Entscheidungsvorlage - FB 61/0600/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Wegweisende Beschilderung des Radverkehrsnetzes der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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16.02.2017
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27.04.2017
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
In der Stadt Aachen soll die bestehende Radroutenwegweisung um weitere Routen ergänzt und mit dem Knotenpunksystem versehen werden. Nachfragen von Bürgern und Besuchern der Stadt Aachen, Teilnehmern der „Arbeitsgruppe Radverkehr“, der Politik, insbesondere der maßgebenden Gebietskörperschaften, zeigen seit Jahren, dass hier das Interesse an der Einführung eines Knotenpunktesystems groß ist. Das Radfahren in Stadt und Region soll damit noch attraktiver werden. Durch die Einführung des Knotenpunktsystems auf dem Gebiet der Stadt Aachen kann nun die „regionale Lücke“ im Wegweisungssystem geschlossen werden. Das Knotenpunktsystem ist somit eine gute Ergänzung zur ziel – und routenorientierten Wegweisung in NRW.
Am 15.11.2011 beschloss der Mobilitätsausschuss (mit einer Änderung in Burtscheid) das Konzept eines „Knotenpunktsystems für das Radwegenetz der Stadt Aachen“. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung Köln nach dem Entflechtungsgesetz einzureichen. Der Förderantrag „Knotenpunktsystem für das Radwegenetz der Stadt Aachen“ wurde daraufhin am 02.02.2012 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Aufgrund der Vielzahl der zur Förderung angemeldeten Projekte im Aachener Raum konnte über mehrere Jahre keine Bewilligung der beantragten Mittel durch die Bezirksregierung in Köln erfolgen.
Im Jahr 2016 wurde mündlich durch die Bezirksregierung mitgeteilt, dass die Maßnahme eine Bewilligung erhalten könnte, wenn ein überarbeiteter Finanzierungsantrag eingereicht würde. Die Förderung würde aus dem Programm „Nahmobilität“ erfolgen. Es wurde der Stadt geraten, den Antrag inhaltlich zu aktualisieren, hinsichtlich möglicher Preissteigerungen zu überarbeiten und danach erneut vorzulegen. Der neue Titel des Projektes heißt nun "Wegweisende Beschilderung des Radverkehrsnetzes für die Stadt Aachen. Die Unterlagen zur Antragsaktualisierung wurden nun im Dezember 2016 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
Heutige Situation
Insgesamt umfasst das Radverkehrsnetz in Aachen mittlerweile rd. 330 km an Radwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen und freigegebenen Wegen. Der Ausbau des Radwegenetzes und die Förderung des Radverkehrs sind ein wesentlicher Baustein des Luftreinhalteplanes Aachen. Neben der Schaffung von neuen Radverkehrsanlagen, die seit 2010 mit dem „Maßnahmenplan Radverkehr“ realisiert werden, gehört auch die Herstellung und Optimierung der Radroutenbeschilderung zu den wichtigen Maßnahmen, um das Rad fahren in Aachen und in die Umgebung auf ausgewählten Routen leicht und attraktiv zu gestalten.
Bei der Radroutenbeschilderung sind verschiedene Systeme zu unterscheiden:
-eine wegweisende, zielorientierte Beschilderung auf ausgewählten Routen, die u.a. die Steigerung des Alltagsradverkehrs auf überwiegend kürzesten bzw. schnellsten Nebenrouten zum Ziel hat,
-eine routenorientierte Wegweisung auf ausgewählten, überregional touristischen Routen, die durch landschaftlich reizvolle Gebiete führen (in Aachen z.B. der Vennbahnradweg oder die Zwei-Länder-Route) und die mit routenspezifischen Symbolen/Einschüben (s. auch HBR NRW, Kapitel 3 „Systematik der Wegweisung“) - unterhalb der Pfeilwegweiser angebracht - gekennzeichnet sind sowie
-ein flächendeckendes Knotenpunktsystem zur Steigerung des lokalen und regionalen Radtourismus.
Das Knotenpunktsystem für Radfahrer wurde im ehemaligen Kreis Aachen bereits 2004 ausgeschildert (siehe Anlage 1). In den nachfolgenden Jahren haben auch die angrenzenden Kreise Heinsberg und Düren sowie die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgien und die angrenzende niederländische Provinz Süd-Limburg das Knotenpunktsystem ausgeschildert. Mittlerweile ist diese Radroutenwegweisung in Nordrhein-Westfalen in vielen Regionen installiert (u.a. in der RadRegionRheinland, dem Rhein-Kreis-Neuss, dem rheinisch-bergischen Kreis, und dem Kreis Viersen).
In der Stadt Aachen soll die bestehende Radroutenwegweisung um weitere Routen ergänzt und mit dem Knotenpunksystem versehen werden. Durch die Einführung des Knotenpunktsystems auf dem Gebiet der Stadt Aachen kann nun die „regionale Lücke“ im Wegweisungssystem geschlossen werden. Das Knotenpunktsystem ist somit eine gute Ergänzung zur ziel – und routenorientierten Wegweisung in NRW.
