Entscheidungsvorlage - FB 61/0603/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt zur Verkehrsberuhigung die Abbindung der Kreuzherrenstraße zur Pontstraße auf Grundlage der beigefügten Variante 1. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2017.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

In der Kreuzherrenstraße wurden 2014 umfangreiche Erneuerungsarbeiten der STAWAG durchgeführt. Die Wiederherstellung des Straßenraums wurde genutzt, um funktionale Mängel zu beheben. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 11.06.2014 wurde dazu die Planung zur Wiederherstellung der Kreuzherrenstraße nach der STAWAG-Maßnahme vorgestellt. Die Bezirksvertretung nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation. Die Veranstaltung mit den betroffenen Anliegern fand daraufhin am 02.07.2014 statt.

 

Von den Anwesenden auf der Bürgerinformationsveranstaltung wurde der vorgeschlagene Ausbau mit niveaugleicher Mischverkehrsfläche, Abbindung der Kreuzherrenstraße an der Einmündung Pontstraße und Verzicht auf Parkmöglichkeiten im Bereich vor der Kindertagesstätte mehrheitlich abgelehnt. Argumente waren u.a.

-          die fehlende bauliche Trennung,

-          die mangelnde Verständlichkeit der Verkehrsflächen für die dort passierenden Kinder,

-          mögliche Konfliktsituationen bei Wendemanövern

-          und fehlende Kurzzeitparkplätze für die Hol- und Bringverkehre der Kindergartenkinder.

Hingewiesen wurde weiterhin u.a. auf

-          zu hohe gefahrene Geschwindigkeiten,

-          verbotswidrig einfahrende Fahrzeuge aus Richtung Pontstraße

-          und zugeparkte Grundstückszufahrten.

Konkrete Vorschläge bezogen sich auf

-          die Anbringung von Pflasterkissen,

-          das Durchfahrtsverbot von Seiten der Pontstraße

-          und die Umgestaltung der Einmündung an der Pontstraße.

 

Die Anregungen und Bedenken aus der Bürgerinformation wurden von der Verwaltung in die weitere Planung mit aufgenommen. Am 27.08.2014 beschloss die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Planung einer Variante mit weicher Separation und Gehwegüberfahrten sowie mit Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich unter Beibehaltung der Einbahnstraßenregelung.

 

Ein erster Bauabschnitt zwischen Pontstraße und Kindertagesstätte ist zwischenzeitlich fertiggestellt worden. Der zweite Bauabschnitt wurde wegen des Baus eines Mehrfamilienhauses an der Einmündung zum Veltmanplatz zurückgestellt. Die endgültige Oberflächengestaltung wird nach Fertigstellung der dortigen Hochbauarbeiten voraussichtlich im Februar 2017 in die Wege geleitet.

 

1. Anlass

Seit dem Umbau des ersten Bauabschnitts der Kreuzherrenstraße wurden zum einen wegen der Neuordnung der Verkehrsflächen (und damit auch der rettungstechnischen Erschließung) Anleiterproben der Feuerwehr und zum anderen wegen der Beschwerden verschiedener Anwohner eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Ergebnisse beider Maßnahmen geben Anlass, die Gestaltung der Kreuzherrenstraße an die unterschiedlichen Anforderungen anzupassen.

 

2. Bisherige Planung und heutige Situation

Die Kreuzherrenstraße ist eine Einbahnstraße, die eine Verbindung vom Veltmanplatz zur Pontstraße herstellt. An der Pontstraße gibt es ein Rechtsabbiegegebot in Richtung Ponttor. Die Straße dient vielen Taxis als kürzeste Zufahrt vom Alleenring zu den Taxi-Aufstellplätzen in der Pontstraße.

 

Im Zuge der Wiederherstellung nach der STAWAG-Maßnahme wurde der Straßenraum der Kreuzherrenstraße im 1. Bauabschnitt mit weicher Separation ausgebaut, um einerseits aufgrund vorher zu schmaler Gehwege die Fußgängersicherheit zu erhöhen und andererseits den vorhandenen Parkraum nicht zu verlieren. Vor der Kindertagestätte wurde ein Parkstreifen mit den gewünschten Parkplätzen geschaffen. Vor dem Umbau wurde im dortigen Abschnitt am südlichen Fahrbahnrand geparkt.

 

Durch die Neuordnung der parkenden Kfz an die Seite der Kirche bzw. Kindertagesstätte haben sich ebenfalls die Aufstellflächen der Feuerwehr näher an die Wohnbebauung verlagert. Eine Anleiterprobe hat ergeben, dass die rettungstechnischen Anforderungen bei durchgängiger Anordnung von Parkständen nicht erfüllt werden.

 

Bei Verwaltung und Polizei sind darüber hinaus vermehrt Eingaben über hohe Fahrgeschwindigkeiten eingegangen. Vom 06.07.2016 bis 08.07.2016 wurde eine entsprechende Geschwindigkeitsmessung vorgenommen. Über diesen Zeitraum betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit insgesamt 19 km/h. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 49 km/h. Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt und von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug 26 km/h. Der Anteil der Geschwindigkeiten größer 7 km/h (zulässige Geschwindigkeit) betrug 100,0 % (siehe Anlage 2).

 

Die Unfalllage ist unauffällig. Im Zeitraum vom Umbau bis 31.12.2015 wurde kein Unfall der Kategorie 1-4 erfasst (Unfälle mit Getöteten, Verletzten und schwerwiegendem Sachschaden).

