Kenntnisnahme - E 18/0085/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Brücke, mit der die Horbacher Straße in der Ortslage Aachen-Richterich die DB – Gleise überspannt, ist Bestandteil der Landesstraße L 231 und liegt außerhalb der Ortsdurchfahrt von Aachen. Damit ist Eigentümer, Baulastträger und Verantwortliche Dienststelle für das Bauwerk der Landesbetrieb strassen.nrw.

 

Von dort wurde auch im Frühjahr 2016 die Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Bauwerk auf 30 km/h veranlasst, um dem unzureichenden Brückenzustand Genüge zu tun.

 

Den vorliegenden Antrag von CDU zum Anlass nehmend wurde strassen.nrw um Stellungnahme hinsichtlich des Zustandes und der weiteren Planung für das Brückenbauwerk gebeten. Diese lautet wie folgt:

 

„die Schäden an der Brücke sind so gravierend, dass ein Ersatzneubau erforderlich wird.

Die Planungen dazu werden voraussichtlich im nächsten Jahr abgeschlossen sein.

Für den Abriss und den Neubau des Bauwerkes muss die Bahnstrecke zeitweise gesperrt werden.

Die erforderlichen Sperrzeiten müssen etwa 3 Jahre vor Baubeginn bei der DB AG beantragt werden.

 

Mit der Durchführung der Maßnahme ist eher mittelfristig zu rechnen.“

 

Dieser Planungsstand ist bei den Planern des Haltepunktes (FB 61) bekannt und wird im weiteren Verlauf auch koordiniert und berücksichtigt.

 

 

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