Entscheidungsvorlage - FB 20/0085/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss an den DRK-Kreisverband Aachen e.V. zum Projekt "Wahlgroßelternschaft" aus der "Stiftung Elisabethspitalfonds"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Hr. Schlaak
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
29.11.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt den Zuschuss in einer Gesamthöhe von 68.640 € an den DRK-Kreisverband Aachen e.V. für das Projekt „Wahlgroßelternschaft“ aus der „Stiftung Elisabethspitalfonds“ für die Jahre 2017 und 2018. Der Zuschuss erfolgt für das Jahr 2017 i.H.v. 33.585 € und für das Jahr 2018 i.H.v. 35.055 €.
In Vertretung
Schwier
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Antrag vom 15.10.2016 beantragte der DRK-Kreisverband Aachen e.V. für das Projekt „Wahlgroßelternschaft“ einen Zuschuss in einer Gesamthöhe von 68.640,- € für die Jahre 2017 und 2018. Der Bedarf wird für das Jahr 2017 mit 33.585 € und für das Jahr 2018 mit 35.055 € beziffert.
Durch die Stiftungsverwaltung konnte festgestellt werden, dass das vorgenannte Projekt dem Satzungszweck der „Stiftung Elisabethspitalfonds“ im Sinne der Förderung der Wohlfahrtspflege entspricht.
Das Konzept wurde unter der Mitwirkung der städtischen Fachbereiche
- Verwaltungsleitung, Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement,
- Kinder, Jugend und Schule
- Wohnen, Soziales und Integration, Leitstelle „Älter werden in Aachen
erstellt und ist eins der zwölf familienpolitischen Ziele der Stadt Aachen im Rahmen der Zielvereinbarung zur Erlangung des Zertifikats „Familiengerechte Kommune“.
Aufgrund der bereits erfolgten Einbindung mehrerer städtischer Fachbereiche in die Konzeptionierung sowie der Ratsentscheidung über die Umsetzung des o.g. Zielvereinbarung, die u.a. dieses Projekt beinhaltet, wird das Projekt als förderungswürdig bewertet.
Die Zweckidentität im Sinne der steuerlichen Gemeinnützigkeit ist ebenfalls gegeben.
Der o.g. Betrag kann durch die Stiftung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stiftungserträgen aus Mittelvorträgen aus Vorjahren, als Zuschuss gewährt werden.
Gemäß §6 lit. b) der Satzung der „Stiftung Elisabethspitalfonds“ entscheidet der zuständige Fachausschuss der Stadt Aachen über unterjährige Einzelmaßnahmen bei einem Betrag von über 20.000 Euro über die Vergabe der Stiftungsmittel.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
| ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|