 

3. Weitere Planung

Aufgrund der feuerwehrtechnischen Anforderungen müssen im gesamten Straßenraum der Kreuzherrenstraße alle 20 m Aufstellbereiche mit 12 m Länge für das Hubrettungsgerät vorgehalten werden. Die Aufstellflächen, die mittels Pollerung von parkenden Kfz freigehalten werden, wurden so gewählt, dass vorhandene bzw. geplante Zufahrten mitbenutzt werden können und der Parkraumverlust gering bleibt. Die geplanten Flächen erleichtern zusätzlich die Ein- und Ausfahrt in die bzw. aus den Zufahrten der Hausnummern 4 / 4b und 6. Die Verlagerung der Parkstände auf die von der Wohnbebauung gegenüberliegende Seite hatte die Befahrung dieser Zufahrten erschwert, so dass derzeit häufig nur ein Ein- und Ausfahren mit Rangieren möglich ist. Im Straßenraum der Kreuzherrenstraße verbleiben 14 Parkstände. Vor dem Umbau waren 15 Parkstände vorhanden und ursprünglich nach dem Umbau 19 geplant.

 

Die Sicherstellung der Abstandsflächen erzeugt eine optische Aufweitung der Fahrbahn, was sich negativ auf die ohnehin hohen Fahrgeschwindigkeiten auswirken könnte. Zur Reduzierung der überhöhten Fahrgeschwindigkeiten schlägt die Verwaltung zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen vor. In Betracht kommen aus Sicht der Verwaltung entweder die ursprünglich vorgeschlagene Abbindung der Kreuzherrenstraße zur Pontstraße oder alternierendes Parken im noch nicht fertiggestellten zweiten Bauabschnitt.

 

Variante 1: Abbindung der Kreuzherrenstraße (Anlage 3)

Durchgangsverkehr wird durch die Abbindung der Kreuzherrenstraße zur Pontstraße aus der Straße herausgehalten, und der verbliebene Anliegerverkehr könnte im eigenen Interesse auf die Fahrgeschwindigkeiten Einfluss nehmen. Die Planung sieht dementsprechend vor, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit den Durchgangsverkehr zu unterbrechen (u.a. Taxi-Fahrten), indem die Kreuzherrenstraße durch Poller an der Pontstraße abgebunden wird. Die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben. Im Bereich parkender Kfz ist die Straße nur in eine Richtung befahrbar, allerdings können die Feuerwehraufstellflächen als Ausweichfläche genutzt werden, in denen Pkw-Begegnungsverkehr bei langsamer Fahrweise möglich ist.

 

Variante 2: alternierendes Parken (Anlage 4)

Alternativ zur Abbindung der Kreuzherrenstraße kann im noch nicht ausgebauten zweiten Bauabschnitt wechselseitig auf der Seite der geraden Hausnummern geparkt werden. Der Versatz in der Fahrbahn ist fahrdynamisch wirksam und reduziert die gefahrenen Geschwindigkeiten. Die Einbahnstraßenregelung bleibt erhalten. Es verbleiben ebenfalls 14 Parkstände.

 

4. Fazit und Empfehlung

Das Geschwindigkeitsniveau der Kreuzherrenstraße ist vergleichsweise hoch. Im Türmchenweg, einer Straße mit ebenfalls niveaugleichem Ausbau, die im Gegensatz zur Kreuzherrenstraße aber an einer Seite abgebunden ist, wurde Ende 2015 eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag etwa 25 % und die maximale Geschwindigkeit sowie die V85 etwa 30 % unter den Messergebnissen der Kreuzherrenstraße.

 

Die Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs in verkehrsberuhigten Bereichen kann aufgrund der gesetzlichen Anforderungen nur durch die Polizei erfolgen. Wegen der eingeschränkten Kapazitäten bei der Polizei empfiehlt die Verwaltung, zur dauerhaften Senkung des Kfz-Geschwindigkeitsniveaus bauliche Änderungen im Straßenraum vorzunehmen.

 

Im Gegensatz zu Variante 1 mit Abbindung zur Pontstraße bleibt in Variante 2 mit alternierendem Parken die Einbahnstraßenregelung bestehen. Der fehlende Gegenverkehr begünstigt ein weiterhin hohes Geschwindigkeitsniveau. Die Verwaltung empfiehlt daher, zusätzlich zur Sicherstellung der Feuerwehraufstellflächen die Kreuzherrenstraße zur Verkehrsberuhigung an der Pontstraße abzubinden.

 

5. Kosten und finanzielle Auswirkungen

Für die notwendigen Arbeiten zur Sicherstellung der Feuerwehraufstellflächen sind nach überschlägiger Schätzung Mittel in Höhe von etwa 2.000 € erforderlich. Für die zusätzlichen Poller der Abbindung in Variante 1 sind ca. 600 € erforderlich, insgesamt also etwa 2.600 €. Für Variante 2 mit alternierendem Parken sind zusätzliche Planungskosten in Höhe von geschätzt etwa 5.000 € erforderlich, insgesamt also ca. 7.000 €.

 

Die Maßnahme soll nach Fertigstellung der Hochbauarbeiten umgesetzt werden. Für 2017 wurden unter dem PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“ Mittel in Höhe von 162.200 € eingeplant. Unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“ wurden Mittel in Höhe von 15.200 € eingeplant. Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2017 ff. gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen sowie der Genehmigung durch die Bezirksregierung.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2017*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017*

Ansatz 2018 ff.*

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.*

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

162.200

162.200

486.600

486.600

0

0

Ergebnis

162.200

162.200

486.600

486.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

 

Deckung ist gegeben

 

 

 

PSP-Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017*

Ansatz 2018 ff.*

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.*

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

6.800

6.800

20.400

20.400

0

0

Abschreibungen

8.400

8.400

25.200

25.200

0

0

Ergebnis

15.200

15.200

45.600

45.600

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

 

Deckung ist gegeben

 

 

*Stand: Haushaltsplanentwurf 2017

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Anlagen

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