Das Radroutennetz der Stadt Aachen besteht derzeit aus verschiedenen, beschilderten Radrouten, die mit Pfeil- und Zwischenwegweisern ausgestattet sind:
•Seit Mitte der neunziger Jahre wurden sieben städtische Radrouten beschildert. Hierbei handelt es sich um sechs Radialrouten (Route 1, 4, 6, 8, 12 und 22) und eine Rundroute (Innere Aachen – Runde).
•Ab 2004 wurde das Radverkehrsnetz NRW auf dem Gebiet der Stadt Aachen aus-geschildert. Hinzu kamen sieben überregionale und z.T. grenzüberschreitende Themenrouten (Grünroute, Deutsche Fußballroute, Naturparkroute, 2 – Länder – Route, 3 – Länder – Route, Wasserburgen - Route, Kaiser – Route und Vennbahn - Route).
Die Bestandsaufnahme hat gezeigt, dass das derzeit bestehende Routennetz der Stadt Aachen Mängel aufweist: Zum einen sind dies uneindeutige und nicht mehr aktuelle Wegweiser, da nicht alle Themenrouten in die einheitliche Wegweisung des städtischen Radroutennetzes und des Radverkehrsnetzes NRW (nach HBR, Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in Nordrhein-Westfalen) integriert wurden. Zum anderen fehlen wichtige Freizeitrouten, etwa nach Holland, Belgien oder die „Äußere Aachen Runde“ sowie diverse Routen von - in der Zwischenzeit - neu gebauten Radwegeverbindungen (z.B. zum Sportpark Soers „Großstück“). Diese Mängel sollen behoben und die fehlenden Netzlücken nun geschlossen werden.
Das Radwegenetz der Stadt Aachen verfügt somit über ein nicht vollständig beschildertes Radroutensystem aus Alltags – und Freizeitrouten und ist in der Region das einzige Netz, das kein Knotenpunktwegweisungssystem ausgeschildert hat.
Über ein Knotenpunksystem können sich Radfahrer eine individuelle Route zusammenstellen, auf einem Haftzettel die Knotennummern notieren und diesen an den Lenker kleben oder anderweitig griffbereit halten. Das Mitführen einer Karte wird damit überflüssig. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch das System eine Vielzahl an individuellen Rundstrecken von verschiedenen Knotenpunkten aus möglich ist, und dass an jedem Knotenpunkt die Route unproblematisch abgeändert werden kann. Die Kilometeranzahl errechnet sich einfach durch Addition der Strecken von Knotenpunkt zu Knotenpunkt. Für den Nutzer wird das Tourenfahren einfacher, die Naherholungsnutzung des Fahrradfahrens wird gesteigert; die Anzahl touristischer Wege, die mit dem Auto zurückgelegt werden, wird reduziert.
Jeder Ort mit touristischem Potential kann in das System integriert werden, sofern die Wege für das Rad fahren geeignet sind. Das touristische Marketing kann eigene Routen entwickeln. In Aachen ließen sich z.B. thematische Touren unter dem Oberbegriff „Wasser“ oder „Karl der Große“ etc. zusammenstellen.
Planung
Insgesamt sollen 46 Knotenpunktstandorte auf dem Gebiet der Stadt Aachen errichtet werden (s. Anlage 2, Übersichtsplan Knotenpunktsystem) und 2 auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen.
Zum einen wird es dabei Knotenpunktstandorte geben, die an bestehender Radroutenbeschilderung errichtet werden. Zum anderen wird es auch einige neue Knotenpunktstandorte geben, an denen bisher keine Radroutenbeschilderung vorhanden ist.
Gleichzeitig sollen Lücken der bestehenden Radroutennetzwegweisung geschlossen (d.h. dort, wo es bis jetzt keine bestehende Radroutenbeschilderung zwischen geplanten Knotenpunkten gibt) sowie uneindeutig beschilderte Strecken im Gesamtroutennetz beseitigt werden. Hierfür wird sowohl das Anbringen von zusätzlichen Wegweisern (Pfeil - und Zwischenwegweisern) an bestehenden Wegweiserstandorten als auch die komplett neue Ausschilderung von Routen notwendig. Des Weiteren müssen die bestehenden und neuen Pfeilwegweiser mit o.a. “Einschüben” der jeweiligen Knotenpunktnummer in Fahrtrichtung versehen werden, so wie es die HBR NRW fordern.
Abstimmung mit Straßenbaulastträger und Trägern angrenzender kommunaler Radverkehrsnetze
Die geplante Beschilderung des Radverkehrsnetzes Aachen und deren Übergabepunkte wurden mit den Ansprechpartnern angrenzender Regionen
- der StädteRegion Aachen,
- der Tourismusagentur Ostbelgien und
- des VVV Zuid-Limburg
abgestimmt. Ebenso erfolgte die Abstimmung mit dem VCD und dem ADFC.
Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde
Die geplante Beschilderung wird von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen angeordnet. Die Anordnung erfolgt in der Regel kurz vor der Umsetzung der Maßnahme. Nach der Bewilligung der Mittel durch die Bezirksregierung werden vor der Ausschreibung der geplanten Maßnahmen nochmals alle Standorte mit dem Aachener Stadtbetrieb, der Straßenverkehrsbehörde und der Verkehrsplanung abgefahren und kontrolliert. Sollten sich seit der Planung Änderungen in der Örtlichkeit ergeben haben, so dass ggf. eine Verschiebung eines Schildermastes notwendig wäre, wird der Beschilderungsplan aktualisiert.
Pflege und Wartung
Die Stadt Aachen ist Baulastträger für alle Standorte auf städtischem Gebiet und hier für die Wartung und Pflege zuständig. Die Straßenbaulast der Standorte in den Anschlussstrecken jenseits der Stadtgrenze liegt bei der StädteRegion Aachen. Mit den jeweiligen Kommunen hat die StädteRegion Aachen in einer Verwaltungsvereinbarung die Wartung und Pflege geregelt. (siehe Anlage 3)
Anpassung an das „Landesweite Radverkehrsnetz NRW“
Beim Betriebssitz Gelsenkirchen des Landesbetriebs Straßenbau NRW wird zentral ein Gesamtkataster des „Landesweiten Radverkehrsnetzes NRW“ gepflegt. Die geplanten Änderungen und Ergänzungen auf dem Gebiet der Stadt Aachen, die das Radverkehrsnetz NRW betreffen, werden von der Stadt Aachen an den Betriebssitz im Rahmen des üblichen Verfahrens, dass in den HBR NRW vorgeschrieben ist, gemeldet. (s. auch HBR NRW, Kapitel 8 „Änderungen im RVN NRW“)
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden mit ca. 125.000 € brutto veranschlagt. Der Eigenanteil der Stadt Aachen beträgt 30 %.
Die Maßnahme ist im Haushalt unter dem PSP-Element „Radroutenwegweisung“ 5-120102-900-02500-300-1 / 4-120102-946-4 veranschlagt.
Ein Teil der Mittel in Höhe von 69.706,23 € steht aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushalt 2015 zur Verfügung. Weitere Mittel in Höhe von insgesamt 60.000 € sind mit dem Haushaltsplanentwurf 2017 für das Haushaltsjahr 2017 in den Haushalt eingeplant.
In den Gesamtkosten enthalten sind Anpassungen des Knotenpunktsystems entlang der Anschlus-strecken auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen - jenseits der Aachener Stadtgrenze (ca. 8.000 €). Diese Anpassungen (10 neue Informationstafeln sowie 2 neue Knotenpunktstandorte) sind - in Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Köln - Teil dieses Förderantrages. In einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Stadt Aachen und StädteRegion Aachen wird geregelt, dass zunächst die Stadt Aachen die Kosten dieser Maßnahmen trägt. Die Stadt Aachen finanziert den Eigenanteil der StädteRegion Aachen vor und ruft diesen nach Abschluss der Maßnahme ab. Die StädteRegion Aachen stellt die hierzu notwendigen finanziellen Mittel in ihren Haushalt ein. Mit dem bei der StädteRegion Aachen verbleibenden Eigenanteil wird die Stadt Aachen nicht mehr zusätzlich belastet.
Folgekosten entstehen aus den üblichen Unterhalts- und Verkehrssicherungspflichten, die in der öffentlichen Hand liegen.
Sonstiges
Zur Umsetzung der Maßnahme ist kein Grunderwerb notwendig. Die Stadt Aachen besitzt uneingeschränktes Baurecht. Die Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach § 8 des Kommunalabgabengesetz NW aus.
Mit dem Ausbau der Maßnahme soll in 2017 begonnen werden. Die gesamte Bauzeit wird mit ca. 9 Monaten eingeplant. Bei den Umgestaltungsmaßnahmen werden die Belange Behinderter, alter Menschen, Kinder und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt.
Das Knotenpunktsystem soll im Rahmen der Neuauflage und Aktualisierung des „Radfahrer Radroutenplan der Stadt Aachen“ in diesen aufgenommen werden. Dies geschieht für die Stadt Aachen kostenneutral, da die Kosten für den Druck und das Layout über den Verkauf abgedeckt werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-02500-300-1 Radroutenwegweisung
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2016* | Fortgeschriebener Ansatz 2016* | Ansatz 2017 ff.** | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.** | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | -36.400 | -36.400 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 69.706,23 | 69.706,23 | 52.400 | 52.400 | 0 | 0 |
Ergebnis | 69.706,23 | 69.706,23 | 16.000 | 16.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
PSP-Element 4-120102-946-4 Radroutenwegweisung | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016* | Fortgeschriebener Ansatz 2016* | Ansatz 2017 ff.** | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.** | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | -7.600 | -7.600 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 7.600 | 7.600 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 69.706,23 | 69.706,23 | 52.400 | 52.400 | 0 | 0 |
Ergebnis | 69.706,23 | 69.706,23 | 52.400 | 52.400 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
*Mittel aus Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2016
**Einplanung laut Haushaltsplanentwurf 2017
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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10 MB
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3
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(wie Dokument)
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736,6 kB
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