Entscheidungsvorlage - FB 61/0590/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Harscampstraße - Aufhebung der Einbahnregelung im Abschnitt zwischen Siederstraße und Adalbertstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
14.12.2016
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Harscampstraße im Abschnitt zwischen Siederstraße und Adalbertstraße ist nur für den Einbahnverkehr in Richtung Fußgängerzone (Adalbertstraße) freigegeben.
Mit Fertigstellung des Geschäftshauses der AquisPlaza wurde auf Seiten des Geschäftshauses ab der neuen Planstraße zwischen Adalbertsberg und Harscampstraße das Fahrbahnrandparken wieder erlaubt und eine Liefer- und Ladezone eingerichtet.
Auf der gegenüberliegenden Seite wurde das Fahrbahnrandparken im Bereich zwischen Siederstraße und Fußgängerzone vollständig untersagt.
Seit einiger Zeit beantragen Radfahrer die Freigabe der Einbahnstraße in Gegenrichtung, um keinen Umweg über die Reihstraße fahren zu müssen, wenn sie aus der Adalbertstraße kommend in Richtung Surmondtplatz fahren möchten.
Die Prüfung dieses Antrages unter Beteiligung der Polizei hat ergeben, dass eine Freigabe erfolgen kann.
Innerhalb der Prüfung wurden aber auch Überlegungen angestellt, die Einbahnstraße aufzuheben und den Abschnitt der Harscampstraße für den Zweirichtungsverkehr freizugeben.
Sowohl Radfahrer als auch Liefer- und Ladeverkehr, die die Adalbertstraße verlassen hätten dann die Möglichkeit direkt über die Harscampstraße in Richtung Surmondtstraße zu fahren ohne durch die sehr enge Reihstraße fahren zu müssen, in der Abschnittsweise keine Gehwege vorhanden sind.
Die vorhandene Restfahrbahnbreite in der Harscampstraße lässt zwar kein gleichzeitiges Begegnen zu, der Abschnitt ist aber so kurz, dass gefahrlos auf Sicht gefahren werden kann. Begegnen können sich Fahrzeuge auf Höhe der Einmündung Siederstraße.
Die Verwaltung beabsichtigt aus den vorgenannten Gründen die Einbahnstraße aufzuheben und schlägt der Bezirksvertretung vor, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.