zu entnehmen (Anlage 3).
Maßgebliche Änderungen im Vergleich zur derzeitigen Struktur:
- Einrichtung einer Sachgebietsleitungsebene
Sowohl der pädagogische Bereich als auch der Verwaltungsbereich sollen in Anlehnung an die im Rahmen der Re-Organisation des gesamten Fachbereichs 45 im Jahr 2015 geschaffene Struktur je eine Sachgebietsleitung erhalten, die sämtliche Themenstellungen aus und in Richtung der Abteilungsleitung zusammenführt. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich mit Abstand um die größte Abteilung der Stadtverwaltung handelt und die dortige Themenvielfalt mit der bisherigen Leitungsspanne und -struktur nicht zu bewältigen ist, erschien die Einrichtung der Sachgebietsleitungen organisatorisch geboten.
- Bündelung des Personalgeschäfts
Die Personaleinsatzplanung für den gesamten Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen mit aktuell mehr als 1.000 Beschäftigten erfolgt in der Abteilung FB 45/200 in enger Zusammenarbeit mit FB 11. Diese Aufgabe oblag bislang den sechs pädagogischen Teamleitungen. Aus organisatorischer Sicht ist jedoch die Bündelung der Personaleinsatzplanung bei gleichzeitiger Ansiedlung im Verwaltungsbereich sinnvoller. Daher wird dort eine neue Funktion „Personaleinsatz“ implementiert. Die durch diese Maßnahme verfügbaren Kapazitäten im pädagogischen Bereich können dann wieder vollumfänglich für die Wahrnehmung der Fachberatung und Vorgesetztenfunktion genutzt werden. Der entsprechende Bedarf wurde nicht nur durch die Stellenbemessung belegt, sondern auch durch die KiTa-MitarbeiterInnen immer wieder eingefordert (z.B. im Rahmen der durchgeführten Gesundheitszirkel im Zusammenhang mit dem Projekt „Gesundheitsschutz im Sozial- und Erziehungsdienst“).
- Bildung eines zweiten Verwaltungsteams
Aufgrund der Anzahl der unterstellten MitarbeiterInnen und der enormen Aufgabenvielfalt wird ein zweites Team im Verwaltungsbereich gebildet. In Anbetracht der Unterschiedlichkeit der wahrzunehmenden Funktionen als öffentlicher Träger der Jugendhilfe einerseits und Träger eigener Einrichtungen andererseits bot sich hier die Bildung zweier Verantwortungsbereiche mit entsprechender Geschäftsverteilung an.
- Stellenbemessung
Die Stellenbemessung ergab, dass die bislang überplanmäßigen Personaleinsätze vollumfänglich in ordnungsgemäße Planstellen umzuwandeln sind. Darüber hinaus sind insbesondere aufgrund des von der Politik weiterhin forcierten Betreuungsplatzausbaus sowie der oben benannten Aufgabenzuwächse zusätzliche, teilweise zeitlich befristete, personelle Ressourcen erforderlich.
- IT-Einsatz
Das 2012 eingeführte Anmeldeverfahren „KiTa-Portal“ der Firma LITTLE BIRD wird aktuell um ein Personalmodul erweitert, um insbesondere die Erstellung des Verwendungsnachweises zu vereinfachen. Gleichzeitig kann aber hierdurch auch die Personaleinsatzplanung effektiver gestaltet werden. Die Stadt Aachen fungiert hier, wie schon bei der Einführung des KiTa-Portals, als Pilotkommune und kann daher kostengünstig und maßgeblich an einer auf die hiesigen Bedarfe angepassten Ausgestaltung des neuen Moduls mitwirken.
- Fazit der organisatorischen Betrachtung
Betrachtet man alleine die Zuwächse im Finanzbereich und die seit 2008 stetig steigende Beschäftigtenzahl in den Einrichtungen, wird deutlich, dass mit den ursprünglich vorhandenen Personalkapazitäten die zusätzlichen Aufgaben nicht bewältigt werden können. Aufgrund dessen wurde bereits in der Vergangenheit überplanmäßig Personal zugewiesen. Wie die Stellenbemessung nunmehr belegt hat, sind diese Ressourcen zur Erledigung der Aufgaben weiterhin dort einzusetzen.
Im Zusammenhang mit dem politischen Auftrag, den Betreuungsplatzausbau in Aachen weiter zu forcieren und zu verstetigen, war überdies die Einrichtung einer weiteren Stelle für die Koordination der damit einhergehenden Maßnahmen angezeigt.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss hat daher in seiner Sitzung am 1. September 2016 dem Rat der Stadt Aachen die befristete Einrichtung dieser Stelle empfohlen.
Darüber hinaus hat der Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sondersitzung am 27. September 2016 dem Rat der Stadt seine Empfehlung hinsichtlich der Umwandlung der überplanmäßigen Einsätze in ordnungsgemäße Planstelle sowie zur Einrichtung der beiden Stellen für die Sachgebietsleitungen ausgesprochen.
Die Umsetzung der Untersuchungsergebnisse soll schrittweise erfolgen:
- Die Stelle zur Koordination des Betreuungsplatzausbaus konnte sofort besetzt werden.
- Die beiden Stellen für die neue Funktion „Personaleinsatzplanung“ können ab 01.01.2017 besetzt werden – das Stellenbesetzungsverfahren läuft aktuell.
- Die beiden Sachgebietsleitungsstellen können nach Genehmigung des Haushalts 2017 besetzt werden.
- Die Umwandlung der überplanmäßigen Einsätze in Planstellen kann ebenfalls nach Genehmigung des Haushalts 2017 erfolgen.
Die notwendigen Haushaltsmittel wurden zur Haushaltsplanung 2017 angemeldet. Die neue Struktur kann damit nach Genehmigung des Haushalts 2017 endgültig in Kraft treten.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
keine finanziellen Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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245,4 kB
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