Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 49.5/0068/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur: gem. Sitzung vom 15.11.2016

Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2017 in der vorliegenden Fassung zur Beschlussfassung.

Darüber hinaus empfiehlt der Betriebsausschuss Kultur dem Rat der Stadt Aachen zur Beschlussfassung:

1. Kosten, die sich aus dem krankheitsbedingten Ausfall der Mitarbeiter(-innen) aus dem Pool

ergeben, sollen nicht zu Lasten des Kulturbetriebs gehen, sondern aus dem

gesamtstädtischen Haushalt gedeckt werden.

2.Kosten, die bedingt durch die Aufgabenzuordnung vom Standesamt auf das Stadtarchiv

entstanden sind, sollen nicht zu Lasten des Kulturbetriebs gehen, sondern aus dem

gesamtstädtischen Haushalt gedeckt werden.

 

Beschlussvorschlag Finanzausschuss: gem. Sitzung vom 15.11.2016

Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2017 in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis.

Darüber hinaus nimmt der Finanzausschuss von folgender Empfehlung Kenntnis:

Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zur Beschlussfassung:

1. Kosten, die sich aus dem krankheitsbedingten Ausfall der Mitarbeiter(-innen) aus dem Pool

ergeben, sollen nicht zu Lasten des Kulturbetriebs gehen, sondern aus dem

gesamtstädtischen Haushalt gedeckt werden.

2.Kosten, die bedingt durch die Aufgabenzuordnung vom Standesamt auf das Stadtarchiv

entstanden sind, sollen nicht zu Lasten des Kulturbetriebs gehen, sondern aus dem

gesamtstädtischen Haushalt gedeckt werden.

 

Beschlussvorschlag Rat: gem. Sitzung vom 15.11.2016

Der Rat der Stadt Aachen stellt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2017 in der vorliegenden Fassung fest.

Darüber hinaus empfiehlt der Betriebsausschuss Kultur dem Rat der Stadt Aachen zur Beschlussfassung:

1. Kosten, die sich aus dem krankheitsbedingten Ausfall der Mitarbeiter(-innen) aus dem Pool

ergeben, sollen nicht zu Lasten des Kulturbetriebs gehen, sondern aus dem

gesamtstädtischen Haushalt gedeckt werden.

2.Kosten, die bedingt durch die Aufgabenzuordnung vom Standesamt auf das Stadtarchiv

entstanden sind, sollen nicht zu Lasten des Kulturbetriebs gehen, sondern aus dem

gesamtstädtischen Haushalt gedeckt werden.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 14 der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ vom 14.02.2007 wird der Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr dem Betriebsausschuss Kultur bis spätestens 30.11. des laufenden Wirtschaftsjahres zur Beratung vorgelegt und im Anschluss daran dem Rat der Stadt zur Feststellung zugeleitet.

Des Weiteren ist der Wirtschaftsplan dem Finanzausschuss zur Anhörung/Empfehlung gemäß der stadtinternen Abstimmungen/Absprachen vorzulegen.

Der Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht wird hiermit vorgelegt.

Der Wirtschaftsplan 2017 weist einen Zuschussbedarf in Höhe von 18.107.100,00 Euro aus. Der Wirtschaftsplan gliedert sich insgesamt in 11 Teilbudgets.

Gemäß dem Beschluss des Hauptausschusses vom 06.07.2016 soll das Depot Talstraße dem E 49 ab dem 01.01.2017 zugeordnet werden.

Dem zu Folge wurde den bestehenden Geschäftsbereichen ein weiterer Geschäftsbereich „Depot Talstraße“ hinzugefügt.

Die erforderliche Satzungsänderung entnehmen Sie bitte einem weiteren Tagesordnungspunkt dieses Ausschusses.

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 ist insgesamt auskömmlich, sofern der Zuschuss des Rechtsträgers (der Stadt Aachen) mit 18.107.100,00 Euro ausgewiesen wird.
 

Auf folgende Risiken/Änderungen ist hinzuweisen:

  1.                 Kosten/Einnahmeveränderungen im Vergleich zu den Vorjahren
    1. Personalkosten
         - Die Tariferhöhungen wurden mit 223.000 Euro für Arbeitnehmer sowie 25.400 Euro für
           Beamte im Jahr 2017 berechnet. Dies entspricht der Kalkulation des Dezernats II in Bezug
           auf Arbeitnehmer.
        - Für das Ludwig Forum (E 49/2) ist eine Teilzeitstelle (19,25 Stunden) für einen Kurator
          eingerichtet. Diese Kosten belaufen sich auf 32.500 Euro.
         - Krankenstände innerhalb der Servicedienste (insbesondere Bewachung/Kassenpersonal)     

  belaufen sich auf ca. 150.000 Euro. Hierzu wird auf die Vorlage für den Wirtschaftsplan
  2016  (auch beraten im Betriebsausschuss Kultur am 10.12.2015) verwiesen.

       2.Depot Talstraße

Der Zuschussbedarf für das Depot Talstraße beläuft sich 291.600 Euro nach Berechnungen des E 49. Hierin enthalten sind auf der Einnahmeseite die Mieterträge der ständigen Mieter und auf der Ausgabeseite erforderliche Personalkosten, Kosten für den Unterhalt der Betriebseinrichtung (Gebäude und Räume), der Verwaltungskostenbeitrag, IT-Kosten sowie Abschreibungen auf Grund der Beschaffung von Technik und weitere Ausstattung.

       3.Route Charlemagne

Die erforderlichen zusätzlichen Betriebskosten belaufen sich auf 60.000 Euro per anno gemäß Berechnung des Gebäudemanagements.

Des Weiteren sind Mittel in Höhe von 362.700 Euro erforderlich, um die technische Wartung/ Ausstattung der Häuser der Route Charlemagne zu gewährleisten.

Sofern möglich können diese aus Rücklagen des E 49 bestritten werden
 

  1.                 Weitere, nicht im Wirtschaftsplan erhaltene Forderungen/ Risiken liegen wie folgt vor:

II a.Forderungen gemäß Beschluss des Betriebsausschusses Kultur:

1. Das Stadtarchiv stellt den Antrag auf eine Papierrestaurierungsfachkraft für die                   Restaurierung der Standesamtsurkunden in Höhe von 157.000,00 € (für 3,5 Jahre).

    Diese konnte nicht einbezogen werden.

2. Die Bände 4 und 5 der Aachener Stadtgeschichte sind mit jeweils 15.000,00 € (30.000,00 €)
nicht einkalkuliert worden.

3. E 49/6, Stadtbibliothek

  Eine Erhöhung des Ankaufetats für Bücher um mehr als 75.000,00 € ist nicht einkalkuliert
  worden.

II b.  Risiken:
  Zuschussanträge für Drittmittel wurden für Ausstellungen und Veranstaltungen gestellt.

  Zuwendungsbescheide liegen noch nicht in allen Fällen vor.

 

 

Die Stellungnahme von Dez. II liegt nicht vor.

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Anlagen

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