Entscheidungsvorlage - FB 45/0292/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

2.       Er beauftragt die Verwaltung, mit der Bleiberger Fabrik eine Leistungsvereinbarung für die Jugendkunstschule abzuschließen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Jugendkunstschulen sind außerschulische Einrichtungen der kulturell-ästhetischen Kinder- und Jugendbildung. Sie verfolgen ein ganzheitliches Bildungsverständnis. Ihre Angebote beruhen auf den Prinzipien von Freiwilligkeit, Partizipation, Lebenswelt- und Sozialraumorientierung.

Angebotsschwerpunkte sind Kurse, Projekte sowie offene und mobile Angebote.

Sie kooperieren mit zahlreichen Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen, insbesondere mit Schulen und Kindertagesstätten. Die Jugendkunstschulen richten sich an alle Kinder und Jugendlichen.

Sie unterstützen Kinder und Jugendliche darin, ihr künstlerisches Potenzial zu entdecken, zu vertiefen und möglichst vielseitig zu entfalten. Sie wecken die Begeisterung für das kreative Tun und das Interesse für einen künstlerischen oder handwerklichen Werdegang.

 

Die Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik

Die Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik ist seit 2002 Mitglied im Landesverband der Jugendkunstschulen NRW. Seit 2010 erhält sie einen städtischen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro jährlich, mit der sie den städtischen Anteil ausweist, um aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW als Jugendkunstschule gefördert zu werden.

 

Die Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik kooperiert mit etwa 15 Schulen und erreicht somit wöchentlich mehr als 230 Kinder und Jugendliche in der Euregio Maas-Rhein. Außerdem werden insgesamt 21 Werkstätten an vier Schulen in Aachen mit 1,5 Stunden in der Woche angeboten.

 

10 Mal im Jahr führt die Jugendkunstschule musisch-kreative Werkwochen durch, in denen 800 Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren in insgesamt 40 Werkstätten von Künstlern begleitet werden.

 

Zudem finden Projektwochen zur kreativen Berufsorientierung und Kompetenzentwicklung mit Gesamtschulen, Realschulen und bislang der Reformpädagogischen Sekundarschule am Dreiländereck statt.

 

Die Jugendkunstschule wurde gemäß § 10 des 3. AG-KJHG NRW in den 3. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen aufgenommen. Mit der Verabschiedung des Förderplans in der KJA-Sitzung am 23.06.2015 bzw. am 24.06.2015 im Rat der Stadt Aachen wurde auch die Verstetigung der Förderung der Jugendkunstschule beschlossen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung schlägt vor, mit der Bleiberger Fabrik analog ihrer Leistungsbeschreibung für die Jugendkunstschule eine Leistungsvereinbarung abzuschließen. Der städtische Zuschuss zu den Betriebskosten für die Jugendkunstschule ist von PSP 4-060201-932-9, PSK 53180000 nach

PSP 4-060201-908-9, PSK 53180000 zu verlagern.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Mittel stehen im PSP 4-060201-932-9, SK 53180000 zur Verfügung

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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