Entscheidungsvorlage - FB 56/0002/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Aachen-Eilendorf zu beschließen.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie fasst vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand folgende Beschlüsse:

 

Das Mehrgenerationenhaus in Aachen/Brand ist Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses.

Die Stadt Aachen beabsichtigt –vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017- die zweckgebundene Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von jährlich 10 TEURO während der Förderphase 2017-2020 aus PSP-Element 4-100405-902-3 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“, Kostenart 53180000.

 

Das Mehrgenerationenhaus in Aachen/Eilendorf ist Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses

Die Stadt Aachen beabsichtigt –vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017- die zweckgebundene Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von jährlich 10 TEURO während der Förderphase 2017-2020 aus PSP-Element 4-100405-902-3 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“, Kostenart 53180000.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Aachen-Brand zu beschließen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Jahr 2006 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhaus gestartet. Derzeit werden 450 Häuser im Rahmen des Aktionsprogramms II bundesweit bis 2016 gefördert.

Das Bundesministerium hat das Interessenbekundungsverfahren für die 3. Förderphase im April 2016 gestartet.

Für das Gebiet der Stadt Aachen haben sich die Katholische Kirchengemeinde St. Donatus/Brand für den Bereich Brand und das Helene-Weber-Haus für den Bereich Eilendorf mit Ausstrahlung nach Rothe Erde beworben.

 

In der aktuellen Förderrichtlinie des Bundes für die Förderperiode 2017-2020 heißt es:

„Ziel des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter Einbringung der Mehrgenerationenhäuser bestmöglich zu gestalten. Der Bund fördert und stärkt die Kommunen in ihren Bemühungen, den aus dem demografischen Wandel resultierenden Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, den Zugang zu und die Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und neu auftretende Herausforderungen wie die Flüchtlingsintegration zu bewältigen.

In enger Abstimmung mit der Kommune richtet das Mehrgenerationenhaus sein Profil an den mit der demografischen Entwicklung vor Ort einhergehenden Bedarfen aus. Durch die flexible und sozialraumorientierte Ausrichtung werden die Mehrgenerationenhäuser für die Kommunen noch stärker zu einem zentralen Akteur bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts.“

 

Folgende Querschnittsziele prägen die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser:

-          Generationenübergreifendes Arbeiten

-          Sozialraumorientierung

-          Einbindung freiwilligen Engagement

 

Damit ergänzt die Idee der Mehrgenerationenhäuser in adäquater Weise das städtische Konzept der Begegnungszentren. Das Konzept der Begegnungszentren begegnet den Herausforderungen des Demographischen Wandels. Die Bevölkerung wird insgesamt nicht nur älter, sondern sie verbleibt gleichzeitig länger in ihrer eigenen Häuslichkeit. Die Aufrechterhaltung von Kontakten, die Integration in gemeinwesenorientierte Netze und die wohnortnahe Information und Beratung über (Hilfe-) Angebote sowie deren Organisation und Vermittlung ist daher eine wichtige Aufgabe, die zudem alle Teilräume Aachens betrifft. Diese Aufgaben werden von den Begegnungszentren wahrgenommen. Inzwischen gibt es in Aachen acht Begegnungszentren (Kronenberg, Preuswald, Forst, Hörn, Mitte, Nord, Ost, Haaren), mit einem eigenen Profil und einer Ausrichtung auf die spezifischen Bedarfe im Quartier.

Mit der Etablierung der Mehrgenerationenhäuser in Eilendorf (mit Berücksichtigung von Rothe Erde) und Brand würden zwei Räume in den Fokus genommen werden, in denen noch keine Begegnungszentren und ein damit verbundenes Angebot bestehen. Das Angebot von Begegnung, generationenübergreifendem Zusammenleben und Quartiersarbeit würde durch die Mehrgenerationenhäuser gestärkt werden. Die Mehrgenerationenhäuser sind des Weiteren eine vielversprechende Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der durch Ratsbeschluss am 28.01.2015 angenommenen Zielvereinbarung zur Erlangung des Zertifikats „Familiengerechte Kommune“ (hier Handlungsfeld 6.1 – Förderung von Nachbarschaften im Quartier / Unterpunkt 4 Erschließung neuer Strukturen für Begegnung). 

 

Während der Förderperiode 2017-2020 beträgt der Bundeszuschuss als Festbetragsförderung

30 TEURO pro Haus und Jahr, die kommunale Kofinanzierung 10 TEURO pro Jahr und Haus.

 

Im oben erwähnten Interessenbekundungsverfahren mussten die Bewerber bereits die Auswahl zu den o.g. Schwerpunktthemen treffen, die Konzeptidee vorstellen sowie Aussagen zu den geplanten generationsübergreifenden, interkulturellen und bedarfsorientierten Begegnungsangeboten, zu den geforderten Räumlichkeiten (Offener Treff, Barrierefreiheit, Internetzugang) und zu den Verkehrsanbindungen treffen.

Die Stadt Aachen hat im Interessenbekundungsverfahren die erforderlichen Absichtserklärungen der Gebietskörperschaft zur zweckgebundenen Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses sowie zur Einbringung eines Beschlusses der Vertretungskörperschaft über die kommunale Einbindung des Mehrgenerationenhauses abgegeben.

 

Das Interessenbekundungsverfahren wird durch ein sogenanntes „Jubelschreiben“ abgeschlossen, indem der Antragsteller zur Abgabe des Antrags aufgefordert wird.

Im Antragsverfahren müssen dann die verbindlichen Zusagen der Kommune beigefügt werden.

Ob die Interessenbekundungsverfahren positiv verlaufen, wird sich bis Jahresende zeigen.

 

Die Trägervertretungen stellen ihre Projekte kurz mündlich in der Sitzung vor.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Die Kofinanzierung in den Jahren 2017 – 2020 in Höhe von 20.000 € jährlich erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 aus dem PSP-Element 4-100405-902-3 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“, Kostenart 53180000.

 

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