Entscheidungsvorlage - FB 45/0316/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
  2. beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V. (AWO) in Höhe von maximal 57.900 € zwecks Ertüchtigung des Brandschutzes in der KiTa Goerdelerstraße 10 in Aachen.
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die AWO betreibt in dem städtischen Gebäude Goerdelerstraße 10 derzeit die viergruppige KiTa „Mittendrin“. Für die KiTa besteht seit dem 09.08.1995 ein Nutzungsvertrag zwischen dem Liegenschaftsamt der Stadt Aachen (heute FB 23) und der AWO. Gemäß § 3 dieses Nutzungsvertrages wird keine Nutzungsentschädigung erhoben, allerdings obliegt dem Nutzer die gesamte Unterhaltung an Dach und Fach sowie die bauliche und technische Unterhaltung von innen.

Im Auftrag des Fachbereichs Immobilienmanagement (FB 23) wird das Gebäude durch die gewoge  AG Aachen verwaltet.

 

Im Rahmen des Ausbaus von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder in der KiTa wurde ein neues Brandschutzkonzept erforderlich.

 

Vor diesem Hintergrund hat die gewoge AG Aachen das Architektenbüro Scholl im April 2015 mit der Erstellung eines Brandschutzkonzepts gemäß § 9 BauPrüfO zur Nutzungsänderung der KiTa „Mittendrin“ mit vier Gruppen für die Betreuung von U3-Kindern beauftragt. Die Kosten für die Umsetzung dieses Brandschutzkonzeptes belaufen sich nach Mitteilung der gewoge AG Aachen vom 30.09.2016 auf 57.900 €.

 

Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung des erarbeiteten Brandschutzkonzeptes können nicht über die Fördermittel des Landes NRW für den U3-Ausbau beglichen werden. Ein beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) gestellter Antrag auf Gewährung einer zusätzlichen Förderung wurde ebenfalls negativ beantwortet. Da die AWO die Kosten für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes, die als außerplanmäßige technische Anpassungen verstanden werden können, nicht eigenständig tragen kann, hat sie mit Schreiben vom 05.11.2015 einen Antrag auf Bereitstellung entsprechender Finanzmittel gestellt.

 

Die Umsetzung des Brandschutzkonzepts ist zur Gewährleistung der Sicherheit der Kinder, des Personals und weiterer Menschen, die sich täglich in der KiTa aufhalten oder in der Umgebung wohnen, gesetzlich vorgeschrieben und zwingend notwendig.

 

 

  1. Finanzierung

Zur Deckung des einmaligen Zuschusses an die AWO stehen in 2016 im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit Mittel in ausreichender Höhe auf der Position 4-060101-980-6; 52410000 zur Verfügung. Ein entsprechender Antrag nach § 9 Abs. 2 der Haushaltssatzung wird an die Finanzsteuerung gerichtet.

 

Damit ist die Gesamtfinanzierung der Ertüchtigung des Brandschutzes sichergestellt.

 

 

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die AWO ist gemäß bestehendem Nutzungsvertrag für die Ertüchtigung des Brandschutzes zuständig, ist aus finanziellen Gründen allerdings nicht in der Lage dazu.

 

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) ist auf die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren und die diesbezügliche Mitwirkung der freien Träger in der Stadt Aachen angewiesen. Darüber hinaus ist die Umsetzung des Brandschutzkonzepts zur Gewährung der Sicherheit im Brandfall gesetzlich vorgeschrieben und zwingend notwendig.

 

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, dass die Kosten für die brandschutztechnische Ertüchtigung der KiTa „Mittendrin“ in der Goerdelerstraße 10 aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln gedeckt werden. Hierzu ist der AWO ein einmaliger Zuschuss in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal in Höhe von 57.900 €, zu gewähren.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Ertüchtigung des Brandschutzes:

4-060101-980-6, 53180000 1)

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0 1)

57.900

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-57.900

0

 

 

Deckung ist gegeben aus 4-060101-980-6; 52410000

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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