Entscheidungsvorlage - B 03/0072/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 19. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2017 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 19. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2017 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Rat der Stadt beschließt den 19. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Kanalanschluss­satzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2017 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Gebührenbedarfsberechnung 2017

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,07 € von 2,68 € auf 2,75 €.

 

Erhöhung der Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser um 0,06 €

von 1,52 € auf 1,58 €.

 

Erhöhung der Niederschlagswassergebühr um 0,02 € von 1,01 € auf 1,03 €.

 

 

Die zum 01.01.2017 vorgeschlagenen Gebührensätze sind kostendeckend.

 

Auf dieser Grundlage sind in der Kanalgebührensatzung die Gebührensätze in § 3 Abs. 8,

§ 3a Abs. 3 sowie § 4 Abs. 6 zum 01.01.2017 wie folgt neu festzusetzen:

 

Zu § 3 (8)Die Schmutzwassergebühr ist von € 2,68 auf € 2,75 zu erhöhen.

 

Zu § 3a (3)Die Gebühr für nicht behandlungsbedürftiges Abwasser ist von € 1,52 auf

1,58 zu erhöhen.

 

Zu § 4 (6)Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,01 auf € 1,03 zu erhöhen.

 

 

Gebührenhöhe

 

Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung  für den Entwässerungshaushalt 2017 würde bei unveränderten Gebührensätzen und bei einem durch Gebühren zu deckenden  Kostenvolumen in Höhe von insgesamt 53.683.366,- € einen Verlust in Höhe von 1.237.926,- € ausweisen (siehe Anlage 3).

Unter Berücksichtigung der Gesamtkosten von 63.261.401,- € (siehe Anlage 2) ist, zusätzlich zu einer erneuten Entnahme aus dem Sonderposten Kanal, eine Anhebung der Gebührentarife, wie vorstehend dargelegt, erforderlich.

 

Der Frischwasserverbrauch als Kostenträger für SW verringert sich geringfügig um 50.000 m³ auf 14.250.000 m³. Dieser Rückgang ist eine Auswirkung des allgemeinen Trends der ressourcenschonenden Frischwassernutzung.

Die versiegelten Flächen als Kostenträger für die Niederschlagswassergebühr sind aufgrund von fortwährenden Erschließungen weiterhin deutlich ansteigend (+ 250.000 m²). 

 

Die gebührenrelevanten Kosten der Rechnungsperiode werden insgesamt um 1.077.301,- € steigen. Dies entspricht einer Kostensteigerung von 1,73 %.

 

Zur Deckung der insgesamt gestiegenen Kosten wird im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2017 dem Sonderposten Kanal ein Betrag in Höhe von 2,0 Mio. € entnommen und zur Abfederung der Kostensteigerung eingesetzt.

Mit dieser Entnahme werden die Überschüsse aus den Jahren 2013 und 2014 an den Gebührenzahler zurückgeführt. Ob zukünftig noch Überschüsse zur Kostensenkung zur Verfügung stehen werden, ist zum aktuellen  Zeitpunkt ungewiss; der Sonderposten Kanal wird durch diese Entnahme aufgezehrt.

 

Betriebsführungsentgelt STAWAG

Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde gemäß der vertraglichen Vereinbarungen wie Preisgleitklausel und Mengen- und Aufgabenzuwachs um ca. 116.900 € angepasst. Dies entspricht einer Kostensteigerung von ca. 2,06 %.

Wasserverbandsbeitrag

Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den von der Verbandsversammlung beschlossenen Veranlagungsregeln.

r 2017 beträgt der prognostizierte Gesamtbeitrag ca. 27.000.900 € und sinkt somit um 56.500  bzw. 0,21 %.

Kalkulatorische Kosten

Bedingt durch die weiterhin notwendigen Investitionen zur Sanierung des Kanalnetzes und den Ausbau des Kanalnetzes durch Erschließungen, steigen die Abschreibungen um 680.000 € auf insgesamt 12.082.000 € und die kalkulatorischen Zinsen um 351.000 € auf insgesamt 15.855.000 €.

Der kalkulatorische Zinssatz wird 2017 bei 5,81%  liegen und damit seinen Abwärtstrend fortsetzen.

Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2016 sind der Kostenaufstellung zur Gebühren­bedarfsberechnung 2017 gegenübergestellt, sodass die einzelnen Veränderungen der Positionen verdeutlicht werden.

 

 

 

2. Folgeänderungen aufgrund der Neufassung der städtischen Entwässerungssatzung

 

Mit der Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Aachen (Vorlage B 03/0073/WP17) gehen auch Folgeänderungen der Kanalgebührensatzung einher. Diese verweist sowohl im Titel als auch an mehreren Stellen im Satzungstext auf die bestehende Kanalanschlusssatzung (Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Aachen vom 22.12.1980 in der Fassung des 10. Nachtrages). Die erforderlichen Änderungen sind in dem beigefügten 19. Nachtrag zur Gebührensatzung unter den Ziffern 1, 2, 4 und 7 aufgeführt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Anlagen

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