Entscheidungsvorlage - FB 45/0322/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen zu der Realisierung der KiTa Ferberberg zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes zu beschließen, dass

  1. die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen werden
  2. die Räumlichkeiten Ferberberg 9 zur dauerhaften Nutzung als KiTa des SkF hergerichtet und zur Verfügung gestellt werden
  3. die Kosten für die bauliche Erweiterung in dem erforderlichen Rahmen aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln gedeckt werden. 

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes, dass

  1. die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen werden
  2. die Räumlichkeiten Ferberberg 9 zur dauerhaften Nutzung als KiTa des SkF hergerichtet und zur Verfügung gestellt werden
  3. die Kosten für die bauliche Erweiterung in dem erforderlichen Rahmen aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln gedeckt werden. 
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) hat in der Vergangenheit eine dreigruppige KiTa im städtischen Gebäude an der Süsterfeldstraße 99 betrieben. Durch die Veräußerung der Stadt Aachen von an das Gebäude angrenzenden Grundstücksflächen an einen Investor war es seinerzeit erforderlich, dieses Gebäude abzureißen und einen Ersatzstandort für die KiTa zu finden. 

 

Vor diesem Hintergrund wurde die vom SkF betriebene KiTa im Herbst 2015 von den Räumlichkeiten Süsterfeldstraße 99 in die ehemalige Sonderschule Ferberberg 9 ausgelagert, in dem vorher eine KiTa mit Kindern über drei Jahren betrieben wurde. Zu diesem Zweck wurde eine bis 2020 befristete bauordnungsrechtliche Nutzungsgenehmigung von Seiten der Bauaufsicht erteilt.

 

Seinerzeit wurden die Räumlichkeiten im Ferberberg 9 seitens des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule (FB 45) nicht als möglicher dauerhafter KiTa-Standort in den Fokus genommen. Vielmehr war für die KiTa des SkF seinerzeit eine langfristige Lösung über einen KiTa-Neubau geplant, der auf dem Gebiet Campus-West realisiert werden sollte.

 

Der SkF hat nunmehr allerdings gegenüber FB 45 den Wunsch geäußert, dauerhaft in den Räumlichkeiten Ferberberg 9 zu verbleiben.

Darüber hinaus wurde ein Zuschuss in Höhe von 23.502,50 € zur Anschaffung von Außenspielgeräten beantragt. Hierzu wurde bereits am 17.03.2016 ein Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses herbeigeführt (Außengelände KiTa Ferberberg - Zuschuss an den Sozialdienst katholischer Frauen; FB 45/0205/WP17).

 

Bei einem dauerhaften Verbleib der KiTa in den Räumlichkeiten Ferberberg 9 und dem Erhalt der dortigen drei Gruppen würden in der Konsequenz durch das Neubauprojekt auf dem Gebiet Campus-West fünf neue KiTa-Gruppen mit ca. 20 U3 Plätzen und 70 ü3 Plätzen geschaffen werden. Aufgrund der aktuellen Versorgungsquoten im Sozialraum 2 (ü3:              72,41 %; U3: 40,53 %), in dem das Gebiet Campus-West liegt, ergibt sich ein hoher Ausbaubedarf, sodass an der Neubaumaßnahme festgehalten wird.

 

  1. Gebäude Ferberberg 9

Im Rahmen einer im Oktober 2016 seitens des Gebäudemanagements (E 26) durchgeführten Machbarkeitsstudie wurde geprüft, ob eine Herrichtung für eine dauerhafte Nutzung der Räumlichkeiten Ferberberg 9 als KiTa auch für Kinder unter drei Jahren genehmigungsfähig und unter wirtschaftlichen Aspekten möglich und sinnvoll ist.

 

Das Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie zeigt auf, dass der temporäre Genehmigungszustand nur unter Herstellung der Barrierefreiheit in eine dauerhafte Nutzungsgenehmigung geändert werden kann. Hierfür ist der Einbau einer barrierefreien Sanitäreinheit im Erdgeschoss geplant. Darüber hinaus ist eine von außen angebaute Rampe vorgesehen, mit Hilfe derer die obere, fünf Stufen höher gelegene Ebene des Erdgeschosses barrierefrei erschlossen werden kann. Der hierdurch wegfallende Abstellraum ist an einer anderen Stelle zu ersetzen.

 

Eine Auslagerung der KiTa ist für die baulichen Maßnahmen laut E 26 nicht erforderlich.

 

Der Bauantrag für die bauliche Erweiterung des Gebäudes ist zeitnah zu stellen, damit das Erdgeschoss der Räumlichkeiten schnellstmöglich barrierefrei erschlossen werden kann und die KiTa eine dauerhafte Nutzungsgenehmigung erhält.

 

  1. Finanzierung

Mit Vorlage des Kostenrahmens durch E 26 wurden für die barrierefreie Erschließung der Räumlichkeiten Kosten in Höhe von 85.000 € kalkuliert.

 

In der mittelfristigen Haushaltsplanung stehen in 2017 auf der Position 5-060101-900-00100-991-4; 78650000 ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

Weitere evtl. anfallende Instandhaltungskosten für Maßnahmen, die im Laufe der nächsten zehn Jahre im Rahmen der regulären Bauunterhaltung anfallen, sind durch E 26 umzusetzen und zu tragen.

 

Damit ist die Gesamtfinanzierung der Umbaumaßnahme sichergestellt.

 

  1. Ausblick

Sollte die dauerhafte Nutzung der Räumlichkeiten Ferberberg 9 für die KiTa des SkF beschlossen werden, würde die Verwaltung für die neue KiTa auf dem Gebiet Campus-West zeitnah ein Interessenbekundungsverfahren für die Trägerschaft starten.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, die dauerhafte Nutzung der Räumlichkeiten Ferberberg 9 als KiTa des SkF zu befürworten, diese aus bereits etatisierten Mitteln entsprechend herzurichten und dem SkF zur Verfügung zu stellen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

 

Baumaßnahme:

5-060101-900-00100-991-4; 786500001)

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1)146.300

146.300

436.000

436.000

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Auszahlungen

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0

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0

0

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Ergebnis

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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