Entscheidungsvorlage - FB 61/0589/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Oberforstbacher Straße: Einrichtung eines Fußgängerüberweges
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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14.12.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. 2016/2-05) den Planungsbeschluss für den Fußgängerüberweg in der Oberforstbacher Straße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Es besteht ein Bedarf zur Optimierung der Schulwegsicherung zur KGS Aachen-Kornelimünster. Im Herbst 2013 hat der Verkehrshelfer im Knoten Oberforstbacher Straße / Schleckheimer Straße seinen Dienst eingestellt und die Grundschulkinder mussten auf dem in den Schulwegeplänen empfohlenen Schulweg die Oberforstbacher Straße ungesichert queren (vgl. Schulwegplan, Anlage 1 sowie Fotos in Anlage 2). Seit Anfang 2016 ist morgens vor Schulbeginn wieder ein Verkehrshelfer vor Ort.
Um die Sicherheit dauerhaft und zu allen Tageszeiten und für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, wurden nun bauliche Alternativen für die Querung der Oberforstbacher Straße geprüft.
Prüfung
Es bestehen grundsätzlich mehrere Möglichkeiten zur Sicherung des Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn:
Mittelinsel
Die Anlage einer Mittelinsel in der Oberforstbacher Straße als Querungshilfe wurde geprüft. Die Straßenbreite reicht hierfür jedoch nicht aus. In diesem Knoten sind u.a. abbiegende Gelenkbusse mit ihrem entsprechenden Platzbedarf zu berücksichtigen.
Fußgängerüberweg (Zebrastreifen)
Bei bestimmten örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen ist nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) und den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) in Betracht zu ziehen. Das Verkehrsaufkommen reicht für die Anordnung eines FGÜ aus: Bei einer repräsentativen Zählung in der morgendlichen Spitzenstunde zwischen 7:15 und 8:15 Uhr querten im betroffenen Bereich der Oberforstbacher Straße 59 Fußgänger, dabei wurden 396 abbiegende Kfz gezählt. FGÜ können ferner unabhängig von den Verkehrsstärken bei einer besonderen Gefährdungslage bzw. besonderer Schutzbedürftigkeit der Querenden (alte Menschen, Kinder) angeordnet werden.
Fußgängerampel
Auch der Einsatzbereich einer Lichtsignalanlage ist von den Umfeldbedingungen und Nutzungen abhängig. Nach den RASt 06 zeigt sich, dass beim vorhandenen Verkehrsaufkommen (abbiegende Pkw sowie querende Fußgänger) die Einrichtung einer Fußgängerampel nicht begründet und empfohlen werden kann.
Aufgrund der Prüfergebnisse wird die Planung eines Fußgängerüberweges weiter verfolgt.
Planung
In der Oberforstbacher Straße wird ein 4,0 m breiter Fußgängerüberweg geplant, vgl. Anlage 3. Der Fußgängerüberweg wird mit Zeichen 293 StVO markiert (Zebrastreifen), mit Zeichen 350 StVO (Fußgängerüberweg) beschildert und soll beleuchtet werden. Der Gehweg auf der nördlichen Seite wird an der engsten Stelle von 1,50 m auf 2,10 m verbreitert, indem die Fahrbahn der Einmündung eingeengt wird. Auf eine frühzeitige Erkennbarkeit der Querungsstelle ist zu achten. Wartepflichtige Fahrzeuge müssen rechtzeitig vor dem bevorrechtigten Fußgänger anhalten können. Deshalb wird der Fußgängerüberweg ca. 9 m von der übergeordneten Straße entfernt eingerichtet. In der Schleckheimer Straße wird wegen der Sichtbehinderung durch das Brückenwiderlager zudem ca. 30 m vor der Einmündung das Verkehrszeichen 133-10 StVO (Gefahrzeichen Fußgänger) mit dem Zusatzzeichen 1000-21 StVO (rechtsweisender Pfeil) aufgestellt.
Finanzierung
Für die Maßnahme wird mit Baukosten in Höhe von rd. 32.500 € gerechnet. Hinzu kommen Kosten für Markierung, Beschilderung und Beleuchtung.
Unter PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 sind jährliche Mittel für Kleinmaßnahmen im Straßenraum eingeplant. Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2017 wird die Maßnahme in die Prioritätenliste für Kleinmaßnahmen aufgenommen.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung befürwortet die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nach vorliegender Planung und empfiehlt eine zeitnahe Umsetzung in 2017.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 174.000 | 174.000 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 174.000 | 174.000 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 87.500 | 87.500 | 288.800 | 288.800 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 107.500 | 107.500 | 348.800 | 348.800 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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89,7 kB
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