Kenntnisnahme - FB 45/0325/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Energetische Sanierung Einhard-Gymnasium - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 45/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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09.02.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf der Grundlage des „Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)“ wurden zur baufachlich notwendigen energetischen Sanierung des Einhard-Gymnasiums Fördermittel beantragt.
Für die Umsetzung der Maßnahme stehen Haushaltsmittel in Höhe von 4.400.00,00 € zur Verfügung.
Die ursprüngliche Laufzeit des Investitionsprogramms wurde zwischenzeitlich um zwei Jahre bis 2020 verlängert, so dass die Durchführung der erforderlichen Bauarbeiten nach heutigem Kenntnisstand in diesem Zeitraum realisiert werden kann.
Entsprechend dem Ablaufplan der Maßnahme wurde nunmehr das mit der Durchführung der Maßnahme zu beauftragende Architekturbüro ausgewählt.
Angesichts der notwendigen Prüfungen durch die Vergabestelle und das Rechnungsprüfungsamt ist die abschließende Beauftragung bis Mitte Februar vorgesehen. Bis dahin werden auch die Ergebnisse und Auswertungen der vorab erstellten Betonuntersuchung vorliegen, so dass ein Planungsbeginn ab Mitte Februar zu erwarten ist.
Das Jahr 2017 dient komplett der Planung und vorbereitenden Maßnahmen der Sanierungsarbeiten.
Mit der Vorlage der Kostenberechnung als Produkt der Entwurfplanung (Lph 3 HOAI) würden dann erstmals die Kosten verifiziert und verbleibende Risiken in der Projektabwicklung aufzeigbar.
Die eigentlichen Sanierungsmaßnahmen werden dann in Abstimmung mit der Schule in den Jahren 2018, 2019 und 2020 stattfinden.
Es wird angestrebt, die Festlegung der einzelnen Bauabschnitte so zu planen, dass die Umsetzung besonders lärm- und staubbelastenden Maßnahmen möglichst außerhalb der Unterrichtszeiten in den Sommerferien stattfinden kann.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Haushaltsmittel in Höhe von 4.400.000,00 € stehen im Rahmen beantragter Fördermittel aus dem „Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW)“ zur Verfügung.