Entscheidungsvorlage - FB 20/0094/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zur Kenntnis und beschließt den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter zu leiten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt vermitteln.

 

Der Jahresabschluss besteht aus

 

-der Bilanz zum 31.12

-der Ergebnisrechnung

-der Finanzrechnung

-den Teilrechnungen

-dem Anhang

-und dem Lagebericht.

 

Zusätzlich wurden dem Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel, ein Rückstellungsspiegel und ein Rechnungsab-

grenzungsspiegel beigefügt.

 

Der Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.

 

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2015 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

Gesamtergebnisrechnung:

 

Insgesamt weist die Ergebnisrechnung für 2015 einen Fehlbetrag in Höhe von 33.498.484,03 € aus.

Im Vergleich zum Fehlbedarf aus dem fortgeschriebenen Ansatz 2015 in Höhe von 50.312.887,56 € ergibt sich insgesamt eine Verbesserung von 16.814.403,53 €.

Im Haushaltsplan 2015 ging man von einem Fehlbedarf in Höhe von 38.747.000,00 € aus, so dass sich im Vergleich zur Ergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2015 eine Verbesserung von 5.248.515,97 € ergibt.

 

Das vorgenannte Ergebnis resultiert letztendlich nicht aus der laufenden Verwaltungstätigkeit, sondern ist überwiegend Verbesserungen durch die verwaltungsweite Inventur geschuldet. Die Verbesserung durch die Inventur beläuft sich in der Ergebnisrechnung auf 11.622.753,88 €.

Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 wurden mögliche Auswirkungen aus der Inventur planerisch nicht berücksichtigt.

 

Der vorgenannte Fehlbetrag des Jahresabschlusses 2015 wird – vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen – komplett durch die Allgemeine Rücklage gedeckt werden.

 

 

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

 

Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Stadtrat.

 

Feststellung des Jahresabschlusses durch Beschluss des Rates verbunden mit dem Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Anzeige des vom Rat festgestellten Jahresabschlusses bei der Bezirksregierung.

 

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses.

 

Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 ist der Jahresabschluss zur Einsichtnahme verfügbar zu machen.

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Anlagen

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