Entscheidungsvorlage - FB 45/0317/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Mitte, dass

  1. die Verwaltung beauftragt wird, die Herrichtung der freien Räumlichkeiten für die zusätzliche Gruppe in der KiTa Johanniterstraße 4a möglichst zeitnah zu erwirken. Hierfür ist E 26 mit der Umsetzung zu beauftragen.

 

Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss zu beschließen, dass

  1. die Verwaltung beauftragt wird, die Herrichtung der freien Räumlichkeiten für die zusätzliche Gruppe in der KiTa Johanniterstraße 4a möglichst zeitnah zu erwirken. Hierfür ist E 26 mit der Umsetzung zu beauftragen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die Stadt Aachen betreibt derzeit eine viergruppige KiTa in den städtischen Räumlichkeiten der Johanniterstraße 4a.

 

Ein Teil dieser Räumlichkeiten wurde seitens der RWTH Aachen zur Betreuung der Kinder von Beschäftigten und Studierenden angemietet. Das Vertragsverhältnis wurde zum 31.08.2016 einvernehmlich gekündigt.

 

Die KiTa Johanniterstraße 4a liegt im Sozialraum 2, Hochschulviertel/ Hörn, mit einer geringen Versorgungsquote sowohl im U3-Bereich (40,53 %) als auch im ü3-Bereich (72,41 %), sodass ein entsprechender Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen besteht.

 

Mit Blick auf den Bedarf sollen die zum 01.09.2016 frei gewordenen Räumlichkeiten in der Johanniterstraße 4a nunmehr für eine zusätzliche städtische U3-Gruppe hergerichtet werden. Derzeit wird geprüft, ob eine Förderung der neu zu schaffenden KiTa-Plätze im Rahmen des Investitionsprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen möglich ist.

 

  1. Räumlichkeiten der Johanniterstraße 4a

In einem gemeinsamen Ortstermin mit der Leitung der KiTa Johanniterstraße 4a, dem Gebäudemanagement (E 26) und FB 45/200 (KiTa und Tagespflege) wurden die freien Räumlichkeiten auf ihre Geeignetheit für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren geprüft.

 

Es wurde sich darauf verständigt, dass einige Umbauten erforderlich sind, dann aber eine entsprechende Nutzung für eine U3-Gruppe möglich ist. Zu den erforderlichen Umbauten zählen die Herrichtung des sanitären Bereichs und des Gruppennebenraums, der bisher als Außengeräteraum genutzt wurde, sowie Bodenbelags- und Malerarbeiten.

Darüber hinaus sind die neuen Räumlichkeiten für die U3-Gruppe entsprechend auszustatten.

 

Die im Rahmen der Herrichtungsmaßnahmen zu erwartenden Belastungen für Kinder und Betreuungspersonal sind nach Rücksprache mit E 26 und der KiTa-Leitung grundsätzlich zu vertreten, sodass die Maßnahmen auch während der Öffnungszeiten der KiTa durchgeführt werden können.

 

E 26 ist zeitnah mit der Durchführung der Herrichtungsmaßnahmen zu beauftragen, damit die neue U3-Gruppe schnellstmöglich in Betrieb genommen werden kann. Die Durchführung wird voraussichtlich Anfang 2017 erfolgen.

 

  1. Finanzierung

Mit Vorlage der Kostenschätzung durch E 26 wurden für die Herrichtung der Räumlichkeiten in der jetzigen Planungsphase Kosten in Höhe von 56.420,00 € kalkuliert.

 

Hinzu kommen Kosten in Höhe von 15.000,00 € für die Ausstattung der neu zu schaffenden KiTa-Gruppe.

 

In der mittelfristigen Haushaltsplanung stehen in 2017 auf der Position 4-060101-980-6; 52410000 die benötigten Mittel in Höhe von 56.420,00 € zur Verfügung.

 

Für die Ausstattung der neu zu schaffenden KiTa-Gruppe stehen im Haushaltsentwurf 2017 ff. die benötigten Mittel in Höhe von 15.000,00 € auf der Position 5-060101-800-00200-810-1; 78350000 zur Verfügung. Da die Mittel aus diesem PSP-Element für die o.g. Maßnahmen zweckentsprechend verausgabt werden sollen, jedoch nicht genutzt werden können, da die erforderliche Ausstattung ausschließlich für eine U3-Gruppe gedacht ist, wurde im Rahmen der Veränderungsnachweisung eine Verlagerung der Mittel auf 5-060101-800-00100-810-1; 78350000 angemeldet.

 

Für die laufenden Betriebskosten, die im Rahmen der zusätzlichen KiTa-Gruppe anfallen, stehen ebenfalls ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

Damit ist die Gesamtfinanzierung der baulichen Maßnahme sichergestellt.

 

  1. Ausblick

Insoweit die Herrichtung der derzeit freien Räumlichkeiten der KiTa Johanniterstraße 4a beschlossen wird, könnte nach Abschluss der baulichen Maßnahmen eine neue U3-Gruppe in Betrieb genommen werden.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung die Herrichtung der freien Räumlichkeiten der KiTa Johanniterstraße für eine zusätzliche U3-Gruppe aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln vor. Hierfür ist E 26 mit der Durchführung der Herrichtungsmaßnahmen zu beauftragen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Ausstattung:

5-060101-800-00100-810-1; 78350000 1)

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

1) 677.200

677.200

465.000

480.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-15.000

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben aus

5-060101-800-00200-810-1; 78350000

 

 

Baumaßnahme:

4-060101-980-6; 52410000 2)

 

Folgekosten Festwert:

1-060101-800-4; 52560000 3)

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

2) 278.600

(+ 336.00 € aus VJ)

(+ 54.081,44 € apl/üpl)

 

3) 1.134.200

(+ 273.825,77 € aus VJ)

(-107.260 € apl/üpl)

278.600

(+ 336.00 € aus VJ)

(+ 54.081,44 € apl/üpl)

 

1.134.200

(+ 273.825,77 € aus VJ)

(-107.260 € apl/üpl 0

857.000

 

 

 

2.186.500

 

 

857.000

 

 

 

2.186.500

 

 

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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